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Wie verhält es sich, wenn zwei Brüder das elterl. Grundstück erben?

gefragt von hartzerrollerhartzerroller am 03.03.2009 um 10:55 Uhr

Ein Grundstück und drei Brüder. Das Grundstück wurde geteilt und Bruder Nr.1 hat bereits vor 20 Jahren seinen Teil erhalten. Brüder Nr.2 und 3 werden das andere elterl. Grundstück mit Haus erben, zu gleichen Teilen. Bruder Nr.3 hat dann das wohnrecht und kann aber Bruder Nr. 2 nicht auszahlen. An einen Verkauf wird von allen Beteiligten nicht gedacht. Beide (Nr.2 und 3) sind Hartz IV –Empfänger. Wenn Bruder Nr. 3 im Haus lebt, muss er dann alleine die Abgaben (z.Bsp. Grundsteuer, Versicherung, Schornsteinfeger, Reparaturen usw.) für Haus und Grundstück bezahlen oder müssen beide Brüder zu gleichen Teilen die Kosten tragen? Welchen Vorteil hat Bruder Nr.2 mit dieser Erbschaft? In wieweit wird das Arbeitsamt (ALGII) dann ihren Teil fordern?


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Gewuerzmeister
beantwortet von Gewuerzmeister am 3. März 2009 10:56
2x
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Erbrecht ist kompliziert, frag am besten einen Anwalt


Schinderhannes
beantwortet von Schinderhannes am 3. März 2009 11:01
1x
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