In Ebay kann man doch, um dem Käufer günstigste Versandkosten zu gewähren, die Dinge auch als Warensendung versenden. Wie funktioniert das? Wie muss man das Päckchen kennzeichnen?

Es muss auf der Sendung "Warensendung" draufstehen und die Sendung darf nicht "zugeklebt" sein, sondern z.B. durch sogen. Musterbeutelklammern verschlossen sein. Genau Angaben zu erlaubtem Inhalt und Maßen findest Du auf der Webseite der Deutschen Post.

Warensendung draufschreiben und zu post damit, so einfach ist das. Nähere Infos gibts auf der HP der Post
Kurz und knapp aber genau so gehts!!

Außerdem darf die Warensendung nicht fest verschlossen sein. Sondern muss jederzeit von der Post zur Kontrolle geöffnet werden können.
Lola60 am 25. November 2007 13:45 Sie darf verschlossen sein, liebe Shira. Aber sie darf jederzeit von der Post geöffnet werden.
Shira am 25. November 2007 13:54 Sieh mal hier, lieber lola ;-): Warensendungen müssen grundsätzlich in einer offenen Umhüllung eingeliefert werden und die Aufschrift "Warensendung" oberhalb der Anschrift tragen. Die innere Verpackung kann verschlossen sein, wenn es sich um die Herstellerverpackung handelt und der Absender sein Einverständnis mit der Öffnung zu Prüfzwecken durch einen Hinweis "Darf zu Prüfzwecken durch die Post geöffnet werden" gibt.
Lola60 am 25. November 2007 14:02 Sieh mal hier, liebe Shira:-) nach deinem Satz kommt noch folgendes auf der Website:
Verschlossen können Büchersendungen sein, wenn mindestens 100 gleichartige Sendungen, d.h. Sendungen desselben Formats, derselben Gewichtsstufe und desselben Absenders, gleichzeitig eingeliefert werden und der Absender mit deren Öffnung zur Inhaltsprüfung einverstanden ist. Verschlossene Sendungen müssen oberhalb der Anschrift mit dem Vermerk "Büchersendung/EntgeIt gepr." gekennzeichnet sein.
Trotzdem verschließe ich meine Warensendungen und hatte noch nie Probleme damit.

Nutze auch den Tarif-Vergleichrechner für Briefe, Päckchen und Pakete http://www.posttip.de/paketrechner.html
Info's zur Warensendung: http://www.deutschepost.de/dpag?tab=1&skin=hi&check=yes&lang=deDE&xmlFile=link10160091008938

kannst du alles auf www.deutschepost.de nachlesen
ich habe schon einige Warensendungen zugeklebt und sie sind immer ohne Probleme von der Post angenommen und verschickt worden
@Lola60: Mag sein. Zu Kontrollzwecken dürfen Warensendungen von der Post geöffnet werden. Wenn die Sendung fest verschlossen ist, wird dabei wohl oder übel die Verpackung beschädigt werden müssen. Ich weiß nicht, ob das so toll ist, wenn die Ware dann notdürftig geflickt beim Kunden ankommt.
Klasse Antwort. DH.
Wichtig wäre vielleicht noch zu erwähnen das ein Versand als Warensendung über die Post nicht versichert ist. Das heißt: Wenn Warensendung weg, dann Warensendung weg.