Wie viel Strafe muss man zahlen, wenn man von jemandem unerlaubt die Nummer im Internet weitergibt?

3 Antworten

Ohne Kenntnis der genauen Umstände könnte das eine Straftat nach § 44 in Verbindung mit § 43 Abs. 2 Nr. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) darstellen (nachzulesen hier: http://dejure.org/gesetze/BDSG/44.html). Allerdings dürfte dann die Telefonnummer des Betroffenen nicht allgemein zugänglich, also z.B. im Telefonbuch nachlesbar sein. Falls er also sowieso im Telefonbuch steht, ist es keine Straftat mehr, nicht mal mehr eine Ordnungswidrigkeit.

Wenn die Veröffentlichung aber unzulässig ist und man dir noch die Absicht nachweisen kann, die Person zu schädigen, ist Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe möglich. Eine Geldstrafe wird in Tagessätzen festgesetzt. Ein Tagessatz entspricht dabei einem Dreißigstel des Monatseinkommens, also das, was du an einem Tag verdienst.

Es hängt also von einigen Sachen ab, ob das, was du gemacht hast, strafbar ist.

Also ich vermute eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, aber in bestimmten Fällen wenn das private Interesse nicht dominiert, womöglich straffrei bleiben kann. An einem Beispiel mit E-MAIL´s:

Als Jugendlicher bekämst du Sozialstunden bei Erwachsenen werden Tagessätze verhängt, deren Höhe von deinem Einkommen abhängig ist.