In diesem Forum wurde mehrfach über Lebensversicherungen gesprochen, weshalb ich mich nun auch für diese Sache interessiere. Nun stelle ich mir aber die Frage, wieviel bei der Auszahlung einer Lebensversicherung netto tatsächlich übrig bleibt?
Bei einer Ablaufleistung von 6Mio Euro etwa 6 Mio Euro. Die Laufzeiten von LV sind meist so ausgelegt das Steuerfreiheit vorliegt (>12 Jahre).
Eine Übersicht über alle Besteuerungsvarianten von Lebensversicherungen bis Ende 2008 und ab 2009 findest Du zum Beispiel auf http://www.investmentsparen.net/abgeltungssteuer-versicherungen-vorsorge.html. Wie hier bereits erklärt wurde, kommt die Besteuerung immer auf die genauen Vertragsdaten (Abschluss, Laufzeit an).

Bei einer Kapitallebensversicherung mit mit klassischen Deckungsstock, wir der Überschuss mit maximal 4,5 % p.a. verzinst. Du musst wissen, dass von deinem Beitrag monatlich der Risikobeitrag und die Verwaltungskosten abgezogen werden. die ersten fünf Jahre werden noch die Vertriebskosten abgezogen. Lasse dich beraten und zwar unabhängig von einem Versicherungsmakler oder einem unabhängigen Finanzberater. Nicht von einer Versicherung oder der Bank. Die garantierte Verzinsung bei Kapitallebensversicherungen beträgt nur 2,25 % p.
Aktuell mit max. ca. 5% in der Betrachtung der letzten Jahre im Schnitt mit 4,5 - 5,5% bei den Branchführern. Bsp.: Europa in 2008 5,4% in 2007 5,4%, Debeka in 08 5,1% in 07 5,1%. Darüber hinaus liegen insgesamt 21 Gesellschaften in den letzten 2 Jahren bei 4,5% und Höher im Schnitt.
Natürlich abzgl. Kosten.
Niklaus am 30. Juli 2008 11:21 Du meinst die Gesamtverzinsung????
Aaahh ja richtig :-) Sorry ! Gesamtverzinsung ohne Schlussüberschussanteile (Bei Rechnungszins zzgl. Direktgutschrift zzg. lfd. Überschuss zzgl. Schlussüberschuss zzgl. Sockelbeteiligung an Reserven ist die Verzinsung höher. Bezogen auf den Sparanteil dann wieder niedriger :-) Trauer nur der Statistik die du selbst gefälsch hast g
Ich rede jetzt mal nur von Verträgen die nach 2005 abgeschlossen wurden. Für Altverträge gelten andere Regeln.
Grundsätzlich muss man zwischen Rürup, Riester und klassischen Renten-/Lebensversicherungen unterscheiden. Diese Formen werden völlig unterschiedlich steuerlich behandelt.
Bei Lebens-/Rentenversicherung wird der sogenannte Ertragsanteil versteuert. Der Ertragsanteil errechnet sich aus der Ablaufleistung. Man rechnet hier nicht (!) wie oft angenommen Ablaufleistung - Beiträge sondern hat hier feste Werte. Wer seine Versicherung mit 55 beendet zahlt 26%. Für jedes Jahr das er später (bis 65. Lebensjahr) die Versicherung beendet zahlt er 1% weniger. Mit 65 also 18%. Läuft die Versicherung mind. 12 und mind. bis Endalter 60 wird davon sogar nur jeweils die Hälfte fällig. Weitere Vorteile hat man bei der Verrentung (aus steuerlicher Sicht)wenn das Kapital nicht auf einmal ausbezahlt wird. Da die Auszahlung im Todesfall (an Hinterbliebene) grundsätzlich steuerfrei ist (ausser Erbschaftssteuer evtl.) werden manche Verträge bis z.B. Endalter 80-90 abgeschlossen wobei die Beitragszahlung natürlich meist wesentlich früher endet.
Das nur mal ganz grob :-)

Da kommt es auf den an, der die LV abschließt und den, der sie ausgeschüttet bekommt. Besteht eine steuerpflicht, bestehen etwa irgendwelche erleicherungsregelungen, in welchem Land, etc...
Bei einer stinknormalen LV, die man voll durchzieht sollte man mindestens das rauskriegen, was man eingezahlt hat, einen Inflationsausgleich sollte die mindestverzinsung schon bieten, aber bei neu abzuschließenden Policen werden in der BRD die Auszahlungen künftig Abgeltungssteuerpflichtig, zumindest, was deren Ertragsanteil angeht. Also Du hast z.B. nach 25 Jahren 100000 Euro eingezahlt und weiere 100000 Euro an Zinsen bekommen, dann wären davon max 28% an steuern fällig ud du bekämest schlimmstenfalls 172000 ausgezahlt.
Öhm sorry aber die Aussage "...Abgeltungssteuerpflichtig was den deren Etragsanteil..." ist absolut unsinnig. Beides hat miteinder nix zu tun. Auch wird bei einer Police keine Abgeltungssteuer fällig. Guckst du meine Beschreibung hier.
Das kommt auf den Betrag an. Lass es dir doch bei der entsprechenden Versicherung mal durchrechnen!
Diese Steuerfreiheit fällt künftig mit der Eiführung der Abgeltungssteur weg!
Aber nicht für LV die vor dem Stichtag abgeschlossen werden.
@Mietnomade nur wenn vor 2005 abgeschlossen @Indy Abgeltungssteuer hat mit Versicherung nix zu tun
:-))
Bei KLVs mit eingehaltener Laufzeit etc. gibt es keine Abgeltungssteuer.