Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:
Nein , die stehen nicht unter Gebührenordnung. Geh besser zum Arzt biste besser aufgehoben
nach Zeit sollte kein Heilpraktiker arbeiten, sondern nach Geldbeutelgröße und Heilerfolg.
Auch Heilpraktiker müssen von ihren Einnahmen leben.
Pauschal kann das nicht beantwortet werden. Kommt ganz darauf an, worauf Du Dich spezialisiert hast, welche zusätzlichen Qualifikationen Du hast, welche Verfahren Du anbieten kannst und schlußendlich auch, wie groß die Konkurenz in Deinem Umfeld ist. Es gibt inzwischen Heilpraktiker, wie Sand am Meer, aber nur wenige, wirklich gute Heilpraktiker.

Wenn du dir eine realistische Kostenaufstellung machst (auch die Kosten für die Ausbildung solltest du da mit rein nehmen!) und berücksichtigst, dass du deine Einnahmen selbst zu versteuern hast, ist eine Erhebung von 80 Euro für das Erstgespräch und jeweils 50 - 60 Euro für jede weitere Sitzung durchaus üblich.
Es gibt eine Gebührenordnung für Heilpraktiker. Diese ist zwar im Gegensatz zur Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) unverbindlich, schützt aber vor überzogenen Rechnungen.