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Wie viele Namen darf man seinem Kind geben, für den Fall, dass er ihn später nicht mag.

gefragt von Abacero am 17.08.2009 um 0:36 Uhr

gibt es da irgendwelche gesetze?


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Blacky2006
beantwortet von Blacky2006 am 17. August 2009 00:39
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Mehr als fünf sind tabu

Das Bundesverfassungsgericht konnte keinen Verfassungsbruch feststellen und nahm den Fall nicht einmal zur Entscheidung an. „Die Verfassungsbeschwerde hat weder grundsätzliche Bedeutung noch ist sie zur Durchsetzung der Grundrechte angezeigt“, urteilten die Richter schlicht und bügelten die Verfassungsbeschwerde ab.

Zwar gewährt das Sorgerecht Eltern auch das Recht, ihrem Kind einen Namen zu geben. „Die Entscheidung, welchen Namen es tragen soll, haben die Eltern in Ausübung der Verantwortung für das Kind zu treffen“, so die Richter. Der Staat habe aber die Pflicht, das Kind als Grundrechtsträger vor verantwortungsloser Namenswahl durch die Eltern zu schützen (BVerfG, Az. BvR 994/98). Und das sahen die Richter bereits bei mehr als fünf und noch dazu komplizierten Namen als nötig an.

Von hier: http://www.focus.de/finanzen/recht/tid-7660/namensrechtaid135751.html


KatjesMitZucker
beantwortet von KatjesMitZucker am 17. August 2009 00:37
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Ich habe mal gehört 7


Mona09
beantwortet von Mona09 am 17. August 2009 00:38
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Ich hab drei. Schlimm genug...

Kommentar von 93c84071cd4e4537651d7670aed4728asmallkrabbelmonsta am 17. August 2009 00:39

hey ich hab auch drei^^ und mir gefallen nur mein erster die anderen nicht kotz

Kommentar von 7435558fb478c73dae9a1352faaf486asmallMona09 am 17. August 2009 00:40

Willkommen im Club. ;-)

Kommentar von Abacero am 17. August 2009 00:42

ich hab nur einen mit dem ich unzufrieden bin schmoll

Kommentar von 93c84071cd4e4537651d7670aed4728asmallkrabbelmonsta am 17. August 2009 00:45

ja willkommen^^ welche von deinem namen magst du nicht? wenn ich fragen darf?!

Kommentar von 7435558fb478c73dae9a1352faaf486asmallMona09 am 17. August 2009 00:52

Ich heiße Ramona Maria Margaretha (letzte beiden nach meinen Omas) Und du? Dann lieber ein Name Abacero ;-)

Kommentar von 93c84071cd4e4537651d7670aed4728asmallkrabbelmonsta am 17. August 2009 00:55

ich heiße dana tanita isabell.keine ahnung woher meine mutter die namen hat^^. @abacero: gib deinen kind nur einen namen oder höchstens 2 aber nicht mehr und vorallem nicht altmodische namen oder ossinamen^^

Kommentar von 7435558fb478c73dae9a1352faaf486asmallMona09 am 17. August 2009 00:57

Jupp. Da kann ich mich nur anschließen. Zwei sind vollkommen ausreichend.

Kommentar von 93c84071cd4e4537651d7670aed4728asmallkrabbelmonsta am 17. August 2009 01:04

ja 2 namen reichen total. mir persönlich war das nämlich immer sau peinlich wenn die neuen lehrer mich dann immer mit allen 3 namen auf gerufen haben und sich dann die anderen schüler immer drüber lustig gemacht haben. oh nein das steht mir morgen ja auch bevor kotz verdammt

Kommentar von 7435558fb478c73dae9a1352faaf486asmallMona09 am 17. August 2009 01:08

Kopf hoch ;-) Wird schon werden...

Kommentar von 93c84071cd4e4537651d7670aed4728asmallkrabbelmonsta am 17. August 2009 01:14

ja ich bereite mich jetzt schon mal seelisch darauf vor was mir in den nächsten stunden alles auf de kopf fehlt und geh jetzt pennen bis denne^^


anonym
beantwortet von counselor am 17. August 2009 00:38
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Jap, eigentlich so viel du willst. Macht du aber einen Namen mit - (Ann-Christin) behält sie ihn für immer. Schreib man jedoch An Christin kann sie aussuchen oder behalten.

Kommentar von 93c84071cd4e4537651d7670aed4728asmallkrabbelmonsta am 17. August 2009 00:57

genau egal wie viele namen jemand hat, mit 18 kann der jenige sich dann aus suchen welcher sein ruf name ist auch wenns der 5 name in der runde ist XD


CarolaM
beantwortet von CarolaM am 17. August 2009 00:38
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So 3 bis 5 sollten es wohl sein, damit soll man nicht geizen.

Kommentar von Abacero am 17. August 2009 00:39

:-) wieso auch nicht?


Lorelei79
beantwortet von Lorelei79 am 17. August 2009 00:39
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Es liegt im Ermessen des Standesbeamten, wie viele Namen für ein Kind zugelassen werden. Normalerweise werden aber bis zu fünf Vornamen für ein Kind problemlos eingetragen.


corvettedrv
beantwortet von corvettedrv am 17. August 2009 00:39
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ich glaube 5 , aber einer muß darunter sein,der geschlechtsspezifisch ist.


KatjesMitZucker
beantwortet von KatjesMitZucker am 17. August 2009 00:40
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Ich würde höchstens 3 Namen wählen


annakonda
beantwortet von annakonda am 17. August 2009 00:42
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In Deutschland sind es glaube ich 5.

Aber ich habe mal von einem Mann in Groß-Britannien gelesen, der seinem Sohn die 11 Vornamen der Stammelf von Manchester United gab.


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evelote
beantwortet von evelote am 17. August 2009 00:50
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Ich habe einen Doppelnamen, der wegen des Bindestrichs als EIN Name zaehlt. Macht nichts, denn ich benutze nur einen Namen, den anderen weiss keiner. Den Doppelnamen nutze ich nur fuer offizielle Angelegenheiten. Z. B. Scheck-Unterschrift = andere wissen ja meinen Doppelnamen nicht. Also - gar nicht so schlecht.


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