Undzwar bin ich in einer Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme, und laut der Maßnahme muss man eine 3 Tage fahrt mit machen, bei der 1. Habe ich mich Krankgemeldet, weil ich finde das ich in der Maßnahme bin um eine Ausbildung zu finden oder generell Bewerbungen zu schreiben anstatt mich mit den Leuten anzufreunden. Jetzt ist es so, das wir eine 2. machen müssen das Arbeitsamt will das so, ich möchte aber nicht mit fahren, da ich auf abruf sein muss ich habe mich bei sämtlichen Zeitarbeitsfirmen beworben, Ich lasse mir nicht meine Zukunft verbauen wenn ich mit fahren würde und eine Firma würde mich anrufen, dass die eine Arbeit für mich haben. Ich werde auch dieses mal mich Krankmelden, weil ich einfach nicht wegfahren kann, die Maßnahme behauptet, dass wenn man wieder zum Arzt geht und sich Krankschreiben lässt das man gekündigt werden kann? weil die Fahrt Pflicht wäre. Ich kriege von Arbeitsamt Ausbildungsgeld von 216 Euro..
jetzt meine Frage: Kann das Arbeitsamt trotz Krankmeldung mein Geld kürzen? oder kann die Maßnahme mich deswegen Kündigen?