Wie und Wann Modeljobs versteuern?

3 Antworten

Wenn du Models dann bist du selbständig und musst diese Tätigkeit als anmelden. Wenn du Umsatzsteuer abführst musst du diese deinem Kunden ausweisen und anfangs moatlich, später evtl. viertel-jährlich eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben und dann die eingenommenen Steuern gleich abführen. Ansonsten führst du Vorauszahlungen der Einkommen-Stueuer an das FInanzamt ab (die Höhe teild das FA dir mit) und am Ende des Jahres gibst du eine Steuererklärung ab und musst entweder Steuern nachzahlen oder bekommst was zurück, je nachdem ob deine Vorauszahlungen zu viel oder zu wenig waren.

Hallo, es ist in jedem Fall ein Gewerbe anzumelden. Wenn die voraussichtliche Einnahmen 17.500 EUR im Jahr nicht übersteigen, dann gilt die Kleinunternehmerregelung. Hierbei muss man die Umsatzsteuer nicht abführen und kann im Gegenzug auch keine Vorsteuer geltend machen. Da es sich um eine Dienstleistung handelt, muss ein Gewerbe angemeldet werden. Dienstleistungen sind in Deutschland umsatzsteuerpflichtig. Ich würde mich beruhigen und den Steuerberater befragen. Er wird das gleiche erzählen. Viel Erfolg.

Dann schreibst Du einfach eine Rechnung und gibst die bei Deiner Steuererklärung als Einnahmen an, aber nicht vergessen, denn wenn beim Rechnungsempfänger eine Prüfung ist und der Prüfer schreibt eine Kontrollmitteilung und sie sehen bei Dir die Einnahmen dann nicht, bist Du reif!