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Wie viel Geld darf ein Student verdienen damit Eltern noch Kindergeld bekommen?

gefragt von herrkaiser am 13.07.2008 um 19:51 Uhr

Mein Sohn steht kurz vor der Aufnahme seines Studiums. Er hat vor, während seiner Studienzeit weiter in seinem bisherigen Nebenjob zu arbeiten. Wie viel Geld darf er maximal im Jahr verdienen damit wir als Eltern noch Kindergeld beziehen können?

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Recht x 35.318 Geld x 22.802 Familie x 9.416 Studium x 3.871 Kindergeld x 1.143

anonym
beantwortet von Sarra72 am 13. Juli 2008 19:58
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Netto nicht mehr als 7.680 - Werbungskosten bereits abgezogen

Kommentar von megaboomer am 13. Juli 2008 20:13

Richtig, mit den Werbungskosten kann man noch ganz schön was drücken... ;-)

Kommentar von 17abc50f2e81c1dd7dee5c92cb92544fsmallJoWaKu am 13. Juli 2008 20:18

Die gesetzliche Sozialversicherung kann auch abgezogen werden.

Kommentar von Sarra72 am 13. Juli 2008 20:23

deswegen ja netto ... :-)


Shira
beantwortet von Shira am 13. Juli 2008 19:59
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Ich finde hier wird es gut erklärt.

http://www.klicktipps.de/kindergeld.php

Kommentar von Bbbc403fddae5e3edbb7c8b9ddb47aafsmallBELLA64 am 13. Juli 2008 20:00

Guter Kink, dafür ein Däumchen :-))

Kommentar von 17abc50f2e81c1dd7dee5c92cb92544fsmallJoWaKu am 13. Juli 2008 20:17

Noch ein DH. :-)


tuffel2710
beantwortet von tuffel2710 am 13. Juli 2008 19:54
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anonym
beantwortet von wunschel80 am 13. Juli 2008 19:57
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Also soweit ich weiß, ist das Einkommen eines Studenten relativ egal für die Auszahlung des Kindergeldes, solange gewährleistet ist, dass er ordentlicher Student ist (d.h. nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten und dabei nicht übermäßig viel verdient)und sich in der ersten Ausbildung befindet. Aber vielleicht hilft diese Seite besser weiter: www.arbeitsagentur.de/nn_26532/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrecht...

Kommentar von Bigappel am 15. Juli 2008 19:56

Hier irrst du. Das Einkommen eines Studenten ist nicht egal. Wie Sarra72 schon sagte, 7680 Euro ist die Obergrenze. Das steht auch in deinem angegebenen Link der Arbeitsagentur so. Falls Bafög bezogen wird, zählt der Teil, der nicht als Darlehen ausgereicht wird, auch zum Einkommen.


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