Meine irgendwie noch von der Fahrschule zu wissen, daß irgendeine Form von Vollkaskoschutz besteht. Nur für das abgeschleppte Fahrzeug ? oder auch von dem der abschgleppt ?

Generell gilt, der Verursacher haftet für alle ihm zuzuschreibende Schäden, ggf. kann dafür seine Haftpflicht einspringen, wenn es sich nicht um Absicht oder grobe Fahrlässigkeit handelt.
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SChäden die am abgeschleppten Auto im Nachhinein vom Besitzer gemeldet worden sind, jedoch niemand eindeutig zuuschreiben wären, könnte u.U. seine Kasko-Versicherung abdecken, wenn dies im Kleinggedruckten nicht ausgeschlossen wird.
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Lediglich der Gefälligkeitshelfer ist von fast jeglicher Haftung (außer bei Arglist) befreit.
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Alles andere wird i.d.R. gerichtlich geklärt und kann daher durchaus unterschiedllich ausgehen!