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Wie verhalte ich mich am besten um kosten zu sparen,wenn ich mein auto verkaufe

gefragt von bienchen75 am 01.08.2009 um 9:06 Uhr

Hallo in die Runde,

Habe eine wichtige Frage, da ich ratlos bin. Und zwar möchte ich gern mein Auto verkaufen,jedoch als bastelauto da sich die reperatur für mich nicht mehr lohnt. Da ich Geld sparen möchte,wieß ich jetzt nicht wie ich es am besten alles machen soll.Möchte das auto beispielsweise in ebay setzten, nun ist das auto noch angemeldet muß aber trotzdem abgeschleppt werden.

Nun Meine Frage: Möchte mir gerne ein etwas neueres Auto kaufen und wollte das dann Ummelden ,da die Ummeldung bloß 40 E kostet.Dachte mir so spare ich das Geld vom Abmelden meines alten Auto.Soll ich das auto verkaufen wenn das noch angemeldet ist, wenn ich so schnell kein neues auto finde.Ein Auto was ja nicht mehr angemldet ist darf ja nicht auf der straße stehn,oder.Kann mir jemand einen guten rat geben,wäre wirklich sehr dankbar. Danke schonmal!!


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anonym
beantwortet von Saarland60 am 1. August 2009 09:11
0x
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Das alte Auto musst Du auf jeden Fall abmelden, oder willst Du einem Käufer ein auf Dich angemeldetes und auf Dich versichertes Fahrzeug übergeben?

Was machst Du, wenn der Käufer mit der Kiste zur nächsten Tankstelle fährt und die dann überfällt, wenn er ein paar Meter weiter einen Linienbuss rammt oder Dir einfach nicht die Nummernschilder zurückschickt? Du haftest für alles!

Es genügt doch, wenn Du das Auto einen Tag vor der Übergabe abmeldest. Wenn das Auto eine Nacht ohne Schilder vor deiner Haustür steht, regt sich darüber keiner auf.

Der Käufer muss dann eben immer Überführungskennzeichen oder einen KFZ-Hänger mitbringen (in Deinem Fall einen Hänger, weil das Auto wohl nicht fahrtüchtig ist). Abschleppen geht nicht, weil ein abgemeldestes Auto nicht abgeschleppt werden darf.

Kommentar von bienchen75 am 1. August 2009 09:35

Aha ok,klar hast recht was du geschrieben hast!Das kann alles passieren,habe aber ehrlich gesagt nicht darüber nachgedacht!Danke für die Infos,jetzt bin ich ein Schritt weiter.Ein schönes WE


Lederstrumpf
beantwortet von Lederstrumpf am 1. August 2009 10:36
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Das Fahrzeug sollte bis zum Verkauf vorübergehend stillgelegt werden, da der Verkäufer mit seiner Versicherung für das Fahrzeug weiter haftet.

Kommentar von bienchen75 am 1. August 2009 12:13

Ich weiß ja noch nicht wann er verkauft wird.Wenn er abgemeldet ist darf er doch nicht auf der straße stehn, oder bedeutet "Stillgelegt"was anderes???



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