Ich studiere nun in einer anderen Stadt und wohne 4 Tage die Woche hier. Mein Auto steht immer zuhause, da ich mit dem Zug fahre. Jetzt habe ich aber gehört, dass ich, wenn ich meinen Wohnsitz ändere, wozu ich laut meinem Mietvertrag verpflichtet bin, auch mein Auto ummelden muss. Kann ich dies irgendwie umgehen? Immerhin benutze ich es nicht einmal hier...

Ein Auto kann nur am Haupt- bzw. alleinigen Wohnsitz angemeldet werden. Da gab's eine Gesetzesänderung. Wohnen Deine Eltern in der bisherigen Stadt? Dann kannst Du dort Deinen Hauptwohnsitz anmelden und in der Studienstadt den Nebenwohnsitz.
Melde in der andere Stadt den 2. Wohnsitz an.
Ich muss die neue Stadt aber als ersten Wohnsitz anmelden, 2. Wohnsitz geht nur wenn ich nachweisen kann, dass ich höchstens 3 Tage in der Woche hier bin...
butz1510 am 4. November 2009 19:03 Und wer kontrolliert das???
Das gibt es tausendfach!
Bei uns hier sind zig Leute mit alleinigem Wohnsitz angemeldet, die nicht mal in Deutschland wohnen.

Melde doch den Ort, wo das Auto steht als 2.-Wohnsitz an.
butz1510 am 4. November 2009 18:54 Geht nicht - geht nur am Hauptwohnsitz.
Es reicht wenn das Fahrzeug alle 6 Wochen mindestens 8 m bewegt wird.
Lass die Situation einfach so, wie sie ist. Die Wahrscheinlichkeit, damit aufzufallen, ist verschwindend gering.
Klar Saarland60 ist dieses "Eventuellauffallen" verschwindend gering!, nur wer hat im Strassenverkehr täglich sooooo viel Glück, nicht erwischt zu werden?
Irgendwann ist immer das erste Mal.
IdS
MrDirekt
Reine Kosten-Nutzen-Rechnung. Es gibt Leute, die fahren 15 Jahre ohne Führerschein, bevor sie erwischt werden. Und eine fehlende Ummeldung ist lediglich eine Ordnungswidrigkeit. Man muss im Leben auch mal ein Risiko eingehen.
Risiko eingehen? Was ist das denn für ne Einstellung?
Bedauerlicherweise und erfahrungsgemäß reissen die "Risikopatienten" im Strassenverkehr immer wieder Unschuldige mit sich ... egal ob ne Ordnungswidrigkeit (Führerschein vergessen, FZ-Schein nicht umgemeldet) oder Straftat (keine Fahrerlaubnis haben) im Verhalten vorliegt.
Und sowas entbehrt jeglicher Kosten-Nutzen-Rechnung ...
IdS
MrDirekt
Wenn, bitte, will man denn durch eine nicht erfolgte Ummeldung unschuldig "mitreissen"? Das ist Unfug.
Vielleicht, Saarland60, hilft Dir mal der Blick auf das Presseportal.de
Viele Polizeidienststellen geben dort Presseerklärungen zu bestimmten Sachverhalte ab. Manchmal liest man auch, dass Verkehrsteilnehmer vor einer Kontrolle durch die Polizei abhauen, und dabei mehr Schaden anrichten, als wenn sie stehen geblieben wären. Genauso bei Unfällen, wo manche/-r Fahrerin/Fahrer einfach weiterfahren, als wäre nichts passiert. Wenn man dann noch liest, aus welch banalen Grund man(n, frau auch) sich der Kontrolle entzogen haben, oder vom Unfallort weggefahren ist, dann kann man wirklich nur den Kopf schütteln. Banale Gründe sind z. Bsp.: noch eine heiße Pizza im Auto, Führerschein vergessen, oder auch FZ vergessen, umzumelden.
Unabhängig davon, ob ein solcher Sachverhalt vielleicht nur einmal, oder täglich vorkommt ... es ist immer einer zuviel.
Denke mal, es ist zwecklos, einen Erwachsenen wie Dich davon zu überzeugen, sich an bestehende Regelungen zu halten. Vielleicht wirst Du, oder Angehörige in Deinem Umfeld ja mal Erfahrung machen - wo der Bezug zu einer Nichtummeldung zu sehen ist - und dann denke ich, wird Dich Deine Wahrscheinlichkeitstheorie sehr schnell auf den Boden der Realität zurückführen.
IdS
MrDirekt
Hi Ivlaria,
... der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Wohnsitz und Standort. Für Dich gilt die Wohnsitzregelung, d.h. im § 13 Abs. 3 FZV steht sinngemäß:
"(3) Verlegt der Halter seinen Wohnsitz oder Sitz in einen anderen Zulassungsbezirk, hat er unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung bei der neuen Zulassungsbehörde die Zuteilung eines neuen Kennzeichens und Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I unverzüglich zu beantragen. Die bisherigen Kennzeichen sind zur Entstempelung vorzulegen. Wird der regelmäßige Standort des Fahrzeugs für mehr als drei Monate an einen vom Wohnsitz oder Sitz des Halters abweichenden Ort verlegt, ist dies der Zulassungsbehörde ebenfalls unverzüglich mitzuteilen. Kommt er diesen Pflichten nicht nach, kann die Zulassungsbehörde für die Zeit bis zur Erfüllung der Pflichten den Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen untersagen."
Am besten fragst Du bei der Zulassungsstelle Deines zugeteilten Kennzeichens nach.
IdS
MrDirekt
Ein Link hierzu findest Du unter www.gesetze-im-internet.de/fzv
Die Adressen/Erreichbarkeiten der Zulassungsstelle findest Du unter www.das-kfz-portal.de/kfz-zulassungsstellen/
Die zuständige KFZ-Zulassungsstelle kannst Du unter http://www.das-kfz-portal.de/kfz-zulassungsstellen/ herausfinden.
IdS
MrDirekt