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Wie viele Tage Urlaub stehen mir zu?

gefragt von Nena7 am 13.06.2008 um 12:44 Uhr

Ich befinde mich momentan in einem Ausbildungsverhältnis und werde Mitte Juli fertig sein. Ich habe bis jetzt meine Urlaubstage bis einschließlich Juli in Anspruch genommen (12 Tage). Somit würde mir für den Juli noch ein Tag zusätzlicher Urlaub zustehen. Nun habe ich folgendes gehört: wenn das Beschäftigungsverhältnis über ein halbes Jahr geht, steht mir der komplette Jahresurlaub zu! Weiß jemand darüber Bescheid?

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arbeit x 14.411 auszubildende x 24 jahresurlaub x 9

andreas48
beantwortet von andreas48 am 13. Juni 2008 12:48
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der Urlaubsanspruch ergibt sich immer aus:

Gesamttage durch 12 mal Anzahl der Monate und aufgerundet..

eine Regelung , die es gibt, wie du sie angesprochen hast, ist mir nicht bekannt

Kommentar von Nena7 am 13. Juni 2008 12:54

Ja danke, hab ich schon befürchtet, wäre nur toll gewesen, da ich danach studiere und eh keinen Urlaub dieses Jahr mehr gebraucht hätte:-)


monja1995
beantwortet von monja1995 am 13. Juni 2008 12:50
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Wenn Du z.B. 24 Tage Jahreurlaubsanspruch hast, dann stehen Dir pro gearbeitetem Monat 2 Tage zu. Das hieße dann bis Ende Juli 14 Tage. Also pro Monat 1/12 des Jahresurlaubsanspruches


anonym
beantwortet von Karli123 am 13. Juni 2008 12:48
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das stimmt nicht. wenn du bis ende juli dort beschäftigt bist, stehen dir 7/12 deines urlaubsanspruchs zu.

bei uns ist es so, dass, wenn man einen tag im folgemonat noch beschäaftigt war (z.B. wenn deine prüfung am 1.8. wäre, statt am 31.7.)der urlaubsanspruch für das jahr um 1/12 steigt. allerdings arbeite ich im öffentlichen dienst. das muss nich überall so sein...


98spike
beantwortet von 98spike am 13. Juni 2008 12:48
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Hat Deine Firma tarifliche vereinbarungen oder einen Betriebsrat, die können Dir weiterhelfen.Wichtig ist auch die Frage ob das beschäftigugsverhältniss nach der Ausbildung fortgesetzt wird,sonst gibt es nur anteilig Urlaub, zumindest meistens.

Kommentar von Karli123 am 13. Juni 2008 12:50

naja auch so... auch wenn sie übernommen wird, bekommt sie einen neuen vertrag und da kann der anspruch ja ganz anders sein.

Kommentar von E283d07cb2e7f31b99a2e8a124d41e2dsmall98spike am 13. Juni 2008 12:52

Oftmals ist der Urlaubsanspruch vom Alter abhängig, ist dann aber tariflich geregelt z.b. Einzelhandel

Kommentar von Nena7 am 13. Juni 2008 12:53

Wir haben leider keinen Betriebsrat. Aber Danke für die Antwort. Dann werde ich Wahrscheinlich nur 2 Tage zusätzlich nehmen können...


ades13
beantwortet von ades13 am 13. Juni 2008 13:02
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