Mein Ex-chef hat an zwei aufeinanderfolgenden Tagen Gehalt überwiesen. Kann er davon eines zurückbuchen lassen, und wenn ja, wielange darf er das?

Behalte es ruhig, mach Dich damit einer Unterschlagung strafbar, aber wundere Dich nicht, wenn Du bald arbeitslos bist.

aus moralischen gründen sollt es von dir überwiesen werden
DH... sagen solltest du es auf jeden fall... dann kann er es zurückbuchen...
Angelflight am 17. Oktober 2008 17:55 Das ist am sichersten.
normalerweise würde ich es so machen, aber hatte jede Menge Laufereien wegen ihm und auch Schwierigkeiten beim Amt.
wernilein am 17. Oktober 2008 18:01 egal,es ist nicht deins,gib es zurück
Ja,und wenn Du es nicht machst, demnächst womöglich eine Anzeige wegen Unterschlagung oder so? Das lohnt sich doch nicht!!!
wernilein am 17. Oktober 2008 18:04 und in der beurteilung könnte stehen: lobend erwähnen möchte ich die Bereitschaft zuviel erhaltenes ....

Du bist verpflichtet, diesen Irrtum zu melden und das Geld - ggf. nach Rücksprache mit dem Chef / der Personalabteilung - zurückzuüberweisen. Anell

wenn du ihn darüber nicht informierst könnte das schnell als unterschlagung durchgehen.

Er kannst von Deinem Konto nicht zurückbuchen. Du solltest ihn aber alsbald informieren, wie es sich für einen guten Mitarbeiter gehört. Das ist doch eine Frage der Moral, oder? Ausserdem, irgendwann würde es sicher auffallen. Wie das dann für Dich aussieht, kannst Du sicher selbst beantworten.

Ich würde es mal für eine Weile parken, für den Fall, dass es jemand haben möchte. Ansonsten war das doch bestimmt als Sonderzuwendung gedacht, oder?
danke, ich denke so werde ich es auch machen. Wenn er es dann haben will kann ich es zurückzahlen
bitmap am 17. Oktober 2008 18:12 ''Wenn er es dann haben will kann ich es zurückzahlen''
Was spricht dagegen, deinen Ex-Chef darüber zu verständigen und zu fragen, wie die Sache geregelt werden sollte? Wärst du nicht auch froh, wenn es dir so gehen würde und dich jemand auf den Fehler aufmerksam machen würde und dir - ehrlich - die Chance gibt, wieder zu deinem Geld zu kommen?
natürlich wäre ich dankbar dafür.Er hat mich aber von heute auf morgen gekündigt und es hat ihn auch nicht interessiert was mit mir und meiner Fam. passiert. Er hatte keinen triftigen Grund mir zu kündigen!
bitmap am 17. Oktober 2008 18:25 Na dann mach halt, was du willst. Verjähren tut sowas jedenfalls nicht so schnell. Er hat also reichlich Zeit, sein falsch gezahltes Gehalt zurück zu fordern (§§ 195 + 199 BGB).

Das kann er natürlich zurück verlangen. Auf welche Weise auch immer. Gegebenenfalls auch vor Gericht. Also gib es nicht gleich aus.
Wenn Du auch weiterhin ein gutes Verhältnis zu Deinem Chef haben willst,zurücküberweisen!!!
saschi30 am 17. Oktober 2008 17:56 sein ex-chef:-)
saschi30 am 17. Oktober 2008 17:58 ups, IHR nicht sein:-)
Hoppla,man achte auf die Feinheiten,ob das bei Nicht-Rückgabe Auswirkungen auf das Zeugnis haben könnte!?;)
wernilein am 17. Oktober 2008 18:03 haben wird, denke ich schon
mein Zeugnis habe ich schon Ende August erhalten. Kann also nichts negatives mehr drinstehen.

behalte es und schönes WE:)
wernilein am 17. Oktober 2008 17:58 aber,aber,wer wird denn :-)
Geb schnell aus, damit du es nicht mehr zurück geben kannst ;)

Das du das merken musstest,wird er merken und auch das du ihn linken wolltest.Ein Kündigungsgrund, der auch eine Sperre des ALG nach sich zieht.

Das fällt in die Kategorie "Leistungsprämie" und ist eine finanzielle Würdigung deiner guten Arbeit. Kannst es also behalten.
bitmap am 17. Oktober 2008 18:57 Die Antwort ist doch nicht wirklich ernst gemeint?
Bin ja eh schon seit Ende August arbeitslos...aber ich werde es doch zurückgeben und mein Gewissen erleichtern!LG