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Wie verhält es sich mit Versicherungsschutz bei Autos die abgeschleppt werden ?

gefragt von sigunia am 19.07.2007 um 21:02 Uhr

Meine irgendwie noch von der Fahrschule zu wissen, daß irgendeine Form von Vollkaskoschutz besteht. Nur für das abgeschleppte Fahrzeug ? oder auch von dem der abschgleppt ?


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Reply


Indy72
beantwortet von Indy72 am 19. Juli 2007 23:29
1x
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Generell gilt, der Verursacher haftet für alle ihm zuzuschreibende Schäden, ggf. kann dafür seine Haftpflicht einspringen, wenn es sich nicht um Absicht oder grobe Fahrlässigkeit handelt.

.

SChäden die am abgeschleppten Auto im Nachhinein vom Besitzer gemeldet worden sind, jedoch niemand eindeutig zuuschreiben wären, könnte u.U. seine Kasko-Versicherung abdecken, wenn dies im Kleinggedruckten nicht ausgeschlossen wird.

.

Lediglich der Gefälligkeitshelfer ist von fast jeglicher Haftung (außer bei Arglist) befreit.

.

Alles andere wird i.d.R. gerichtlich geklärt und kann daher durchaus unterschiedllich ausgehen!


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