siehe Frage

Das Kommt auf dein Verhältnis zum Ernlasser. Kinder oder Ehefrau würden z.B. nichts bezahlen müssen, weil das vom Freibetrag gedeckt wäre.

Kommt das nicht auf den Verwandtschaftsgrad an? Wegen der Freibeträge meine ich...
Kommt auf den Freistellungsbetrag an und dieser wieder auf das Verwandschaftsverhältnis. Detaillierte Infos bekommen Sie hier: wwww.erbschaftssteuer-immobilien.de
Viel Erfolg. Wenn Sie noch Fragen haben, sprechen Sie mich gerne an.