
Die Reisefreigrenzen beziehen sich auf Waren, also auch auf Schmuck. Gold in reiner Form kannst Du bis 10.000 € Wert mitbringen, weil es dem Bargeld gleichgesetzt ist. Zitat Zoll: "Anzeigepflichtig ist Bargeld in Form von Banknoten und Münzen, auch in ausländischen Währungen, soweit es gesetzliches Zahlungsmittel ist (z.B. Schweizer Franken). Dem Bargeld gleichgestellte anzeigepflichtige Zahlungsmittel sind Wertpapiere (z.B. Aktien, Schuldverschreibungen, Schecks, Zahlungsanweisungen, Wechsel und fällige Zinsscheine), Edelmetalle und Edelsteine." Alles klar? Gruß Ingo
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Soweit ich weiß garnicht,kaufe nicht so viel wegen ein, zwei Ringe schaut keiner.Köntest Du ja schon gehabt haben!

Es kommt auf dem Wert an nicht auf die Menge! Die Zollfreimenge ist 430 Euro
Genau da man ja nur eine gewisse Summe an Geldware einführen darf!
Berggarten am 1. November 2009 15:02 Ja es sind 430 Euro
was passiert denn wenn der zoll mich mit 10tausend euro gold erwıscht?
Berggarten am 1. November 2009 15:05 Dann musst du eine strafe Zahlen!
ingoscheumann am 2. November 2009 13:04 DR für Inkompetenz!Zitat Zoll: Anzeigepflichtig ist Bargeld in Form von Banknoten und Münzen, auch in ausländischen Währungen, soweit es gesetzliches Zahlungsmittel ist (z.B. Schweizer Franken). Dem Bargeld gleichgestellte anzeigepflichtige Zahlungsmittel sind Wertpapiere (z.B. Aktien, Schuldverschreibungen, Schecks, Zahlungsanweisungen, Wechsel und fällige Zinsscheine), Edelmetalle und Edelsteine."
ingoscheumann am 2. November 2009 13:13 Der Reisefreibetrag bezieht sich auf sonstige Waren. Bis dahin richtig!, nicht aber auf Geld und Geldähnliche Zahlungsmittel, da gibts 10.000€

gold ist keine schmuggel ware also 0 euro
ingoscheumann am 2. November 2009 13:11 DR
Genau: Reisefreibetrag; Bargeld