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wie viel gold darf ich von der türkei nach deutschland zollfreıi mitnehmen?

gefragt von Flowerrr am 01.11.2009 um 14:59 Uhr
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gold x 561

SevenStarMantis
beantwortet von SevenStarMantis am 1. November 2009 14:59
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Kommentar von 3c452c6cf613c873e60a8d0d0078e1c9smallingoscheumann am 2. November 2009 13:11

Genau: Reisefreibetrag; Bargeld


ingoscheumann
beantwortet von ingoscheumann am 2. November 2009 13:10
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Die Reisefreigrenzen beziehen sich auf Waren, also auch auf Schmuck. Gold in reiner Form kannst Du bis 10.000 € Wert mitbringen, weil es dem Bargeld gleichgesetzt ist. Zitat Zoll: "Anzeigepflichtig ist Bargeld in Form von Banknoten und Münzen, auch in ausländischen Währungen, soweit es gesetzliches Zahlungsmittel ist (z.B. Schweizer Franken). Dem Bargeld gleichgestellte anzeigepflichtige Zahlungsmittel sind Wertpapiere (z.B. Aktien, Schuldverschreibungen, Schecks, Zahlungsanweisungen, Wechsel und fällige Zinsscheine), Edelmetalle und Edelsteine." Alles klar? Gruß Ingo


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Spirou
beantwortet von Spirou am 1. November 2009 15:01
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Ich meine bis zu einem Wert von 300,- €!


Tollhaus1
beantwortet von Tollhaus1 am 1. November 2009 15:00
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Soweit ich weiß garnicht,kaufe nicht so viel wegen ein, zwei Ringe schaut keiner.Köntest Du ja schon gehabt haben!


Berggarten
beantwortet von Berggarten am 1. November 2009 15:00
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Es kommt auf dem Wert an nicht auf die Menge! Die Zollfreimenge ist 430 Euro

Kommentar von Simple_avatar3smallTollhaus1 am 1. November 2009 15:01

Genau da man ja nur eine gewisse Summe an Geldware einführen darf!

Kommentar von F12656d86321d006189400c74f94ebdfsmallBerggarten am 1. November 2009 15:02

Ja es sind 430 Euro

Kommentar von Flowerrr am 1. November 2009 15:03

was passiert denn wenn der zoll mich mit 10tausend euro gold erwıscht?

Kommentar von F12656d86321d006189400c74f94ebdfsmallBerggarten am 1. November 2009 15:05

Dann musst du eine strafe Zahlen!

Kommentar von 3c452c6cf613c873e60a8d0d0078e1c9smallingoscheumann am 2. November 2009 13:04

DR für Inkompetenz!Zitat Zoll: Anzeigepflichtig ist Bargeld in Form von Banknoten und Münzen, auch in ausländischen Währungen, soweit es gesetzliches Zahlungsmittel ist (z.B. Schweizer Franken). Dem Bargeld gleichgestellte anzeigepflichtige Zahlungsmittel sind Wertpapiere (z.B. Aktien, Schuldverschreibungen, Schecks, Zahlungsanweisungen, Wechsel und fällige Zinsscheine), Edelmetalle und Edelsteine."

Kommentar von 3c452c6cf613c873e60a8d0d0078e1c9smallingoscheumann am 2. November 2009 13:13

Der Reisefreibetrag bezieht sich auf sonstige Waren. Bis dahin richtig!, nicht aber auf Geld und Geldähnliche Zahlungsmittel, da gibts 10.000€


kanadavladimir2
beantwortet von kanadavladimir2 am 1. November 2009 14:59
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gold ist keine schmuggel ware also 0 euro

Kommentar von 3c452c6cf613c873e60a8d0d0078e1c9smallingoscheumann am 2. November 2009 13:11

DR


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