hartzerroller am 03.03.2009 um 10:55 Uhr
Ein Grundstück und drei Brüder. Das Grundstück wurde geteilt und Bruder Nr.1 hat bereits vor 20 Jahren seinen Teil erhalten. Brüder Nr.2 und 3 werden das andere elterl. Grundstück mit Haus erben, zu gleichen Teilen. Bruder Nr.3 hat dann das wohnrecht und kann aber Bruder Nr. 2 nicht auszahlen. An einen Verkauf wird von allen Beteiligten nicht gedacht. Beide (Nr.2 und 3) sind Hartz IV –Empfänger. Wenn Bruder Nr. 3 im Haus lebt, muss er dann alleine die Abgaben (z.Bsp. Grundsteuer, Versicherung, Schornsteinfeger, Reparaturen usw.) für Haus und Grundstück bezahlen oder müssen beide Brüder zu gleichen Teilen die Kosten tragen? Welchen Vorteil hat Bruder Nr.2 mit dieser Erbschaft? In wieweit wird das Arbeitsamt (ALGII) dann ihren Teil fordern?

Erbrecht ist kompliziert, frag am besten einen Anwalt