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Wie verhält es sich mit der Gewährleistungspflicht nach einer Nachbesserung?

gefragt von pollor am 17.10.2009 um 19:29 Uhr

Ich habe folgende Frage: Wenn ich einen Artikel erworben habe, dieser vor Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungpflicht defekt ist und eine Nachbesserung durch Umtausch erfolgt, gilt dann für den getauschten neuen Artikel die gleiche Gewährleistungpflicht von 24 Monaten oder nur die verbleibende Gewährleistungpflicht von angenommen 3 Monaten? Danke für Eure Bemühungen

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Gewährleistung x 258 Nachbesserung x 21

anonym
beantwortet von rafl1983 am 17. Oktober 2009 19:31
1x
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Ist es wirklich Gewährleistung oder eventuell Garantie? Zwei verschiedene Paar Schuhe. Bei Reparaturen und ausgetauschten Geräten hast du weitere 6 Monate Garantie auf das ersetzte Teil, bzw. bei einem Austausch auf das ganze Gerät


ReinerUnsinn
beantwortet von ReinerUnsinn am 17. Oktober 2009 19:29
0x
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