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Wie viel würdet ihr weniger zahlen?

gefragt von KleinerZwerg88KleinerZwerg88 am 02.03.2009 um 17:46 Uhr

wir wohnen in einem 6-Familien-Haus! 2-Zimmer Wohnung! Unser Vermieter ließ letztes Jahr im Winter schon mal das Heizöl ausgehen das wir 3 Tage im kalten gesessen haben! Da haben wir noch nix gemacht! Jetz sitzen wir aber seit Freitag wieder im kalten weil er es wieder ausgehn lassen hat und eigentlich sollte heute was kommen aber irgendwie kam nix. Also morgen! Würdet ihr weniger miete zahlen? Wenn ja wie viel für die Tage?


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Marple
beantwortet von Marple am 2. März 2009 17:47
2x
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puh - es gibt eine Tabelle, wo genau aufgeführt ist, wieviel Mietminderung man einbehalten kann!

kann den link leider nicht einstellen

Kommentar von Simple_avatar8smallKleinerZwerg88 am 2. März 2009 17:48

Cool danke! Kenn mich da nicht so aus! Kuck ich mal! :)

Kommentar von 8e5eb72064e6d270c90f4a35e0b049a5smallMarple am 2. März 2009 17:48

http://www.internetratgeber-recht.de

such mal nach Mietminderungstabelle!

oder hier: mangelhafte Heizung oder ungenügende Beheizung:

* 13% Mietminderung bei einer Raumtemperatur von 17 - 18°; 
* 15% bis 30% bei einer Raumtemperatur von 15°,
* 20% bei 18° im Kinder- und Schlafzimmer,
* 20% bei einer Raumtemperatur unter 20° an Winterabenden,
* 20% bis 30 % bei einer Raumtemperatur von 16 - 18°,
* 25 bis 50% bei Heizungsausfall in der gesamten Wohnung,
* 20 % bei Heizungsausfall im Schlafzimmer im Winter,
* 0 bis 50% bei Heizungsausfall außerhalb der Wintermonate,
* 50% bei Heizungsausfall im Sommer und Außentemperaturen von 13 - 17,5°,
* 75 bis 100% bei Heizungsausfall während der Wintermonate,
* 50 bis 70% bei Raumtemperaturen von 14 bis 15° im Winter und Ausfall der Warmwasserversorgung,
Kommentar von Regenmacher am 2. März 2009 17:52

anonym
beantwortet von lillifee07 am 2. März 2009 17:47
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Beim Mieterschutzbund nachfragen, der kann dir das genau sagen wieviel Prozent du abziehen darfst.


moon73
beantwortet von moon73 am 2. März 2009 17:52
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IHr könnt mal in der Tabelle nachschauen, aber ihr müsst ihm die Mietminderungs schriftlich mitteilen und den Grund dafür angeben:

Und ihr dürft nur solange mindern, bis der SChaden wieder behoben worden ist.

Also nur die anteiligen Tage.

http://www.brennecke-partner.de/256/Mietminderungstabelle


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