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Wie verhalte ich mich richtig bei Ärger mit der GEZ?

gefragt von Lolloferrari am 25.06.2008 um 10:31 Uhr

Die GEZ will Geld von mir für einen Zeitraum in dem ich abgemeldet war. Wie soll ich mich verhalten, ich habe ja keine Ahnung, wie sehr die versuchen um ihr Geld zu streiten?


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angelela
beantwortet von angelela am 25. Juni 2008 10:33
3x
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Wenn Du für den Zeitraum abgemeldet warst, dann kannst Du das ja auch nachweisen. Dann schreib denen einen Brief mit dem Nachweis das Du abgemeldet warst und dann warte was sie sagen, aber den nachweis bitte als Kopie nicht das original..

Kommentar von 413faf04142497859cc186ae94f32535smallHummelchen28 am 25. Juni 2008 10:39

und den Brief per Einschreiben, damit du nachweisen kannst, den abgeschickt zu haben.

Kommentar von 0268b77534e0f9c7dba1634bb8a12e95smallangelela am 25. Juni 2008 10:40

Stimmt Hummelchen, danke das Du meine Gedankengänge kennst und sie dann vor allem auch auf schreibst.. :-) Ich vergess das ja immer. Gut das es Dich gibt..

Kommentar von 413faf04142497859cc186ae94f32535smallHummelchen28 am 25. Juni 2008 10:42

lach Ich hab dich auch lieb...;-))

Kommentar von 0268b77534e0f9c7dba1634bb8a12e95smallangelela am 25. Juni 2008 10:43

Och Hummelchen, sowas liebes um diese Zeit.. mmmhhhh.. :D lach


pippi60
beantwortet von pippi60 am 25. Juni 2008 10:33
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Die sind sehr, sehr hartnäckig! Versuche, Beweise zu bringen, dass Du in dieser Zeit kein Gerät genutzt hast.

Kommentar von D283a4923cc6e520e7d9f5b9de51a275smallQuestor am 25. Juni 2008 11:01

Falsche Richtung, wenn überhaupt, muss die GEZ Beweise bringen - was fast immer im Sande verläuft.

Kommentar von E9ca12281b2a7df5cb03293f03e416fesmalln13m4nn5 am 25. Juni 2008 11:11

außerdem verpflichtet nicht das nutzen, sondern das ständige bereithalten eines empfangsfähigen gerätes zur zahlung der rundfunkgebühren...


anonym
beantwortet von Bluce am 25. Juni 2008 10:36
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@pipi60

Naja eigentlich muss er die Beweise nicht bringen, er muss nur immer wieder RECHTZEITIG Widerspruch gegen den Gebührenbescheid einlegen.

Die wollen schließlich Geld von Ihm, also müssen erstmal DIE beweisen, nicht er...


Romjia
beantwortet von Romjia am 25. Juni 2008 10:42
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Schreib mal dem netten Menschen hier. Der kennt sich bei Streitigkeiten mit der GEZ bestens aus. Vieleicht kann er dir helfen. http://www.gez-abschaffen.de/


Marieke2712
beantwortet von Marieke2712 am 25. Juni 2008 10:33
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Was heisst "abgemeldet". Entscheidend ist, ob Du einen Fernseher / Radio in Betrieb hattest. Also wenn sie Dir eine Nutzung nachweisen, musst Du zahlen.

Kommentar von Simple_avatar10smallFotografin am 25. Juni 2008 10:35

DH

Kommentar von 413faf04142497859cc186ae94f32535smallHummelchen28 am 25. Juni 2008 10:41

Ich kann mich doch aber abmelden. Das geht. Wenn ich umziehe und erstmal kein Gerät habe, dann muß ich auch nichts zahlen. Ob das nun realistisch ist, ist ne andere Sache.

Kommentar von 9826c70f7ce13524a46961c0254936b5smallOstrichfan am 25. Juni 2008 10:43

Es reicht wenn er einen Betriebsbereiten Empfäger im Haus hat, angeschlossen oder nicht. Er hält ihn bereit.

Kommentar von D283a4923cc6e520e7d9f5b9de51a275smallQuestor am 25. Juni 2008 11:04

Mann kann Geräte auch lagern, wenn alle Zuleitungen nicht verbunden sind, und am Gerät aufgerollt, dann ist es nicht betriebsbereit.

Kommentar von E9ca12281b2a7df5cb03293f03e416fesmalln13m4nn5 am 25. Juni 2008 11:14

einzelkämpfer: die argumentation hält dem rundfunkgebührenstaatsvertrag nicht statt...

§1 RUNDFUNKGERÄTE, RUNDFUNKTEILNEHMER
(2) Rundfunkteilnehmer ist, wer ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithält. Ein Rundfunkempfangsgerät wird zum Empfang bereitgehalten, wenn damit ohne besonderen zusätz- lichen technischen Aufwand Rundfunkdarbietungen, unabhän- gig von Art,Umfang und Anzahl der empfangbaren Programme, unverschlüsselt oder verschlüsselt, empfangen werden können.


Tippse
beantwortet von Tippse am 25. Juni 2008 10:33
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Ich würde es erstmal ganz normal und freundlich probieren, also entweder anrufen und Dein Anliegen vorbringen, oder schriftlich. Mit Freundlichkeit erreicht man meisst mehr!


Indy72
beantwortet von Indy72 am 25. Juni 2008 10:35
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GEZ lässt dir in der Regel nichts nach. Eigentlich können nur Obrachlose um die Zahlungspflicht herumkommen, obwohl sie manchmal doch durch den Besitz eines entsprechenden Radioempfänger zahlungspflichtig wären.

Kommentar von E9ca12281b2a7df5cb03293f03e416fesmalln13m4nn5 am 25. Juni 2008 11:16

nö zahlungspflicht erst bei bewohnen einer wohnung mit nasszelle und kochgelegenheit...

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 25. Juni 2008 11:25

Dann hast du was mißverstanden.


anonym
beantwortet von anjanni am 25. Juni 2008 11:59
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Oh, oh - das versuchen die immer wieder...

Wenn Du abgemeldet warst, wenn Du freigestellt warst - was auch immer: Du mußt das beweisen, sonst werden die böse.

Nicht beweisen dagegen mußt Du, daß Du in dem Zeitraum auch kein Empfangsgerät hattest...


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