gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Wie viel Bußgeld , oder was kommt auf mich zu ?

gefragt von ProxymusProxymus am 02.11.2009 um 12:15 Uhr

Bin seit 14 Tagen ohne Nummernschild gefahren (mit einem Mofa), habe das NUmmernschild dabei gehabt weil ich es nicht befestigen kann und wurde heute Angehalten von der Polizei , nun frage ich wie viel Bußgeld muss ich zahlen oder was kommt auf mich zu ?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

mofa (756)
zahlen (445)
bußgeld (257)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


antidepri
beantwortet von antidepri am 2. November 2009 12:18
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
Hilfreichste Antwort

Ist kein Nummernschild, sondern ein Versicherungskennzeichen, 15€ sollten da ausreichen (ähnlich wie bei nicht mitgeführten Papieren), aber bringe es dringendst an, notfalls mit Tesaband oder Heisskleber, normalerweise dürftest Du es "vorführen" müssen, wenn ein technischer Mängel vorgelegen hat. Ob dies nun wirklich ein technischer Mängel ist... glaube nicht im Sinne "von", aber das Teil ist nunmal sichtbar anzubringen.

Kommentar von Simple_avatar1smallProxymus am 2. November 2009 12:21

Ok , Danke , das war die Beste Antwort :)

Kommentar von 7b87c932ec9c6ca76219d681ba89ccc8smallantidepri am 2. November 2009 12:24

Gern, viel Erfolg, ne Anzeige wird es sicherlich nicht geben, es sei denn, das Kennzeichen ist jahrelang abgelaufen, davon war hier nicht auszugehen.

Kommentar von Simple_avatar1smallProxymus am 2. November 2009 12:29

Sie sagte aber , es wären Anzeigen angelaufen , sie sagte auch noch das es vor 12 Tagen war aber da hatten wir Ferien und ich bin nicht EINMAL gefahren ... So eine dumme Kuh!

Kommentar von 7b87c932ec9c6ca76219d681ba89ccc8smallantidepri am 2. November 2009 12:33

Wenn es nicht "öffentlich" bewegt wurde, ist´s ne "OWI", wenn es auf öffentlichen Flächen stand und sich jemand mokiert hat, wird es dennoch nicht zur Anzeige kommen, es sein denn, es ist Öl ausgetreten und hat Erdreich verunreinigt. Lass Dich nicht verunsichern, sonst geh ins Jurathek-Forum, da gibt´s "Betroffene", bin selber kein Anwalt.

Kommentar von Simple_avatar1smallProxymus am 2. November 2009 12:47

Ja ok , wenn das Bußgeld in dem Bereich 10-20 € bleibt beschwere ich mich nicht ... zu viel aufwand... , aber Danke ;)

Kommentar von 7b87c932ec9c6ca76219d681ba89ccc8smallantidepri am 2. November 2009 12:56

Nochmals: gern geschehen. Nicht alles, was zur Anzeige kommt, wird als "Anzeige" gewertet, es ist halt nur dem Sachverhalt/Tatbestand nachzugehen. Was letztendlich draus wird, entscheidet der Staatsanwalt - in diesem Fall wird möglicherweise gar nicht weiter ermittelt, da ein geringer "Streitwert", nur nicht in Panik jetzt verfallen, kommt binnen der nächsten 4 Wochen nichts mit der Post, dann war´s das ohnehin.

Kommentar von B7abd7fa3af296e1febf6a1f18708807smallPepsiMaster am 2. November 2009 16:49

etwas höher ist das Bußgeld schon ... 40,-EUR und ein Punkt im Verkehrszentralregister.

Es handelt sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige.

Verstoß gem. §4 Abs. 3, §48 FZV iVm. §24 StVG


Weitere gute Antworten


anonym
beantwortet von gibtsdochnich am 2. November 2009 12:16
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

hätteste man gleich die cops fragen sollen


Marcels04
beantwortet von Marcels04 am 2. November 2009 12:16
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

haben sie dir doch sicher gesagt oder nicht sonst guck mal in den bußgeldkatalog unter dem fahren ohne nummernschild


xxSQUIRRELxx
beantwortet von xxSQUIRRELxx am 2. November 2009 12:16
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

was haben die denn gesagt?


juezi
beantwortet von juezi am 2. November 2009 12:17
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

es wird wahrscheinlich eine Anzeige werden. Ohne Versicherungskennzeichen fahren darfst Du nur, wenn es geklaut wurde und Du zur Polizei fährst um das Fahrzeug vorzuführen. Dann wieder zurück und "Ende"

Kommentar von Simple_avatar1smallProxymus am 2. November 2009 12:27

und wo schaue ich nach dem bußgeld katalog ?


joerg1611
beantwortet von joerg1611 am 2. November 2009 12:18
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Entzug der Fahrerlaubnis für 44 Jahre. ENDLICH hat die POL mal so einen erwischt !!!! Ohne Nummer fahren, damit man sich über ALLE Regeln hinwegsetzen kann ist das letzte !!!!!

Kommentar von Simple_avatar1smallProxymus am 2. November 2009 12:19

lol

Kommentar von Simple_avatar1smallProxymus am 2. November 2009 12:20

so ein geschwätz :D

Kommentar von E7cfa5d9d18157d2bcf28135b8d09d99smalljoerg1611 am 2. November 2009 12:24

aber da is was dran......

Kommentar von Simple_avatar1smallProxymus am 2. November 2009 12:26

ne man 44 jahre das ist doch schwachsinn ! , wenn man zuschnell fährt , das ohne nummernzeichen und ohne papiere usw, dann sind es grad mal bis 21


PepsiMaster
beantwortet von PepsiMaster am 2. November 2009 16:50
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die Polizeibeamten werden eine sog. Ordnungswidrigkeiten-Anzeige fertigen.

Bußgeld: 40,-EUR und ein Punkt im Verkehrszentralregister.

Verstoß gem. §4 Abs. 3, §48 FZV iVm. §24 StVG


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Wie verdienen Schuldnerberater ihr Geld???

    Eon Jahresabrechnung- Ratenvorschlag & Zahlung. Nun Mahnung, was tun?

    "freunde"-Diebstahl

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.