hallo,
ich fahr morgen von oesterreich in die schweiz mit ner halskette aus weißgold im wert von fast 200€. was ist wenn mein koffer kontrolliert wird und die den schmuck entdecken ? muss ich dann was draufzahlen wegen steuern ? danke
Dein persönlicher Schmuck muß nicht verzollt werden. Ich würde die Kette wohl anziehen. Schwieriger würde es sein, wenn Du Deinen ganzen Schmuck, z.B. mehrere Ketten, Armbanduhren, Ringe, mehr als 4 würde ich mal sagen etc. dabei hast. Dann könnte man auf die Idee des Handelns kommen, das wäre zollpflichtig. Ziehe alles an, Ohrringe, Kette, Ringe, evtl. Brosche, dann passiert nichts.
Warum sollst Du keine Kette mitnehmen können? Du kannst doch Deinen eigenen Schmuck mitnehmen, weil Du vielleicht auf eine Hochzeit möchtest

Es wäre sinnvoll das Stück offiziell zur Ausfuhr anzumelden. Du legst die Rechnung am Deutschen Zoll vor, und erhälst eine Rückerstattung der Mehrwertsteuer (19%). Bei der Einfuhr in die Schweiz zahlst Du dann 7% MwSt. an den schweizer Staat, was ein Ersparnis von satten 12% macht. Umgekehrt muss mann bei der Einfuhr nach Deutschland natürlich drauf zahlen. Zudem gibt es für Geschenke bestimmte Freigrenzen die eine Verzollung überflüssig machen, ob Dein Schmuckstück diese Grenze übersteigt, kannst Du feststellen in dem Du erstmal den Wert ermittelst hier findest Du aktuelle Kurse www.edelmetall-preise.de

Nein, wegen einem Klunker der 298 Sfr. Wert ist muss du sicher nicht bezahlen.
Was Du um den Hals hängen hast, prüfen die nicht, auch nciht das Medaillon.

zieh die kette einfach an,dann passiert nichts.ich trage meine kette seit 25 jahren über alle grenzen hinweg,und die hat einen wert von 1000 euro.
naja es ist ein foto-medaillon und die merken ja dann, das der schmuck nicht fuer mich bestimmt ist.
KingSunset am 8. Dezember 2009 12:48 Geschenke sind nur bis zu einer gewissen Grenze Zollfrei, aus der EU in die Schweiz sollten keine Steuern anfallen. Umgekehrt solltest Du keine Geschenke aus der Schweiz im Koffer mit zurück nehmen, bei einem Schmuggelversuch fallen empfindliche Strafen an. Und Vorsicht, es handelt sich nicht um ein Kavaliersdelikt.