kaempferdersonne am 26.10.2009 um 10:07 Uhr
mein neuer computer zeigt kein bild an, verkäufer angerufen, der sagt ich solle ihn vorbei bringen und er würde ihn eventuell neu einstellen oder zur reperatur einschicken. wenn ich einen neuen computer kaufe habe ich dann nicht das recht sofort einen neuen zu bekommen, wenn er nicht funktioniert, was kann an als verbraucher jetzt tun? muss man sich das gefallenlassen?

Nein, du must dir das die ersten zwei Wochen nicht gefallen lassen.

nein der verkäufer hat anrecht auf nachbesserung und das 2-3 mal erst dann muss er den gegenstand umtauschen.

Ja, musst du. Der Verkäufer/Hersteller hat das Recht zur Nachbesserung.
kaempferdersonne am 26. Oktober 2009 10:08 kann ich nicht vom kaufzurücktreten und mein geld zurückerhalte`?
Mariposa68 am 26. Oktober 2009 10:12 Nein. Erst wenn nach der 3ten Nachbesserung das gerät immer noch defekt ist, kannst du dein geld zurückverlangen.

der verkäufer hat zweimal das recht auf nachbesserung, danach hast du ein recht auf wandlung.

Dein Verkäufer hat recht, Nachbesserung bzw. Garantiereparatur musst du akzeptieren. Was anderes läuft nur aus Kulanz.
kaempferdersonne am 26. Oktober 2009 10:33 mein agent hat mir gesagt, dass ich innerhalb von 2 wochen umtauschrehct habe
der verkäufer hat das recht drei mal nach zu bessern, wenn das nicht gelingt hast du das recht auf einen neuen

Oft ist es nur ein Bedienungsfehler!
Der "User" liest gar nicht erst die Bedienungsanleitung durch!!! Na.. wird schon irgendwie gehen.....
Bring das Gerät samt Monitor mal hin, dann kann man weitersehen.

Mach' dem Händler Dampf unter den Allerwertesten! Er hat die Kohle kassiert und muß dafür funktionierende Ware liefern! Wo gibt es denn sowas?
Nun ist "kein Bild" seltsamerweise immer eine Definitionssache. Zeigt der nix, auch keinen Anfangsbild mit den Kenndaten des PCs, BIOS Meldungen etc. oder zeigt der schlicht gar nix, Bildschirm bleibt schwarz ? Wenn der komplett schwarz bleibt, würde ich vieleicht mal einen anderen Monitor ausprobieren. Ansonsten oder wenn das auch nix gebracht hat, Computer ab zum Händler, der hat Nachbesserungsrecht. Ausnahme, es wurde etwas anderes vereinbar, beispielsweise Vor Ort Garantie, Abholservice, 24 Stunden Garantie etc., dann natürlich entsprechend der Garantie. Es gibt Fristen, innerhalb derer das Ganze abzulaufen hat und auch ist die Zahl der Nachbesserungen begrenzt, mach Dich kundig.
Da dieser PC schon transportiert wurde, kann das auch dein verschulden sein. Also musst du dem Verkäufer die Wahl der Reklamationsbearbeitung überlassen.

also ich würde an deiner stelle drauf bestehen einen neuen zu bekommen.wieso solltest du auch eine weile auf deinen computer verzichten,nur weil der zur reparatur muß.
wnn du es in nemsag ich mal eckladen gekauft hast,glaub ich kannstdu nicht viel erwarten,wenns ein normales geschät ist,bistdu berechtigt as ding zurückzugeben un dein geld zu bekommen,oder Ware gegen ein anderes Modell tauschen.
wim50 am 26. Oktober 2009 10:27 Ja ja, Bessertwisser. Gelegentlich mal die Garantiebedingungen und die AGB durchlesem.
kann ich vom kauf zurücktreten?
In den ersten zwei Wochen ja..
ich habe ihnerst am samstag gekauft
Das stimmt ja gar nicht. Ein zweiwöchiges Rückgaberecht gibt es nur beim Versandhandel.
versicherungsagent hat mich bestätigt ich kannvom kauf zurücktreten innerhalb von 2 wochen