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Wie verläuft eine Anzeige wegen falscher Ebay-Transaktion??

gefragt von royalroy1 am 18.06.2008 um 23:46 Uhr

Hi,

wie verläuft eine Anzeige, wegen falsch zugesendeter Ware im Wert von 40 Euro zwischen Privatleuten (Ebay-Kauf). Wie ermittelt sich das Honorar des Anwalts? Doch nicht an dem Streitwert des Artikels, also der 40 Euro, oder? Das macht ja keiner... Wann spricht man von "Streitwert"? Doch erst bei einer Verhandlung vor Gericht, oder?

Danke!

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Internet x 55.044 Recht x 34.931 ebay x 5.653 Anzeige x 727 Transaktion x 12 Streitwert x 11

anonym
beantwortet von 338194 am 6. Juli 2008 10:57
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Rate Dir ab, einen Anwalt zu nehmen, die Kosten werden viel höher sein als der Streitwert. Hast Du denn versucht, den Verkäufer zu erreichen, bedenke bitte die Urlaubszeit? Vielleicht ist es ihm noch nicht aufgefallen, weil er verreist ist. Gibt es keinen e-mail - Kontakt. Es steht ja noch garnicht fest, ob es sich um eine Art Betrug handelt. Dann würde ich Ebay zu Hilfe nehmen.


anonym
beantwortet von opderberg am 19. Juni 2008 01:00
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Also, ich stimme denen zu, die Dir raten erst alles ganz genau abzuklären und anregen vernünftig den Sachverhalt mit dem Verkäufer zu besprechen und eine Lösung zu finden. Dazu bist Du zuerst verpflichtet bevor Du mit Kanonen auf Tauben schiesst. Schliesslich ist Deine Frage ja auch nicht umfangreich genug formuliert um einen Rat zu geben. Reduziert nur auf Deine Frage ermittelt der Anwalt den Streitwert wonach er sein Honorar ableitet. Da gibt es Tabellen. Eine Anzeige wegen falsch zugesandter Ware? Überlege Dir das sehr gut, denn unter Umständen musst Du und nicht der Verkäufer nachweisen das falsch geliefert wurde.


anonym
beantwortet von jotde01 am 19. Juni 2008 00:57
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was ist denn passiert? Du hast eine Ware erhalten, die du nicht bestellt hast und willst sie zurück schicken? Das ist doch kein Problem wenn es wirklich falsch war. Das läßt sich doch sicherlich zwischen den Parteien auch ohne Anwalt regeln, oder?


collo
beantwortet von collo am 19. Juni 2008 00:34
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nun mal ganz langsam

Wenn Du falsche Ware erhalten hast, muß das noch lange kein Betrug sein. Kann sein, muß aber nicht. Schließlich hast du ja irgend was erhalten. Ließ dir die Beschreibung der Auktion noch einmal genau durch. Hole dir Meinungen aus deinem Umfeld ein.

Ein Anwalt wird dir vermutlich 10.000,00 € Schnerzensgeld versprechen. Er gewinnt auf jeden Fall.

Der Richter wird stinksauer sein, dass er sich damit befassen muß. Überleg mal auf wenn der sauer ist. Auf den bösen Verkäufer ?

Versuche deine Wut zu überwinden, dann kommst du bestimmt auf gute Ideen, wie es weiter gehen soll.


fabienne1997
beantwortet von fabienne1997 am 18. Juni 2008 23:54
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bei Privatkauf wirst du wenig Erfolg sehen...am Ende lohnt sich der Stress wegen 40 Euro nicht! Versuche es lieber privat zu händeln. Hast du es schon mit Hilfe von Ebay versucht?


wj2000
beantwortet von wj2000 am 18. Juni 2008 23:51
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Das Honorar ist gleich hoch egal wie hoch der wert ist um den gestritten wird.


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