gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ
51 

Wie und wo kann man seinen 50.en Geburtstag mit ca. 20 Personen recht zünftig und ausgefallen feiern?

gefragt von SchatziSchatzi am 17.08.2007 um 19:42 Uhr

Wir feiern alle sehr gern, lieben auch das ausgefallene. Ein Hotelaufenthalt von 2 Tagen könnte ruhig dabei sein, daher ist eine Ortsangabe meinerseits nicht so wichtig.

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Geburtstag x 3.106 feiern x 610

UlfDunkel
beantwortet von UlfDunkel am 17. August 2007 20:21
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du könntest z.B. die Schweizer Burg Ehrenfels in der Nähe von Thusis/Sils fürs Wochenende mieten und die Geburtstagsfeier mit ausgedehnten Wanderungen und einem organisierten Ritterbankett oder Käsefondue bis zur Peitsche ausschmücken.

http://www.youthhostel.ch/hosteldetails.html?&L=2%3Fuserhostelspi1%5Bbez%5D%3DFAL%3Fuserhostelspi1%5Bbez%5D%3DFAL&userhostelspi1%5Bbez%5D=SID&cHash=253f270879#

Kommentar von Simple_avatar2smallSalems am 17. August 2007 21:54

Mittelalterbankett hätte ich auch vorgeschlagen ;-)


anonym
beantwortet von lux23 am 17. August 2007 19:45
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das kommt ja nun völlig auf den Geschmack der Leute an, ob lieber Oper oder Swingerclub, Wandertour durch Irland oder Fallschirmspringen über einem aktiven Vulkan, in einem nepalesischen Kloster oder in Las Vegas ...


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 17. August 2007 21:08
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

In München in einem Biergarten


sonne55
beantwortet von sonne55 am 17. August 2007 19:55
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ich würde eine solche feier bei unserem lieblingsheurigen (robert und andrea ramhapp, A-2344) planen, aber ich schätze, das ist für euch zu weit.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.