Hallo! Mein Vermiter verlangt nach Auszug 250€ für eine 10Jahre alte Arbeitsplatte,angeblich war die schräge Zuschneidung so teuer.Wie viel ist noch eine 10Jahre alte markenlose Küche wert die nur mit EHerd und Kühlschrank ausgestattet ist?

im Klartext, diese Platte ist abgeschrieben, da kann er nichts mehr dafür verlangen, zumal du diese Platte über 10 jahre ja schon mit der Miete mitbezahlt hast

nichts mehr nach 10 Jahren...., und einen Zuschnitt von vor 10 Jahren der 500 DM gekostet haben soll ist unrealistisch...

Da ist wohl der Preis ein wenig zu hoch geraten.

Also wenn sie nicht gerade aus Marmor, Granit oder ähnlichem sehr teurem Material ist sollte sie längst abgeschrieben sein. Wenn ich es mir recht überlege kann ein Gang zum Baumark billiger sein!
Eine Arbeitsplatte ist wie der Name schon sagt ein Platte zum Arbeiten. Wenn sie jetzt Gebrauchsspuren hat, ist das Normal. Eine Küche die mit Vermietet wird, ist zu pflegen. Hast Du diesem Genüge getan indem du sie regelmäßig, gründlich gereinigt hast ist alles Okay und du brauchst nichts zu zahlen. Wenn die Arbeitsplatte jedoch Spuren von unsachgemäßem oder falschem Gebrauch (Ränder von heißen Töpfen oder Farbkleckse der Küchenrenovierung) hat, kann der Vermieter einen Restwert verlangen. Dieser rechnet sich aus dem Kaufpreis minus 10 Jahre Nutzung und Restwert. Dürfte also gegen Null gehen. Viel Erfolg Isa

Messe die Platte und frage im Baumarkt was diese incl. Zuschnitt kostet. Dann biete dem Vermieter an dich mit xx Euro an der neuen Platte zu beteiligen wenn er dir die Rechnung vorlegt.
Kommt auf die Platte drauf an. Langlebiges hält vieleicht 25 bis 30 Jahre. Hat aber schon nach einem Jahr normale Gebrauchsspüren. Der Vermieter muss euch im übrigen auch vorweisen können, dass die Platte bei eurem Einzug erneuert wurde. Ansonsten gehen die vorherigen Jahre auch schon auf das Lebensalter der Platte. Wenn die Platte angenommen 25 Jahre halten würde, der Vormieter 10 Jahre darin gewohnt hat, ihr darin nochmals zehn Jahre, dann sind das schon deren 20. Dann müsstet ihr, im Höchstfall noch ein fünftel bezahlen, immer vorausgesetzt, dass die Platte unzumutbar für den Nachmieter ist. Normale Abnutztung muss man nicht bezahlen. die ist schon in der Miete drinn.
hab mir vor kurzem eine Arbeitsplatte 4,00 m(handelsübliche) mit Granitmusterung im Baumarkt gekazuft Sonderpreis 15,00 Euro.
DH