Wie viel darf ich während einer s.Ausbildung (Jobcenter /Bildungsgutschein) und dem Erhalten von ALG2/Hartz IV, dazuverdienen, bzw wird mir angerechnet?

4 Antworten

du darfst soviel verdienen bis du deinen bedarf selber decken kannst. angerechnet werden nicht die ersten 100 euro und 20% ff bis 800 euro und dann 10%.

Wenn du nur Leistungen vom Jobcenter bekommst,dann gelten für dich die normalen Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll,dir würden dann vom Bruttoeinkommen zunächst 100 € Grundfreibetrag zustehen !

Von 100 € - 1000 € Brutto 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto noch mal 10 % Freibetrag,diese würden dann addiert,theoretisch vom Brutto / Nettoeinkommen abgezogen,ergeben dann das anrechenbare Einkommen und das wird dir dann von deinen Leistungen abgezogen.

Wen du in der Ausbildung bist Kanst du bis zu 400€ von deinem chef bekommen ohne das es Anrechnbar ist..Anders ist es bei einem nebenjob da wäre nur 100 frei.

Es fallen demnach die selben Abzüge an, die auch ohne Umschulung bei Erhalt von ALGII anfallen würden. Danke für die Antwort.

Denke ich schon !

Wenn du noch keine Freibeträge durch Erwerbseinkommen geltend machst und dann Erwerbseinkommen erzielst,dann müssen die Freibeträge natürlich berücksichtigt werden,bevor dann das anrechenbare Einkommen mindernd auf deine Leistungen angerechnet werden darf.