Ich bin bisher unfallfrei unterwegs und habe bisher auch nie einen Schaden verursacht. Allerdings fahre ich im Sommer immer gern in Flip-Flops. Mal angenommen, ich würde einen Unfall verursachen und es kommt jemand zu schaden. Bin ich in diesem Falle noch versichert? Gibt es eine einheitliche Regelung bezüglich der Schadensregulierung beim Autounfall verurscht durch das Fahren mit Flip Flops?
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es gibt in deutschland keinen schuhzwang.... das bedeutet, dass die AV zahlen muß....
es sei denn, sie koennen dir grobe fahrlaessigkeit nachweisen.

dann hast du ein problem, weil dir die arschkarte gehört!
deine antwort ist FALSCH !
( siehe den beitrag unter deinem ! )
Summbrummse am 25. September 2008 23:23 die antwort ist nicht falsch
wenn dir bei einem unfall nachgewiesen wird, dass du flip-flops getragen hast(somit kein sicheres,festes schuhwerk) dann wirst du aber dumm aus der wäsche gucken, denn keine versicherung wird den schaden regulieren!
nein kenne nur eins beim Fahren mit Schlittschuhen, in dem Fall zahlte die Versicherung da das Bremspedal eingefroren war.

Die Versicherung kann Dich dann in Regreß nehmen, wenn Du den Unfall grob fahrlässig verursacht hast. Bisher geht die Rechtsprechung bei Flip-Flops nicht davon aus.