Wie viel Prozent oder wie viel Geld ist üblicher Weise zu zahlen für einen Immobilien Makler? Was darf er verlangen?

Die Antwort ergibt sich bei einem Blick in die Vermietungsanzeigen, oder bei www.imobbilienscout24.de oder man fragt beim Ring Deutscher Makler nach.

es gilt das Wohnungsvermittlungsgesetz; es darf höchstens eine provision von zwei Kaltmieten verlangt werden.
In deutschland sind beim immobilienkauf 6% zzgl. MwSt. üblich
--- für den Käufer 6 % zzgl. MwSt. siehe weiter meinen Beitrag unten!

bis 20 %.
Wie kann jemand nur permanent so viel Dummheit an den Tag legen? Es gibt in ganz Deutschland keinen Makler, der 20% Provision kassieren würde, auch nicht annähernd so viel.
Praline hat nicht unrecht! Es gibt keine gesetzliche Grundlage oder Verbot für eine Provisionsgrenze! Gruß und Tschüß
Das ist von Region zu Region unterschiedlich.
Im Saarland sind es 3% zuzüglich Umsatzsteuer bei Verkäufen und 1 Monatsmiete nettokalt zuzüglich Umsatzsteuer bei Vermietungen.
Völlig richtig, aber es sind 2 Monatskaltmieten zzgl. MwSt. die ein Makler in der Regel gesetzlich verlangen darf.(Mietwohnungen) Provisionen sind frei verhandelbar. Auch hier gilt die Regel der Ortsüblichkeit (Regionsbedingt). In Berlin und Umland zahlt der Käufer 6% zzgl. MwSt. In NRW wurden diese 6% geteilt und somit zahlt der Verkäufer 3% und der Käufer 3% alles zzgl. MwSt. In Sachsen richtet sich die Maklerprovision nach dem Kaufpreis, sie variiert von 2 bis 5,5 % für den Kaüfer alles zzgl. MwSt. usw.usw. usw. Wie gesagt es ist Regionsbedingt und die Ortsüblichkeit zu berücksichtigen. Aber ich betone ausdrücklich- Es gibt kein Gesetz das einen Makler verbietet eine Provision von 10 % zzgl. MwSt. zu verlangen, oder noch höher. Manager, Politiker, Firmenchefs,Bankster, machen es uns doch vor- hier fragt auch keiner wo die Verhältnismäßigkeit eigentlich herkommt! Mit welchem Recht verdient ein Einziger so viel Geld und bekommt noch eine Hohe Boni sowie Abfindung von mehreren Millionen EURO. Gruß und Tschüß
Ich habe bei einer Mietwohnung 1000 Euro bezahlt ;-(
in der Regel sind es 2 Monatskaltmieten plus zur Zeit 19% MwSt. Wenn Sie 1000 Euro bezahlt haben, dann waren Sie auch mit 1000 Euro einverstanden!Oder kommt das sogar hin mit den 2 Monatskaltmieten? Gruß und Tschüß
Für was bitte? Ein guter Makler ist sein Geld wert! Gruß und Tschüß

Ein guter Makler darf das Gleiche verlangen wie ein schlechter, nämlich:
Was er will!
Grundsätzlich sind Maklergebühren frei verhandelbar mit der Einschränkung das die Höhe der Gebühren sich nach ortsübliche Gegebenheiten richten soll. Damit wird also faktisch für 95% der Fälle ein Begrenzung der Gebühren erreicht. In Bayern so z.B. bei Vermietung 2 Monatskaltmieten + MwSt., beim Verkauf 6% + MwSt. vom notariellen Verkaufspreis. Aus besonderen Gründen kann man aber davon abweichen, handelt es sich z.B. um einmalige und wenig vergleichbare Immobilien, kann der Makler davon auch deutlich abweichen. Beispielsweise wenn er ein Wassserschloß an einen Hollywoodstar verkauft. Näheres auch auf meiner Seite:
http://www.immobilienmakler-nbg.de/immobilien-provisionsfrei.html
Na, was denn nun- was er will, oder mit Einschränkungen? Die Ortsüblichkeit greift nur wenn nichts vereinbart ist, denn sie ist der Richtwert! Gruß und Tschüß

Ergänzung:
Die fehlenden 5% der von mir gerade genannten Fälle (Abweichung von den ortsüblichen Sätzen) sind in der Praxis fast ausschließlich Abweichungen nach UNTEN. Beispiel, ein Kunde ist Redakteur bei der ortsansässigen Tageszeitung und übernimmt die Schaltung der Anzeigen da der diese umsonst oder verbilligt bekommt, dann kann man Ihm auch bei den Gebühren entgegen kommen...oder oder oder...