kathis1989 am 29.09.2008 um 22:45 Uhr
es?
Und gibt es sonst noch irgendwelche Vorschriften? Mir wurde nämlich mal gesagt, dass das Kuvert nicht zugeklebt sein darf.
Vielen Dank schonmal für eure Antworten.

Pack es in einen A5 Umschlag, nicht verschließen und dann als Warensendung verschicken. Wird dann am Gewicht gemessen.

1,45€. Wenn es ein fettes Baby ist (mehr Stoff) dann 2,20€.

Hier kannst du nachschauen: http://www.thann-info.de/aktuell/porto.htm
98spike am 29. September 2008 22:50 Diese Seite ist der letzte Mist, die Preise stimmen in keinster weise.
Warensendungen dürfen nur mit einer Klammer verschlossen werden und werden NICHT zugeklebt! Ein T-Shirt kriegste auf alle Fälle als Warensendung für 1,45 Euro weg.
Der Umschlag darf Größe B 4 haben (ist etwas größer als DIN A4 ), wenn die Höhe (Dicke) nicht mehr als 2 cm ist , geht es als Großbrief für 1,45 € (bis 500 g) .Du kannst ihn zukleben. Offen bzw mit Musterbeutelklammern verschlossen müssen Waren - und Büchersendungen verschickt werden. Warensendung lohnt sich aber nur , wenn die Ware bei mehr als 50 g Gewicht dicker als 2 cm ist ,das kostet dann 1,65 € während es als Brief 2,20 € kosten würde.Waren- und Büchersendungen dürfen keine persönlichen Mitteilungen enthalten.
Dies ist die einzig richtige Antwort!
Das Kuvert muss aber nicht jederzeit geöffnet werden können??
Kann ich das in ein ganz normales großes Kuvert tun?
Nee, nimmst einen DIN A4 Umschlag und kannst es sogar zukleben. Soweit ich informiert bin, darf man Büchersendungen nicht zukleben.
Warensendungen auch nicht
Ich habe, aber auch oft sendungen von proben und sowas bekommen und die waren immer zugeklebt. Gib es da nen unterschied?
Ich habe noch nie eine Warensendung offen verschickt.
Martini da hattest Du immer Glück.
Die verschicken Firmen, die haben da Sonderrechte, Du als Privatperson mußt sie offen versenden, warum das so ist , keine Ahnung.
Das stimmt genau , die Firmen verpflichten sich , die Bedingungen für Waren-oder Büchersendungen einzuhalten , also nichts anderes als einen Lieferschein bzw Rechnung beizulegen.