beantwortet von abibremer am 10. August 2009 17:50
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innerhalb geschlossener ortschaften 50 km\h ansonsten was die verkehrslage,wetter und straßenzustand hergeben- natürlich immer unter beachtung der jeweiligen verkehrszeichen.
Eher nicht oder? Dem einen von Ferrari wurd ja jetzt der Führerschein abgenommen, weil er besoffen war...dann darf er ja eigentlich nicht mehr fahren, auch nicht Ende März.
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danke =)
wo steht das?? in der StVO jedenfalls nicht!