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Wie verhalte ich mich, wenn ich das Gefühl habe eine überhöhte Arztrechnung bekommen zu haben?

gefragt von ErsteGeige am 22.04.2008 um 18:22 Uhr

Ich habe das Gefühl nach meinem letzten Zahnarztbesuch eine viel zu teure Abrechnung bekommen zu haben Den Zahnarzt kenne ich sehr gut und möchte es mir nicht mit ihm "verderben".


Reply


anonym
beantwortet von DrSeltsam am 22. April 2008 18:34
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Bist du privat oder gesetzlich versichert oder liegt der Fall gesetzlicher Krankenversicherung mit davon nicht abgedeckten Sonderleistungen, berechnet zur Selbstzahlung, vor?

"Gefühl" ist ganz schlecht.

Was für reale, d.h. objektivierbare Anhaltspunkte hast du denn?

Positionen in der Rechnung, die nicht erbracht worden sind?

Was es schon gab:

Zahnarzt zog einen Zahn und berechnete danach noch ein aufwendiges Inlay an diesem.

"Ups" oder Vorsatz ist dann die Frage.

Sind Steigerungsfaktoren angesetzt, die nicht oder nicht ausreichend begründet wurden?

Alles das überprüft jedoch auch deine Krankenversicherung. Viele gesetzliche Krankenversicherungen kennen diese Praktiken und prüfen für ihre Mitglieder auch solche Rechnungen.

Lasse die Rechnung daher prüfen. Danach hast du eine Grundlage, ob überhaupt und wenn ja, ggfls. in welchem Rahmen überzogen abgerechnet wurde. Dann kannst du vor realistischem Hintergrund entscheiden, ob du alles zahlen willst oder nicht.


redbulldrinker
beantwortet von redbulldrinker am 22. April 2008 18:23
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Aber deswegen kannst du doch mal nachfragen oder? Das kann dir doch keiner übel nehmen!


BELLA64
beantwortet von BELLA64 am 22. April 2008 18:23
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Ganz einfach : Wiederspruch einlegen.

Kommentar von Bbbc403fddae5e3edbb7c8b9ddb47aafsmallBELLA64 am 22. April 2008 18:24

Und dir die Rechnung noch mal für die geleisteten Dienste erläutern lassen.


anonym
beantwortet von eunio am 22. April 2008 18:23
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Frage bei der Ärztekammer nach ob die Abrechnung OK ist oder wende dich an die Verbraucherzentrale, die können dich auch vermitteln.


Qetan
beantwortet von Qetan am 22. April 2008 18:24
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Leg die Rechnung zur Prüfung Deiner Krankenkasse vor.





Hummelchen28
beantwortet von Hummelchen28 am 22. April 2008 18:24
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Rufe doch dort an und tu so als wenn du den Eindruck hast, er hätte dich mit nem anderen Patienten verwechselt, da dies nicht bei dir gemacht wurde (freundlich natürlich). Dann behält er sein Gesicht und du stehst nicht als Ankläger da.


Knowledge
beantwortet von Knowledge am 22. April 2008 18:26
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Wie du dich verhälst, weiß hier wohl niemand. Ich würde mir die Abrechnung vom Arzt mal genau nach Gebührenordnung (da ist jede einzelne Leistung aufgeführt) erklären lassen.


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 22. April 2008 18:23
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Wenn Du es mit ihm nicht "verderben" willst, dann zahle die Rechnung. Due kannst aber auch Deine Krankenkasse um Überprüfung bitten.


mitra54
beantwortet von mitra54 am 22. April 2008 18:38
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Einfach mal nachfragen?


cyberoma
beantwortet von cyberoma am 22. April 2008 20:18
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Wenn du dort anrufst, geht nicht der Zahnarzt ans Telefon, sondern die Mitarbeiterin an der Rezeption. Und die hat möglicherweise auch die Rechnung geschrieben. Wenn sie einen Fehler gemacht hat, wird sie dir eine neue Rechnung schicken und ihm gar nichts davon sagen. Wenn nicht, klärt sie das mit ihm und ruft dich zurück, das ist für dich gar nicht peinlich. Höchstens für ihn, wenn er dir zuviel berechnet hat.


fraggle16
beantwortet von fraggle16 am 24. April 2008 10:20
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also ich weiß ja nicht, wie du das bei anderen überhöhten Rechnungen machst.

wenn du meinst, dass das Verhältnis bisher gut war, warum machst du es dir nicht einfach, und berätst das mit ihm? Was kann dir schlimmes passieren? Schlimmstenfalls sagt er dir, dass der Preis sehrwohl gerechtfertigt ist und wird es dir erläutern.

Wenn er es dir nicht erläutert, oder du weiterhin das Gefühl hast, sie wäre überhöht, dann kannst du dich immer noch an die Zahnärztekammer wenden.


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