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Wie viel darf ein guter Makler verlangen?

gefragt von Scheele am 20.07.2009 um 17:55 Uhr

Wie viel Prozent oder wie viel Geld ist üblicher Weise zu zahlen für einen Immobilien Makler? Was darf er verlangen?


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Platon
beantwortet von Platon am 20. Juli 2009 17:57
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Die Antwort ergibt sich bei einem Blick in die Vermietungsanzeigen, oder bei www.imobbilienscout24.de oder man fragt beim Ring Deutscher Makler nach.


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 20. Juli 2009 18:01
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es gilt das Wohnungsvermittlungsgesetz; es darf höchstens eine provision von zwei Kaltmieten verlangt werden.


Hausinspektor
beantwortet von Hausinspektor am 20. Juli 2009 18:04
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In deutschland sind beim immobilienkauf 6% zzgl. MwSt. üblich

Kommentar von olgober am 21. Juli 2009 08:39

--- für den Käufer 6 % zzgl. MwSt. siehe weiter meinen Beitrag unten!


Praline
beantwortet von Praline am 20. Juli 2009 17:56
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bis 20 %.

Kommentar von Saarland60 am 20. Juli 2009 17:58

Wie kann jemand nur permanent so viel Dummheit an den Tag legen? Es gibt in ganz Deutschland keinen Makler, der 20% Provision kassieren würde, auch nicht annähernd so viel.

Kommentar von olgober am 21. Juli 2009 08:52

Praline hat nicht unrecht! Es gibt keine gesetzliche Grundlage oder Verbot für eine Provisionsgrenze! Gruß und Tschüß


AndyArbeit
beantwortet von AndyArbeit am 20. Juli 2009 17:56
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Kauf oder Miete ?



anonym
beantwortet von Saarland60 am 20. Juli 2009 17:56
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Das ist von Region zu Region unterschiedlich.

Im Saarland sind es 3% zuzüglich Umsatzsteuer bei Verkäufen und 1 Monatsmiete nettokalt zuzüglich Umsatzsteuer bei Vermietungen.

Kommentar von olgober am 21. Juli 2009 08:35

Völlig richtig, aber es sind 2 Monatskaltmieten zzgl. MwSt. die ein Makler in der Regel gesetzlich verlangen darf.(Mietwohnungen) Provisionen sind frei verhandelbar. Auch hier gilt die Regel der Ortsüblichkeit (Regionsbedingt). In Berlin und Umland zahlt der Käufer 6% zzgl. MwSt. In NRW wurden diese 6% geteilt und somit zahlt der Verkäufer 3% und der Käufer 3% alles zzgl. MwSt. In Sachsen richtet sich die Maklerprovision nach dem Kaufpreis, sie variiert von 2 bis 5,5 % für den Kaüfer alles zzgl. MwSt. usw.usw. usw. Wie gesagt es ist Regionsbedingt und die Ortsüblichkeit zu berücksichtigen. Aber ich betone ausdrücklich- Es gibt kein Gesetz das einen Makler verbietet eine Provision von 10 % zzgl. MwSt. zu verlangen, oder noch höher. Manager, Politiker, Firmenchefs,Bankster, machen es uns doch vor- hier fragt auch keiner wo die Verhältnismäßigkeit eigentlich herkommt! Mit welchem Recht verdient ein Einziger so viel Geld und bekommt noch eine Hohe Boni sowie Abfindung von mehreren Millionen EURO. Gruß und Tschüß


anonym
beantwortet von ollimainz am 20. Juli 2009 18:00
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Ich habe bei einer Mietwohnung 1000 Euro bezahlt ;-(

Kommentar von olgober am 21. Juli 2009 08:14

in der Regel sind es 2 Monatskaltmieten plus zur Zeit 19% MwSt. Wenn Sie 1000 Euro bezahlt haben, dann waren Sie auch mit 1000 Euro einverstanden!Oder kommt das sogar hin mit den 2 Monatskaltmieten? Gruß und Tschüß


anonym
beantwortet von olgober am 21. Juli 2009 08:44
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Für was bitte? Ein guter Makler ist sein Geld wert! Gruß und Tschüß


MaklerNbg
beantwortet von MaklerNbg am 21. Juli 2009 09:15
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Ein guter Makler darf das Gleiche verlangen wie ein schlechter, nämlich:

Was er will!

Grundsätzlich sind Maklergebühren frei verhandelbar mit der Einschränkung das die Höhe der Gebühren sich nach ortsübliche Gegebenheiten richten soll. Damit wird also faktisch für 95% der Fälle ein Begrenzung der Gebühren erreicht. In Bayern so z.B. bei Vermietung 2 Monatskaltmieten + MwSt., beim Verkauf 6% + MwSt. vom notariellen Verkaufspreis. Aus besonderen Gründen kann man aber davon abweichen, handelt es sich z.B. um einmalige und wenig vergleichbare Immobilien, kann der Makler davon auch deutlich abweichen. Beispielsweise wenn er ein Wassserschloß an einen Hollywoodstar verkauft. Näheres auch auf meiner Seite:

http://www.immobilienmakler-nbg.de/immobilien-provisionsfrei.html

Kommentar von olgober am 23. Juli 2009 11:47

Na, was denn nun- was er will, oder mit Einschränkungen? Die Ortsüblichkeit greift nur wenn nichts vereinbart ist, denn sie ist der Richtwert! Gruß und Tschüß


MaklerNbg
beantwortet von MaklerNbg am 21. Juli 2009 09:22
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Ergänzung:

Die fehlenden 5% der von mir gerade genannten Fälle (Abweichung von den ortsüblichen Sätzen) sind in der Praxis fast ausschließlich Abweichungen nach UNTEN. Beispiel, ein Kunde ist Redakteur bei der ortsansässigen Tageszeitung und übernimmt die Schaltung der Anzeigen da der diese umsonst oder verbilligt bekommt, dann kann man Ihm auch bei den Gebühren entgegen kommen...oder oder oder...


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