gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Wie viele Leute müssen eine Frage beanstanden ,bis die Frage gelöscht ist?

gefragt von KingKurdeKingKurde am 31.08.2009 um 19:32 Uhr

Bitte nicht löschenxD

Support
Kommentar zur Frage vom Support

Hallo KingKurde,

das Beanstanden eines Beitrags und das Löschen sind zwei unabhängige Vorgänge. Die Beanstandungen geben uns als Support lediglich den Hinweis, daß ein Beitrag vorliegt, der geprüft werden muß (deswegen solltet ihr als User ausschließlich Beiträge beanstanden, von denen ihr der Meinung seid, daß sie regelwidrig sind:-) Wir sehen uns dann die Fragen oder Antworten/Kommentare an und löschen gegebenenfalls. Dieser Vorgang ist auch nicht anders, wenn 5 Fraganten einen Beitrag beanstanden. Der Beitrag wird dann nur 'unsichtbar' für euch User, der Support sieht diese aber immer noch und entscheidet wiederum, ob eben gelöscht wird oder nicht.

Ich möchte Dich bitten, Fragen zur Plattform künftig im Forum unter http://www.gutefrage.net/forum zu stellen. Vielen Dank für Dein Verständnis! Herzliche Grüße, Ted vom gutefrage.net-Support

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

gf x 8.529

Freddie76
beantwortet von Freddie76 am 31. August 2009 19:33
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Bei 5 Fraganten in jedem Fall


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 31. August 2009 19:33
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

löschen tut immer der support... er entscheidet...


regideur
beantwortet von regideur am 31. August 2009 19:33
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Da kann schon Einer reichen!


Kyra700
beantwortet von Kyra700 am 31. August 2009 19:33
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

einer


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.