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Wie und wo versichert bei einem 400 Euro Job?

gefragt von dingsvomdachdingsvomdach am 28.01.2009 um 17:22 Uhr

Wir überlegen hier gerade folgendes, uns rauchen die Köpfe, könnt ihr bitte weiterhelfen? Frage: ist man bei einem 400 Euro Job krankenversichert? Oder pflichtversichert? Wer zahlt diese Versicherung-der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer? Was zahlt der Arbeitgeber bei einem 400 Euro Job-zahlt er überhaupt irgendwas? Danke im voraus und Gru?

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anonym
beantwortet von Maya1998 am 28. Januar 2009 17:25
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Du musst dich selbst krankenversichern, wenn du nicht schon beispielsweise familienversichert bist.

Kommentar von 431c45c905c51051b685eac39dea1ad3smalldingsvomdach am 28. Januar 2009 17:31

Danke für die Antwort.Nein ich bin nicht familienversichert.Funktioniert das nur bei Ehepartnern?

Kommentar von 87a73daddebd4175e34986d199114d40smallminiwo am 28. Januar 2009 17:36

Ja, nur beim Ehemann. lebensgefährte zählt nicht.

Kommentar von Maya1998 am 29. Januar 2009 11:26

Naja außer, du bist U23. Dann kannst du dich unter Umständen noch über die Ellis versichern. Aber davon gehe ich jetzt mal nicht aus;O)) Viele Eheschließungen dienen heute im Übrigen dem Versicherungsschutz des nichtarbeitenten oder selbstständig tätigen Partners...


miniwo
beantwortet von miniwo am 28. Januar 2009 17:25
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Nein, bei einem 400-Euro-Job ist man nicht versichert. Es fallen keine Sozialbeiträge an. Hat mir vor 3 Wochen die Dame auf dem AA erklärt, weil ich wissen wollte ob ein 400 Euro-Job ausreicht um Krankenversichert zu sein. --> Nein!

Kommentar von 431c45c905c51051b685eac39dea1ad3smalldingsvomdach am 28. Januar 2009 17:30

sehr interessant und die Kenntnis aus erster Quelle.Danke dir.Wer zahlt dann die Krankenversicherung? Niemand oder AG? Und wenn mir was passiert?

Kommentar von 87a73daddebd4175e34986d199114d40smallminiwo am 28. Januar 2009 17:36

Hab grad ärger mit der Krankenkasse, weil ich seit dem 1.1. arbeitslos bin und erst am 10.2. einen Termin auf dem AA wegen dem geld. Solange bin ich nicht versichert. Die KK sagte mir heute wieder, das jeder in Deutschland versichert sein muss. Und wenn es nur freiwillig ist. Das kostet bei meiner 135 Euro im MOnat. Wenn man die nicht hat, und die hab ich im Moment nicht, soll ich mich an das AA (welches nix macht) wenden oder an das Sozialamt (die auch nix machen, weil mein Freund auch noch Geld verdient und im selben Haushalt wohnt). Ergo: Entweder betteln oder Pech haben, was allerdings gegen das Gesetz "verstösst"


Benjy
beantwortet von Benjy am 28. Januar 2009 17:24
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Bei den 400EUR - Jobs sind keine Sozialabgaben oder Steuern fällig.

Kommentar von 431c45c905c51051b685eac39dea1ad3smalldingsvomdach am 28. Januar 2009 17:32

zahlt das dann alles der Arbeitgeber oder der Staat oder wer? Sorry, sind blöde Fragen aber wir kennen uns nicht aus und kommen auf keine gemeinsame Meinung.

Kommentar von 87a73daddebd4175e34986d199114d40smallminiwo am 28. Januar 2009 17:37

Nein zahlt niemand was. Du kriegst 400 Euro und gut ist, soweit ich weiss.

Kommentar von 16b64e044c8a8587411ed9b09661c187smallBenjy am 28. Januar 2009 17:43

Der 400 EUR Job ist als Nebentätigkeit gedacht. Man geht davon aus, dass eine Person welche diesen Job macht, noch eine andere Sozialabgabenpflichtige Arbeitsstelle hat. Somit wären die 400 EUR ein reiner Nebenverdienst.

Kommentar von 16b64e044c8a8587411ed9b09661c187smallBenjy am 28. Januar 2009 17:43

Der 400 EUR Job ist als Nebentätigkeit gedacht. Man geht davon aus, dass eine Person welche diesen Job macht, noch eine andere Sozialabgabenpflichtige Arbeitsstelle hat. Somit wären die 400 EUR ein reiner Nebenverdienst.

Kommentar von martindz am 8. Februar 2009 14:00

Bei einem 400 Job bezahlt der Arbeitgeber Pauschalabgaben, es ist zu empfehlen den Rentenbeitragssatz auf zu stocken. http://www.minijob-zentrale.de/nn10152/sid74CD94631EDA7E9C51A2B69100A90644/nsc_true/DE/0Home/News080414.html


lenzing42
beantwortet von lenzing42 am 28. Januar 2009 17:46
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Der Arbeitgeber muss bei einem 400-Euro-Job pauschal 30 % Sozialabgaben zahlen und darf diesen Betrag nicht vom Lohn des Arbeitnehmers einbehalten.Das sind:15 % für die Rentenversicherung- 2 % Lohnsteuer,wenn ohne Lohnsteuerkarte und 13 % Krankenversicherung,falls der Arbeitnehmer gesetzlich krankenversichert ist,entweder familienversichert über Eltern oder Ehegatte oder privat versichert.

Kommentar von 84b82c2e1f4ac57b061270ad12ae6458smallWolfi0410 am 28. Januar 2009 18:58

Fast richtig.
Der AG hat den AN bei der Bundesknappschaft - Minijobzentrale anzumelden.
Fällig werden, durch den AG zu zahlen und abzuführen an die Bundesknappschaft - Minijobzentrale:
1. 15% pauschale Krankenversicherung
2. 13% pauschale Rentenversicherung, der AN kann freiwillig austocken um Rentenansprüche zu erwerben
3. 0,1% Umlage U1 für Krankheitsaufwendungen
4. 2% pauschale Lohnsteuer, diese kann der AG auf den AN abwälzen wenn er will.
Da es alles Pauschalen sind ist der AN nicht krankenversichert und nur dann rentenversichert wenn er aufstockt.
Bei 400€ Verdienst/Monat kostet der Spass den AG 120,40€ wenn er die LSt. nicht auf den AN überträgt

Kommentar von 84b82c2e1f4ac57b061270ad12ae6458smallWolfi0410 am 28. Januar 2009 19:02

Seit 01.01.2009 noch 0,1% Insolvenzausfallgeld, also gesamt 120,80€


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