Bin seit 14 Tagen ohne Nummernschild gefahren (mit einem Mofa), habe das NUmmernschild dabei gehabt weil ich es nicht befestigen kann und wurde heute Angehalten von der Polizei , nun frage ich wie viel Bußgeld muss ich zahlen oder was kommt auf mich zu ?

Ist kein Nummernschild, sondern ein Versicherungskennzeichen, 15€ sollten da ausreichen (ähnlich wie bei nicht mitgeführten Papieren), aber bringe es dringendst an, notfalls mit Tesaband oder Heisskleber, normalerweise dürftest Du es "vorführen" müssen, wenn ein technischer Mängel vorgelegen hat. Ob dies nun wirklich ein technischer Mängel ist... glaube nicht im Sinne "von", aber das Teil ist nunmal sichtbar anzubringen.

haben sie dir doch sicher gesagt oder nicht sonst guck mal in den bußgeldkatalog unter dem fahren ohne nummernschild
es wird wahrscheinlich eine Anzeige werden. Ohne Versicherungskennzeichen fahren darfst Du nur, wenn es geklaut wurde und Du zur Polizei fährst um das Fahrzeug vorzuführen. Dann wieder zurück und "Ende"
und wo schaue ich nach dem bußgeld katalog ?

Entzug der Fahrerlaubnis für 44 Jahre. ENDLICH hat die POL mal so einen erwischt !!!! Ohne Nummer fahren, damit man sich über ALLE Regeln hinwegsetzen kann ist das letzte !!!!!

Die Polizeibeamten werden eine sog. Ordnungswidrigkeiten-Anzeige fertigen.
Bußgeld: 40,-EUR und ein Punkt im Verkehrszentralregister.
Verstoß gem. §4 Abs. 3, §48 FZV iVm. §24 StVG
Ok , Danke , das war die Beste Antwort :)
Gern, viel Erfolg, ne Anzeige wird es sicherlich nicht geben, es sei denn, das Kennzeichen ist jahrelang abgelaufen, davon war hier nicht auszugehen.
Sie sagte aber , es wären Anzeigen angelaufen , sie sagte auch noch das es vor 12 Tagen war aber da hatten wir Ferien und ich bin nicht EINMAL gefahren ... So eine dumme Kuh!
Wenn es nicht "öffentlich" bewegt wurde, ist´s ne "OWI", wenn es auf öffentlichen Flächen stand und sich jemand mokiert hat, wird es dennoch nicht zur Anzeige kommen, es sein denn, es ist Öl ausgetreten und hat Erdreich verunreinigt. Lass Dich nicht verunsichern, sonst geh ins Jurathek-Forum, da gibt´s "Betroffene", bin selber kein Anwalt.
Ja ok , wenn das Bußgeld in dem Bereich 10-20 € bleibt beschwere ich mich nicht ... zu viel aufwand... , aber Danke ;)
Nochmals: gern geschehen. Nicht alles, was zur Anzeige kommt, wird als "Anzeige" gewertet, es ist halt nur dem Sachverhalt/Tatbestand nachzugehen. Was letztendlich draus wird, entscheidet der Staatsanwalt - in diesem Fall wird möglicherweise gar nicht weiter ermittelt, da ein geringer "Streitwert", nur nicht in Panik jetzt verfallen, kommt binnen der nächsten 4 Wochen nichts mit der Post, dann war´s das ohnehin.
etwas höher ist das Bußgeld schon ... 40,-EUR und ein Punkt im Verkehrszentralregister.
Es handelt sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige.
Verstoß gem. §4 Abs. 3, §48 FZV iVm. §24 StVG