
Der Rat der Europäischen Union (umgangssprachlich (EU-)Ministerrat, laut Vertragstext einfach Rat) ist das wichtigste Entscheidungsorgan der Europäischen Gemeinschaft. Die Bezeichnung Rat der „Europäischen Gemeinschaft(en)“ ist nicht mehr gebräuchlich. Der Rat ist Teil des politischen Systems der EU und setzt sich zusammen aus Vertretern der Mitgliedstaaten auf Ministerebene, die regelmäßig zusammentreten. Sitz ist das Consilium, das Justus-Lipsius-Gebäude in Brüssel. In den Monaten April, Juni und Oktober tagt der Rat in Luxemburg.
Der Rat nimmt zusammen mit dem Europäischen Parlament Gesetzgebungsvollmachten innerhalb der EU wahr (Sekundärrecht), ist also Teil der Legislative. Seine Mitglieder (Minister) sind in ihren Mitgliedsstaaten aber Teil der Exekutive (der nationalen Regierungen). Dies ist ein Beispiel für Exekutivföderalismus. Kritiker sehen darin jedoch einen Widerspruch zum Prinzip der Gewaltenteilung und einen Grund für das Demokratiedefizit der EU.
Mit dem Vertrag über die Europäische Union (auch bekannt als Vertrag von Maastricht) kam es auch zur Umbenennung, vor dem 8. November 1993 hieß der Rat der Europäischen Union noch Rat der Europäischen Gemeinschaften.