monja1995 am 01.07.2008 um 20:11 Uhr
Ich arbeite im Sicherheitsdienst. Jetzt ist es so, dass permanenter Personalmangel herrscht und wir Dienste schieben sollen, dass die Schwarte kracht. Bei mir sieht es so aus, dass ich vom 1. -25. Juli insgesamt 21 Dienste á 12 Stunden schieben soll. Dazwischen hab ich einmal 2 Tage frei und sonst nur 3 einzelne Tage....... Gibt es dazu eine gesetzliche Regelung?

Wie für alle anderen Arbeitnehmer -> http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/
Mein Tip: gehe lieber gleich zum Anwalt für Arbeitsrecht. Deine Frage scheint a) zu umfangreich zu sein und b) fehlen zu viele Details. Möchte gerne was sagen aber besser nichts als was falsches.
Danke, aber im Sicherheitsgewerbe gibt es Sonderregelungen, die da nicht stehen. Es ist z.B. bei uns auch so, dass die wöchentliche Arbeitszeit 60-72 Stunden beträgt und das aufgeteilt auf 7 Tage. Also auch Samstag und Sonntag. Die sog. Ruhezeiten auf dieser Seite sagen darüber gar nichts aus.
Diese Seite beinhaltet das Arbeitszeitgesetz. Darin gibts auch Ausnahmeregelungen. Man muss das ganze Gesetz lesen.
Längere Arbeitszeiten als 10 h pro Tag sind z.B. möglich, wenn in die Arbeitszeit im erheblichen Maße Bereitschaftszeit fällt.