Hauptuntersuchung (TÜV) und Abgasuntersuchung (ASU)
Verwarngeld Bußgeld Punkte
Frist für die Hauptuntersuchung überschritten um
• 2 bis 4 Monate 25 - -
• 4 bis 8 Monate - 40 1
• mehr als 8 Monate - 75 2
Fahrzeug zur Nachprüfung nicht rechtzeitig vorgeführt 15 - -
Frist für die Abgasuntersuchung überschritten um
• 2 bis 8 Monate 15 - -
• mehr als 8 Monate - 40 1
Quelle: Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), alle Angaben ohne Gewähr
Außer einem erhobenen Zeigefinger von einem Streifenbeamten mit der Aufforderung möglichst bald die Prüfung durchführen zu lassen kostet es dich erst mal noch gar nichts. Nach ablauf von 3 Monaten kanns dann teuer werden, und der TÜV-Prüfer riskiert auch schon mal einen extrakritischen Blick.
GerdaG am 2. Mai 2009 07:58 Das ist veraltet. Die Gesetzeslage hat sich geändert.

Ich glaube bis zu 4 Wochen wird man nur mündlich verwarnt

Nach einem Monat passiert da eigentlich gar nichts. Nur deshalb verschiebt sich aber nicht die Zeit bis zum nächsten TÜV nach hinten.
Ist richtig so!! Bei Nutzfahrzeugen ist es etwas anders: - Bei Nutzfahrzeugen, bei denen eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist:
•Bis zu zwei Monate: € 15,-- •Mehr als zwei und bis zu vier Monate: € 25,-- •Mehr als vier und bis zu acht Monate: € 40,-- plus 2 Punkte in Flensburg •Mehr als acht Monate: € 75,-- plus 2 Punkte in Flensburg