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Wie verhalte ich mich,wenn doppeltes Gehalt gezahlt wurde?

gefragt von IrisDonIrisDon am 17.10.2008 um 17:52 Uhr

Mein Ex-chef hat an zwei aufeinanderfolgenden Tagen Gehalt überwiesen. Kann er davon eines zurückbuchen lassen, und wenn ja, wielange darf er das?

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ArbeitGehalt x 1

GerdaG
beantwortet von GerdaG am 17. Oktober 2008 21:00
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Behalte es ruhig, mach Dich damit einer Unterschlagung strafbar, aber wundere Dich nicht, wenn Du bald arbeitslos bist.

Kommentar von Simple_avatar6smallIrisDon am 17. Oktober 2008 21:13

Bin ja eh schon seit Ende August arbeitslos...aber ich werde es doch zurückgeben und mein Gewissen erleichtern!LG


wernilein
beantwortet von wernilein am 17. Oktober 2008 17:53
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aus moralischen gründen sollt es von dir überwiesen werden

Kommentar von Simple_avatar4smallViala am 17. Oktober 2008 17:55

DH... sagen solltest du es auf jeden fall... dann kann er es zurückbuchen...

Kommentar von 4617dba291005fd368c712197b86352bsmallAngelflight am 17. Oktober 2008 17:55

Das ist am sichersten.

Kommentar von Simple_avatar6smallIrisDon am 17. Oktober 2008 17:59

normalerweise würde ich es so machen, aber hatte jede Menge Laufereien wegen ihm und auch Schwierigkeiten beim Amt.

Kommentar von 41a0ad0b4f875ce09ebb95ca0d1bb0d1smallwernilein am 17. Oktober 2008 18:01

egal,es ist nicht deins,gib es zurück

Kommentar von Simple_avatar2smallkittykat77 am 17. Oktober 2008 18:03

Ja,und wenn Du es nicht machst, demnächst womöglich eine Anzeige wegen Unterschlagung oder so? Das lohnt sich doch nicht!!!

Kommentar von 41a0ad0b4f875ce09ebb95ca0d1bb0d1smallwernilein am 17. Oktober 2008 18:04

und in der beurteilung könnte stehen: lobend erwähnen möchte ich die Bereitschaft zuviel erhaltenes ....


Anell
beantwortet von Anell am 17. Oktober 2008 17:55
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Du bist verpflichtet, diesen Irrtum zu melden und das Geld - ggf. nach Rücksprache mit dem Chef / der Personalabteilung - zurückzuüberweisen. Anell


saschi30
beantwortet von saschi30 am 17. Oktober 2008 17:55
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wenn du ihn darüber nicht informierst könnte das schnell als unterschlagung durchgehen.


gamasche
beantwortet von gamasche am 17. Oktober 2008 17:58
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Er kannst von Deinem Konto nicht zurückbuchen. Du solltest ihn aber alsbald informieren, wie es sich für einen guten Mitarbeiter gehört. Das ist doch eine Frage der Moral, oder? Ausserdem, irgendwann würde es sicher auffallen. Wie das dann für Dich aussieht, kannst Du sicher selbst beantworten.


hajottka
beantwortet von hajottka am 17. Oktober 2008 17:56
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Ich würde es mal für eine Weile parken, für den Fall, dass es jemand haben möchte. Ansonsten war das doch bestimmt als Sonderzuwendung gedacht, oder?

Kommentar von Simple_avatar6smallIrisDon am 17. Oktober 2008 18:03

danke, ich denke so werde ich es auch machen. Wenn er es dann haben will kann ich es zurückzahlen

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 17. Oktober 2008 18:12

''Wenn er es dann haben will kann ich es zurückzahlen''

Was spricht dagegen, deinen Ex-Chef darüber zu verständigen und zu fragen, wie die Sache geregelt werden sollte? Wärst du nicht auch froh, wenn es dir so gehen würde und dich jemand auf den Fehler aufmerksam machen würde und dir - ehrlich - die Chance gibt, wieder zu deinem Geld zu kommen?

Kommentar von Simple_avatar6smallIrisDon am 17. Oktober 2008 18:18

natürlich wäre ich dankbar dafür.Er hat mich aber von heute auf morgen gekündigt und es hat ihn auch nicht interessiert was mit mir und meiner Fam. passiert. Er hatte keinen triftigen Grund mir zu kündigen!

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 17. Oktober 2008 18:25

Na dann mach halt, was du willst. Verjähren tut sowas jedenfalls nicht so schnell. Er hat also reichlich Zeit, sein falsch gezahltes Gehalt zurück zu fordern (§§ 195 + 199 BGB).


wim50
beantwortet von wim50 am 17. Oktober 2008 17:57
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Das kann er natürlich zurück verlangen. Auf welche Weise auch immer. Gegebenenfalls auch vor Gericht. Also gib es nicht gleich aus.


kittykat77
beantwortet von kittykat77 am 17. Oktober 2008 17:55
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Wenn Du auch weiterhin ein gutes Verhältnis zu Deinem Chef haben willst,zurücküberweisen!!!

Kommentar von A94b994c1e3e271a745c36aaf4a1e266smallsaschi30 am 17. Oktober 2008 17:56

sein ex-chef:-)

Kommentar von A94b994c1e3e271a745c36aaf4a1e266smallsaschi30 am 17. Oktober 2008 17:58

ups, IHR nicht sein:-)

Kommentar von Simple_avatar2smallkittykat77 am 17. Oktober 2008 18:01

Hoppla,man achte auf die Feinheiten,ob das bei Nicht-Rückgabe Auswirkungen auf das Zeugnis haben könnte!?;)

Kommentar von 41a0ad0b4f875ce09ebb95ca0d1bb0d1smallwernilein am 17. Oktober 2008 18:03

haben wird, denke ich schon

Kommentar von Simple_avatar6smallIrisDon am 17. Oktober 2008 18:07

mein Zeugnis habe ich schon Ende August erhalten. Kann also nichts negatives mehr drinstehen.


wolle59
beantwortet von wolle59 am 17. Oktober 2008 17:54
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behalte es und schönes WE:)

Kommentar von 41a0ad0b4f875ce09ebb95ca0d1bb0d1smallwernilein am 17. Oktober 2008 17:58

aber,aber,wer wird denn :-)


anonym
beantwortet von MathiasPolster am 17. Oktober 2008 18:04
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Geb schnell aus, damit du es nicht mehr zurück geben kannst ;)


Scheesama
beantwortet von Scheesama am 17. Oktober 2008 17:59
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Das du das merken musstest,wird er merken und auch das du ihn linken wolltest.Ein Kündigungsgrund, der auch eine Sperre des ALG nach sich zieht.


Kaffeesatz
beantwortet von Kaffeesatz am 17. Oktober 2008 17:57
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Das fällt in die Kategorie "Leistungsprämie" und ist eine finanzielle Würdigung deiner guten Arbeit. Kannst es also behalten.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 17. Oktober 2008 18:57

Die Antwort ist doch nicht wirklich ernst gemeint?


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