radinchen am 27.05.2009 um 16:08 Uhr
Hallo, wir haben beim Aufräumen im Keller zwei Pistolen gefunden. Dürften aus den 70ern oder 80ern sein. Auch wenn wir nicht davon ausgehen dass sie jemand benutzt fühl ich mich doch wahnsinnig unwohl mit den Waffen im Haus (da hab ich doch zu viel Negativschlagzeilen gelesen, in denen harmlose Familienväter austicken). Weiß jemand wie und wo man Pistolen abgeben kann/muss? Dankeschön!

Du kannst die auch mit der Flex zerstören....
Oder du bringst die Dinger zur Polizei.....aber langsam aus der Tasche nehmen...
^_^
Wenn man es genau nimmt: Polizei anrufen und abholen LASSEN, da das Mitführen von Waffen unberechtigten Personen nicht einmal zum Transport gestattet ist. Hier spricht die Fachfrau!
radinchen am 27. Mai 2009 16:28 heißt das, dass du polizistin bist, oder dass du des öfteren pistolen abholen lässt ;) ?
@user33 Wenn es sich so verhält, dass du dich hier als sogenannte "Fachfrau ausgibst, dann kannst du hier doch sicher auch auf einen Gesetzestext oder die Verwaltungsvorschrift verweisen. Ich würde mich freuen nachlesen zu können, dass Fundwaffen abgeholt werden müssen !
Die Antwort von user33 ist zwar richtig, doch als sogenannte Fachfrau hätte sie auch auf einen Link verweisen oder den entsprechenden Gesetzestext wiedergeben können. Weiter unten findet man den korrekten Verhaltenshergang. Dies ist ein Ratgeber aus dem Waffenrecht

geh ohne die waffen zur polizei und schildere erstmal den fall!
es kommt nicht so gut mit ner waffe in der tasche aufs polizeirevier zu gehen ^^
Hirnlos am 27. Mai 2009 21:34 .. und dann die Waffe am Griff vorm Beamten rausziehen und ihm hinstrecken ..
Bin zwar noch nicht lange hier, schließe mich jedoch der Antwort von koralewskim an. Und die sogenannte Fachfrau user33 hätte dann wohl eine vernünftige Antwort geben können.
Polizeipräsidium Bonn VL 1.2 – Waffenrecht Königswinterer Straße 500 53227 Bonn
Sprechzeiten: Mo-Fr: 08.30-11.30 Uhr und Mo 13.30-16.00 Uhr sowie nach vorheriger Vereinbarung Erreichbarkeiten: Telefon: 0228/15-0 Telefax: 0228/15-1238 Email: VL1.2@bonn.polizei.nrw.de Internet: www.polizei-bonn.de (hier finden Sie auch weitere Vordrucke)
Schusswaffen gefunden oder geerbt?
Bei Wohnungsauflösungen aber auch bei Umzügen etc. finden sich im Hausrat oder Nachlass oftmals Schusswaffen und Munition. Wie ist mit diesen Gegenständen umzugehen? Sicherheit geht vor! Gehen Sie immer davon aus, dass die Waffe, die Sie vor sich haben, geladen und schussbereit ist und dass sich unbeabsichtigt ein Schuss lösen könnte. Wenn Sie selber nicht über die Kenntnisse verfügen den Ladezustand der Waffe mit 100%iger Sicherheit überprüfen zu können, lassen Sie die Waffe nach Möglichkeit unberührt liegen. Sichern Sie den Auffindeort ab und verhindern Sie, dass Dritte, insbesondere Kinder, diesen betreten können. Wenn Sie in Ihrem Bekanntenkreis einen Jäger oder Sportschützen haben, bitten Sie diesen zeitnah, den Ladezustand der Waffen zu überprüfen und diese ggf. zu entladen. Wenn Ihnen aus Ihrem Bekanntenkreis niemand behilflich sein kann, nehmen Sie bitte schnell Kontakt mit der nächsten Polizeidienststelle oder aber dem Sachgebiet Waffenrecht beim Polizeipräsidium Bonn auf. Ausnahmefall: Die nachfolgende Handlungsanweisung gilt nur, wenn es die Situation nicht anders zulässt und die Waffe nicht vorübergehend am Auffindeort verbleiben kann. - Nehmen Sie die Waffe so auf, dass der Lauf von Ihnen weggerichtet ist und auch nicht auf andere Personen zielt. - Nehmen Sie die Waffe vorsichtig aber dennoch mit festem Griff in die Hand. - Halten Sie die Finger dabei vom Abzugsbügel entfernt. - Langwaffe (Gewehr): Eine Hand am Vorderschaft, die andere an der Schulterstütze. Der Lauf zeigt schräg nach oben. - Kurzwaffe (Pistole, Revolver): Aufnahme mit einer Hand am Griffstück, der Lauf der Waffe zeigt immer nach schräg unten (im 45-Grad-Winkel vor die Füße). - Deponieren Sie die Waffe äußerst vorsichtig an einem sicheren, abschließbaren Ort in der Wohnung. Was passiert dann? Das Auffinden von Waffen ist in Nordrhein-Westfalen immer der Polizei, speziell dem Sachgebiet Waffenrecht, unverzüglich, dass heißt so schnell wie möglich, zu melden. Nehmen Sie dazu bitte nach Möglichkeit direkt fernmündlichen Kontakt mit der Sachbearbeitung auf, damit weitergehende Fragen, auch zur vorläufigen sicheren Aufbewahrung der Waffe, dann unmittelbar geklärt werden können. Außerhalb unserer Bürozeiten wenden Sie sich bitte an die nächstgelegene Polizeiwache. Auch für weitere Fragen im Zusammenhang mit dem Waffenrecht und dem Umgang mit Waffen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen des Sachgebietes Waffenrecht gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch, per Telefax und Email unter den oben genannten Verbindungen. Persönliche Vorsprachen sprechen Sie nach Möglichkeit bitte vorher mit uns ab, damit Sie ohne Wartezeiten bedient werden können. Polizeipräsidium Bonn VL 1.2 - Waffenrecht -

bei der Polizei abgeben
bkinnsbruck am 27. Mai 2009 16:11 aber in einer tasche, etc.nicht mit den waffen in der hand in die polizeistation marschieren...
hajottka am 27. Mai 2009 16:13 auch nicht vorher damit in die Bank gehen????

bloß nmich zur polizei !!! die zeigen dich noch wegen illegalen waffenbesitz an .... is genauso wenn man mitn grastütchen dahin geht und sagt man hat das gefunden.
Wenn man es glaubhaft und plausibel erklären kann, werden die einen wohl nicht einbuchten.
CSM108bis12 am 28. Mai 2009 04:27 scheinst ja Erfahrung damit zu haben ! Warum ? hast Schonmmal gemacht drängt sich die Frage auf.
Ottbi am 28. Mai 2009 14:16 ne aber wenn man nachdenk dann weiß man sowas ;)

Um Gottes Willen!!! Du darfst die NICHT zum Büchsenmacher oder zur Polizei BRINGEN!! Das gilt nämlich als illegaler Waffentransport, und du machst dich strafbar. Lass die Dinger da liegen, wo sie sind, und verständige telefonisch die Polizei. Die kommen dann zu dir nach Haus und holen die Teile ab. Aber laufe oder fahre damit um Himmels Willen nicht in der Gegend herum, egal wie gut deine Absichten auch sind. Das bringt dir nur Ärger ein.
@Terrier74 Im Allgemeinen gibst du hier richtige Antworten, Hier jedoch nicht! Eine Schußwaffe, die wie hier beim Aufräumen im Keller gefunden wurde, kann bzw. muß innerhalb von 24 Stunden einem Berechtigten übergeben werden. Ein Büchsenmacher ist ein Berechtigter! In der Praxis wird die Waffe beim Büchsenmacher abgegeben, danach wird der Fund und die Abgabe der Waffe (beim Büchsenmacher) demm Ordnungsamt gemeldet. Anhand der Waffennummer wird seitens des Ordnungsamtes dann geprüft ob die Waffe registriert ist oder war und falls die Waffe nicht registriert war kann dann die Waffe verwertet werden. Wichtig ist, dass die Waffe innerhalb von 24 Stunden einem Berechtigten übergeben wird, keinesfalls darf sich die Waffe über einen längeren Zeitpunkt im Eigenbesitz befinden.
Terrier74 am 13. Juni 2009 15:14 Nein, sorry. Das stimmt nicht. Du darfst die Waffe nicht hinbringen,wenn du keine entsprechende WBK hast, denn in dem Moment, wo du mit dem Ding in der Tasche die Strasse betrittst, führst du laut Gesetz unerlaubt eine Schusswaffe. Wenn also jemand ohne entsprechende WBK damit durch die Gegend läuft, egal aus welchem Grund, macht er sich strafbar. Polizei rufen und Waffe abholen lassen ist der sicherste Weg. Natürlich innerhalb von 24 Stunden, da hast du Recht.

Abgeben beim nächsten Polizeirevier!
TheDead am 27. Mai 2009 16:10 warum das "!"
RBMannheim am 27. Mai 2009 18:04 Weil sie dort ganz sicher fachgerecht entsorgt wird!
bei der polizei abgeben. einfach so entsorgen würd ich nicht machen. kleine kinder könnten sie finden und damit 'spielen'.
radinchen am 27. Mai 2009 16:10 wir dachten vielleicht, beim "sondermüll" abgeben, oder beim nächsten schützenverein?
sonnenlady am 27. Mai 2009 16:11 Nein, die Waffen haben weder im Sondermüll noch im nächsten Schützenverein was verloren. Ab zur Polizei damit.
asomy1 am 27. Mai 2009 16:30 sondermüll? oO
wo evtl ein 1euro jobber arbeitet? na, der wird sich freuen...
radinchen am 27. Mai 2009 16:33 darum ja in anführungszeichen, dachten ja nur dasses vll ne spezielle annahmestelle für dinge solcher art gibt
Hirnlos am 27. Mai 2009 21:35 jaaa, dann hat er was in ebay zu verklopfen...
AufxDiex12 am 11. Juni 2009 14:39 ;-) So mancher ist so Millionär geworden ******g******

Bring sie doch zur Polizei, die wissen dann schon, was sie damit tun.
zur Zeit kannst du Waffen besonders leicht abgeben. Nach dem Amoklauf in Winnenden läuft vielerorts ein Programm zur anonymen "Entwaffnung". Ruf mal im Rathaus an. Die kennen die Abgabeorte. Ich hab darüber in dieser Woche im Internet gelesen. - Vielleicht kannst du es noch recherchieren. (Polizei geht sicher auch, aber...., du hast Waffen, hast du auch eine Waffenbesitzkarte??? Mit Polizei würde ich noch etwas warten)
radinchen am 27. Mai 2009 16:29 oh je leute, da wärs ja fast einfacher die dinger in ne unscheinbare, kleine kiste zu packen und in der hintersten ecke im haus zu verstecken^^
Mach das doch. Vergiss doch einfach, dass du sie gefunden hast. ;-))

ich habs zur Wertstoffsammelstelle gebracht. Die haben geschaut wo ich das 8mm Ding rausgezogen habe!

Einmal umsonst Terminator spielen und den laden aufräumen.
Nein Spass.
oder ob sie die Sachen selber abholen wollen.
Lieben Gruss
Hallo,Leeeute, der Mann braucht einen Rat. Die vielen "lustigen" Antworten solltet Ihr lieber auf den Müll schmeissen, bevor Sie die GF misbrauchen.
Richtig ist: user33, sonnenlady und millioner, viele anderen bringen mich auf die Palme.
@koralewskirn Komme wieder runter von der Palme! Die lustigen (dummen) Antworten hier sind sicherlich gewöhnungsbedürftig aber leider nicht aus der Welt zu schaffen.
Auf jeden Fall zur Polizei. In einer Tasche verpackt abgeben und erklären, warum man diese Waffen hat. Dann kümmern die sich schon darum.
Ich würde mich an einen Schützenverein wenden, die könnten die Dinger eventuell legalisieren und hätten Übungswaffen. Aber nicht dahin transportieren, das wäre bzw ist verboten.

Bei Panzern wird das Rohr durchbohrt, hörte ich, vielleicht kann man das auch mit kleinen "Kanonen" machen... oder zuschweißen, den Abzug wegsägen, den Lauf verbiegen...
Du kannst die Dinger bei der Polize abgeben oder an einen Büchsenmacher verkaufen.
Du kannst die Waffen bei der Polizei abgeben oder einem Büchsenmacher/Waffenhändler verkaufen.
Überwiegend einmal wieder tolle Ratschläge. Bringe die Waffen zu einem Büchsenmacher, erkläre ihm die Situation. Er wird dir dann schon sagen was zu tun ist. Übrigens, wenn die Waffen einen besonderen Wert darstellen, dann kann man über den Büchsenmacher auch noch Geld dafür erhalten! Wenn du unbedingt willst, dass die Waffen verschrottet werden, dann umgehend (innerhalb von 24 Stunden nach dem Fund)die Waffen bei der Polizei oder beim Ordnungsamt anrufen, dort wird dann alles veranlasst. Besser aber erst zum Büchsenmacher, denn eventuell sehr wertvolle Waffen bringen richtig Kohle!
Auf jedenfall nicht mit rausnehmen! abhollen lassen von der polizei. Da sonst iligaler waffenbesitz...

Ich bin begeistert. Ich habe nur ernsthafte antowrten gelesen... zwar wiederholt sich einiges, aber mein erster gedanke war irgendwie "ebay".. DH für alle User, die hier sinnvolle Antworten gegeben haben ;)
Jede Polizeistelle hat einen Briefkasten falls du Angst hast.Pistolen gehören nicht in die falschen Hände.
Deshalb unbedingt in den Briefkasten werfen ...
??

Vielleicht wurden die Waffen in der Vorzeit schon mal für eine kriminelle Tat verwendet... und wenn du die Polizei jetzt einschaltest, könnte es zu unangenehmen Fragen komme. Bedenke, was du tust.
Anruf bei der Polizei und denen die Fundsache schildern und bitten Sie die Polizei, sie mögen die Waffen abholen, dass du nicht berechtigt bist , die Waffen zu führen. Lasse ich Waffe im Behältnis /Karton je nach dem. Lasse dies eben von den Beamten entnehmen und vergewischern sich über den Ladezustand ect.
Die Beamten nehmen zwar ein Protokoll auf, das muss sein und die Waffen wandern in die Aservatenkammer der Behörde, aber du bist es legal los.
Mfg GogoRen

Du kannst sie mir schenken, wenn ich mit dem Polizeidienst anfange xD.
;)
Haha DH