Mikrofon am 05.08.2009 um 0:49 Uhr

0,0 und die strafen waren saftig - zumindest für ddr-bürger.
Wyatt am 5. August 2009 22:14 Teilweise richtig, nur wurden auch Ausländer (z.B. aus der damaligen BRD und Berlin-West) kräftig zur Kasse gebeten; und das in D-Mark, denn die DDR brauchte Valuta
0.
Aber trotzdem hat sich fast keiner dran gehalten ;)

höchstens 0,5
koofenix am 5. August 2009 00:52 0,5 haben meinen vater 800 ostmark gekostet. das war ein monatslohn.
Alkoholverbot nach § 7 Abs. 2 StVO
§ 7 Fahrtüchtigkeit ... (2) Fahrzeugführer dürfen bei Antritt und während der Fahrt nicht unter Einwirkung von Alkohol stehen.