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wie verhält es sich mit "unfreiwilligem frei" in zeitarbeitsfirmen??

gefragt von einfachnadineeinfachnadine am 10.03.2009 um 12:18 Uhr

hallo, also mein freund ist seid ca 6 wochen in einer neuen zeitarbeitsfirma. diese firma hat nicht durchgehend für ihn zu tun.immer wieder hat er "unfreiwillig frei". diese freien tage werden ihm vom urlaub abgezogen.ich habe mal gehört,dass das nicht rechtens ist,da er ja nix dafür kann,wenn die ihn anstellen u keine arbeit haben.. wer weiß da genaueres????


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akademikus
beantwortet von akademikus am 10. März 2009 12:24
1x
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wenn die firma keine beschäftigung für ihn hat so ist das ihr problem aber nicht das des arbeitnehmers. und urlaub dafür anrechnen ist nicht drin. lass dich da bitte von einem fachanwalt beraten. aber auch der bundesverband der leiharbeitsfirmen wir dir da weiter helfen

Kommentar von 6ea692dce5b93cde5b67ff7c6a4bafb0smalleinfachnadine am 10. März 2009 12:35

danke!!!


anonym
beantwortet von coroner am 10. März 2009 12:25
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rechtens ist das m.e. nicht. da wird das unternehmerische risiko auf den angestellten abgewälzt. Der Arbeitgeber könnte verlangen geleistete Mehrarbeit in einer solchen Zeit abzufeiern, aber nicht den Urlaub diktieren. rein praktisch hat man aber leider schlechte karten, bei 4 mio. arbeitslosen die bereits vor der tür warten...


Blackshep
beantwortet von Blackshep am 10. März 2009 12:25
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Es ist so, dass die Zeitarbeitsfirmen diese Zeit bezahlen oder eine Ersatztätigkeit anbieten müssen. Ausser, es wird ein Zeitkonto geführt (das ist dann vertraglich geregelt), oder Dein Freund hat zugestimmt, für diese Zeit Urlaub zu nehmen - sonst isses nicht zulässig.


montecarlo
beantwortet von montecarlo am 10. März 2009 13:51
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sehr viele zeitarbeitsfirmen haben einen tarifvertrag. in diesem ist geregelt das ein zeitkonto geführt wird,dort kommen überstunden (+ stunden)aber auch einsatzfreie zeiten (- stunden) rauf. eine verrechnung mit urlaub ist nur mit zustimmung des mitarbeiters erlaubt. näheres findest du hier: http://www.dgb.de/themen/tarifpolitik/zeitarbeit/index_html


Dabbes
beantwortet von Dabbes am 11. März 2009 08:55
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Die Zeitarbeitsfirma darf dem Arbeitnehmer keinen Urlaub "aufdrücken", denn der dient ausschließlich zur Erholung! Wenn es tariflich geregelt ist, dann wird auf ein Zeitkonto zurückgegriffen. Die Leihfirma hat mit ihrem Mitarbeiter einen Vertrag abgeschlossen (Beispiel 35 Std.-Woche) und den müssen beide Parteien erfüllen, d. h. dass dem Mitarbeiter der Lohn von 35 Std./Woche zustehen - auch wenn die Leihfirma keinen Einsatz hat.


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