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wie verhält sich die Erbschaftssteuer bei Immobilien im Wert bis 100.000?

gefragt von 2clever4nick am 12.05.2009 um 11:08 Uhr

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firstguardian
beantwortet von firstguardian am 12. Mai 2009 11:09
2x
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Als Abkömmling 1.Grades (Kind) "O".


Indy72
beantwortet von Indy72 am 12. Mai 2009 11:12
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Das Kommt auf dein Verhältnis zum Ernlasser. Kinder oder Ehefrau würden z.B. nichts bezahlen müssen, weil das vom Freibetrag gedeckt wäre.


MikeFFM
beantwortet von MikeFFM am 12. Mai 2009 11:10
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Kommt das nicht auf den Verwandtschaftsgrad an? Wegen der Freibeträge meine ich...


anonym
beantwortet von terranuovo am 12. November 2009 21:47
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Kommt auf den Freistellungsbetrag an und dieser wieder auf das Verwandschaftsverhältnis. Detaillierte Infos bekommen Sie hier: wwww.erbschaftssteuer-immobilien.de

Viel Erfolg. Wenn Sie noch Fragen haben, sprechen Sie mich gerne an.


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