Die GEZ will Geld von mir für einen Zeitraum in dem ich abgemeldet war. Wie soll ich mich verhalten, ich habe ja keine Ahnung, wie sehr die versuchen um ihr Geld zu streiten?

Wenn Du für den Zeitraum abgemeldet warst, dann kannst Du das ja auch nachweisen. Dann schreib denen einen Brief mit dem Nachweis das Du abgemeldet warst und dann warte was sie sagen, aber den nachweis bitte als Kopie nicht das original..

Die sind sehr, sehr hartnäckig! Versuche, Beweise zu bringen, dass Du in dieser Zeit kein Gerät genutzt hast.
Questor am 25. Juni 2008 11:01 Falsche Richtung, wenn überhaupt, muss die GEZ Beweise bringen - was fast immer im Sande verläuft.
n13m4nn5 am 25. Juni 2008 11:11 außerdem verpflichtet nicht das nutzen, sondern das ständige bereithalten eines empfangsfähigen gerätes zur zahlung der rundfunkgebühren...
@pipi60
Naja eigentlich muss er die Beweise nicht bringen, er muss nur immer wieder RECHTZEITIG Widerspruch gegen den Gebührenbescheid einlegen.
Die wollen schließlich Geld von Ihm, also müssen erstmal DIE beweisen, nicht er...
Schreib mal dem netten Menschen hier. Der kennt sich bei Streitigkeiten mit der GEZ bestens aus. Vieleicht kann er dir helfen. http://www.gez-abschaffen.de/

Was heisst "abgemeldet". Entscheidend ist, ob Du einen Fernseher / Radio in Betrieb hattest. Also wenn sie Dir eine Nutzung nachweisen, musst Du zahlen.
DH
Hummelchen28 am 25. Juni 2008 10:41 Ich kann mich doch aber abmelden. Das geht. Wenn ich umziehe und erstmal kein Gerät habe, dann muß ich auch nichts zahlen. Ob das nun realistisch ist, ist ne andere Sache.
Ostrichfan am 25. Juni 2008 10:43 Es reicht wenn er einen Betriebsbereiten Empfäger im Haus hat, angeschlossen oder nicht. Er hält ihn bereit.
Questor am 25. Juni 2008 11:04 Mann kann Geräte auch lagern, wenn alle Zuleitungen nicht verbunden sind, und am Gerät aufgerollt, dann ist es nicht betriebsbereit.
n13m4nn5 am 25. Juni 2008 11:14 einzelkämpfer: die argumentation hält dem rundfunkgebührenstaatsvertrag nicht statt...
§1 RUNDFUNKGERÄTE, RUNDFUNKTEILNEHMER
(2) Rundfunkteilnehmer ist, wer ein Rundfunkempfangsgerät
zum Empfang bereithält. Ein Rundfunkempfangsgerät wird zum
Empfang bereitgehalten, wenn damit ohne besonderen zusätz-
lichen technischen Aufwand Rundfunkdarbietungen, unabhän-
gig von Art,Umfang und Anzahl der empfangbaren Programme,
unverschlüsselt oder verschlüsselt, empfangen werden können.

Ich würde es erstmal ganz normal und freundlich probieren, also entweder anrufen und Dein Anliegen vorbringen, oder schriftlich. Mit Freundlichkeit erreicht man meisst mehr!

GEZ lässt dir in der Regel nichts nach. Eigentlich können nur Obrachlose um die Zahlungspflicht herumkommen, obwohl sie manchmal doch durch den Besitz eines entsprechenden Radioempfänger zahlungspflichtig wären.
Oh, oh - das versuchen die immer wieder...
Wenn Du abgemeldet warst, wenn Du freigestellt warst - was auch immer: Du mußt das beweisen, sonst werden die böse.
Nicht beweisen dagegen mußt Du, daß Du in dem Zeitraum auch kein Empfangsgerät hattest...
und den Brief per Einschreiben, damit du nachweisen kannst, den abgeschickt zu haben.
Stimmt Hummelchen, danke das Du meine Gedankengänge kennst und sie dann vor allem auch auf schreibst.. :-) Ich vergess das ja immer. Gut das es Dich gibt..
lach Ich hab dich auch lieb...;-))
Och Hummelchen, sowas liebes um diese Zeit.. mmmhhhh.. :D lach