gibt es da irgendwelche gesetze?

Mehr als fünf sind tabu
Das Bundesverfassungsgericht konnte keinen Verfassungsbruch feststellen und nahm den Fall nicht einmal zur Entscheidung an. „Die Verfassungsbeschwerde hat weder grundsätzliche Bedeutung noch ist sie zur Durchsetzung der Grundrechte angezeigt“, urteilten die Richter schlicht und bügelten die Verfassungsbeschwerde ab.
Zwar gewährt das Sorgerecht Eltern auch das Recht, ihrem Kind einen Namen zu geben. „Die Entscheidung, welchen Namen es tragen soll, haben die Eltern in Ausübung der Verantwortung für das Kind zu treffen“, so die Richter. Der Staat habe aber die Pflicht, das Kind als Grundrechtsträger vor verantwortungsloser Namenswahl durch die Eltern zu schützen (BVerfG, Az. BvR 994/98). Und das sahen die Richter bereits bei mehr als fünf und noch dazu komplizierten Namen als nötig an.
Von hier: http://www.focus.de/finanzen/recht/tid-7660/namensrechtaid135751.html

Ich hab drei. Schlimm genug...
krabbelmonsta am 17. August 2009 00:39 hey ich hab auch drei^^ und mir gefallen nur mein erster die anderen nicht kotz
Mona09 am 17. August 2009 00:40 Willkommen im Club. ;-)
ich hab nur einen mit dem ich unzufrieden bin schmoll
krabbelmonsta am 17. August 2009 00:45 ja willkommen^^ welche von deinem namen magst du nicht? wenn ich fragen darf?!
Mona09 am 17. August 2009 00:52 Ich heiße Ramona Maria Margaretha (letzte beiden nach meinen Omas) Und du? Dann lieber ein Name Abacero ;-)
krabbelmonsta am 17. August 2009 00:55 ich heiße dana tanita isabell.keine ahnung woher meine mutter die namen hat^^. @abacero: gib deinen kind nur einen namen oder höchstens 2 aber nicht mehr und vorallem nicht altmodische namen oder ossinamen^^
Mona09 am 17. August 2009 00:57 Jupp. Da kann ich mich nur anschließen. Zwei sind vollkommen ausreichend.
krabbelmonsta am 17. August 2009 01:04 ja 2 namen reichen total. mir persönlich war das nämlich immer sau peinlich wenn die neuen lehrer mich dann immer mit allen 3 namen auf gerufen haben und sich dann die anderen schüler immer drüber lustig gemacht haben. oh nein das steht mir morgen ja auch bevor kotz verdammt
Mona09 am 17. August 2009 01:08 Kopf hoch ;-) Wird schon werden...
krabbelmonsta am 17. August 2009 01:14 ja ich bereite mich jetzt schon mal seelisch darauf vor was mir in den nächsten stunden alles auf de kopf fehlt und geh jetzt pennen bis denne^^
Jap, eigentlich so viel du willst. Macht du aber einen Namen mit - (Ann-Christin) behält sie ihn für immer. Schreib man jedoch An Christin kann sie aussuchen oder behalten.
krabbelmonsta am 17. August 2009 00:57 genau egal wie viele namen jemand hat, mit 18 kann der jenige sich dann aus suchen welcher sein ruf name ist auch wenns der 5 name in der runde ist XD
So 3 bis 5 sollten es wohl sein, damit soll man nicht geizen.
:-) wieso auch nicht?

Es liegt im Ermessen des Standesbeamten, wie viele Namen für ein Kind zugelassen werden. Normalerweise werden aber bis zu fünf Vornamen für ein Kind problemlos eingetragen.

ich glaube 5 , aber einer muß darunter sein,der geschlechtsspezifisch ist.

In Deutschland sind es glaube ich 5.
Aber ich habe mal von einem Mann in Groß-Britannien gelesen, der seinem Sohn die 11 Vornamen der Stammelf von Manchester United gab.
Bild/er:
Ich habe einen Doppelnamen, der wegen des Bindestrichs als EIN Name zaehlt. Macht nichts, denn ich benutze nur einen Namen, den anderen weiss keiner. Den Doppelnamen nutze ich nur fuer offizielle Angelegenheiten. Z. B. Scheck-Unterschrift = andere wissen ja meinen Doppelnamen nicht. Also - gar nicht so schlecht.