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wie verhält man sich hierbei richtig, wenn man einen neuen computer gekauft hat und er nicht funkti?

gefragt von kaempferdersonnekaempferdersonne am 26.10.2009 um 10:07 Uhr

mein neuer computer zeigt kein bild an, verkäufer angerufen, der sagt ich solle ihn vorbei bringen und er würde ihn eventuell neu einstellen oder zur reperatur einschicken. wenn ich einen neuen computer kaufe habe ich dann nicht das recht sofort einen neuen zu bekommen, wenn er nicht funktioniert, was kann an als verbraucher jetzt tun? muss man sich das gefallenlassen?

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Thorzton
beantwortet von Thorzton am 26. Oktober 2009 10:08
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Hilfreichste Antwort

Nein, du must dir das die ersten zwei Wochen nicht gefallen lassen.

Kommentar von Ef9e194ff578800ccdbdaecf133d9644smallkaempferdersonne am 26. Oktober 2009 10:09

kann ich vom kauf zurücktreten?

Kommentar von D679c4561184a77444647dbdc3fc71e3smallThorzton am 26. Oktober 2009 10:11

In den ersten zwei Wochen ja..

Kommentar von Ef9e194ff578800ccdbdaecf133d9644smallkaempferdersonne am 26. Oktober 2009 10:12

ich habe ihnerst am samstag gekauft

Kommentar von 0575f91c1a92ec591d16d28447f3778dsmallWhitefall am 26. Oktober 2009 10:18

Das stimmt ja gar nicht. Ein zweiwöchiges Rückgaberecht gibt es nur beim Versandhandel.

Kommentar von Ef9e194ff578800ccdbdaecf133d9644smallkaempferdersonne am 26. Oktober 2009 10:34

versicherungsagent hat mich bestätigt ich kannvom kauf zurücktreten innerhalb von 2 wochen


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FaulesTier
beantwortet von FaulesTier am 26. Oktober 2009 10:07
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nein der verkäufer hat anrecht auf nachbesserung und das 2-3 mal erst dann muss er den gegenstand umtauschen.


Mariposa68
beantwortet von Mariposa68 am 26. Oktober 2009 10:07
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Ja, musst du. Der Verkäufer/Hersteller hat das Recht zur Nachbesserung.

Kommentar von Ef9e194ff578800ccdbdaecf133d9644smallkaempferdersonne am 26. Oktober 2009 10:08

kann ich nicht vom kaufzurücktreten und mein geld zurückerhalte`?

Kommentar von A3b9797a68e5a8cf1ed532b82d36b0a6smallMariposa68 am 26. Oktober 2009 10:12

Nein. Erst wenn nach der 3ten Nachbesserung das gerät immer noch defekt ist, kannst du dein geld zurückverlangen.


flirtheaven
beantwortet von flirtheaven am 26. Oktober 2009 10:08
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der verkäufer hat zweimal das recht auf nachbesserung, danach hast du ein recht auf wandlung.


wim50
beantwortet von wim50 am 26. Oktober 2009 10:26
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Dein Verkäufer hat recht, Nachbesserung bzw. Garantiereparatur musst du akzeptieren. Was anderes läuft nur aus Kulanz.

Kommentar von Ef9e194ff578800ccdbdaecf133d9644smallkaempferdersonne am 26. Oktober 2009 10:33

mein agent hat mir gesagt, dass ich innerhalb von 2 wochen umtauschrehct habe

Kommentar von 64da7f639533ab2107528c09977b7d90smallwim50 am 26. Oktober 2009 10:36

Na, dann dürfte es ja kein Problem sein.

Kommentar von 64da7f639533ab2107528c09977b7d90smallwim50 am 26. Oktober 2009 10:37

Was allerdings nichts an der Gesetzeslage ändert.


anonym
beantwortet von babsys am 26. Oktober 2009 10:09
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der verkäufer hat das recht drei mal nach zu bessern, wenn das nicht gelingt hast du das recht auf einen neuen


HHSthp
beantwortet von HHSthp am 26. Oktober 2009 10:09
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Oft ist es nur ein Bedienungsfehler!
Der "User" liest gar nicht erst die Bedienungsanleitung durch!!! Na.. wird schon irgendwie gehen.....
Bring das Gerät samt Monitor mal hin, dann kann man weitersehen.


wolfgang1956
beantwortet von wolfgang1956 am 27. Oktober 2009 19:14
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Mach' dem Händler Dampf unter den Allerwertesten! Er hat die Kohle kassiert und muß dafür funktionierende Ware liefern! Wo gibt es denn sowas?


anonym
beantwortet von Schwupps am 26. Oktober 2009 10:18
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Nun ist "kein Bild" seltsamerweise immer eine Definitionssache. Zeigt der nix, auch keinen Anfangsbild mit den Kenndaten des PCs, BIOS Meldungen etc. oder zeigt der schlicht gar nix, Bildschirm bleibt schwarz ? Wenn der komplett schwarz bleibt, würde ich vieleicht mal einen anderen Monitor ausprobieren. Ansonsten oder wenn das auch nix gebracht hat, Computer ab zum Händler, der hat Nachbesserungsrecht. Ausnahme, es wurde etwas anderes vereinbar, beispielsweise Vor Ort Garantie, Abholservice, 24 Stunden Garantie etc., dann natürlich entsprechend der Garantie. Es gibt Fristen, innerhalb derer das Ganze abzulaufen hat und auch ist die Zahl der Nachbesserungen begrenzt, mach Dich kundig.


anonym
beantwortet von RainerZufall78 am 26. Oktober 2009 10:13
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Da dieser PC schon transportiert wurde, kann das auch dein verschulden sein. Also musst du dem Verkäufer die Wahl der Reklamationsbearbeitung überlassen.


Usch74
beantwortet von Usch74 am 26. Oktober 2009 10:09
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also ich würde an deiner stelle drauf bestehen einen neuen zu bekommen.wieso solltest du auch eine weile auf deinen computer verzichten,nur weil der zur reparatur muß.


anonym
beantwortet von MrBesserwisser am 26. Oktober 2009 10:08
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wnn du es in nemsag ich mal eckladen gekauft hast,glaub ich kannstdu nicht viel erwarten,wenns ein normales geschät ist,bistdu berechtigt as ding zurückzugeben un dein geld zu bekommen,oder Ware gegen ein anderes Modell tauschen.

Kommentar von 64da7f639533ab2107528c09977b7d90smallwim50 am 26. Oktober 2009 10:27

Ja ja, Bessertwisser. Gelegentlich mal die Garantiebedingungen und die AGB durchlesem.


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