knetartpunktde am 16.01.2008 um 22:17 Uhr
Eine Bekannte von mir macht sich Sorgen, da aufgrund der neuesten gesetzlichen Bestimmungen möglicherweise aufgedeckt werden könnte, daß sie vor einigen Jahren neben ihren HartzIV-Bezügen teilweise von Geld gelebt hat, welches ihr von ihrer Mutter geschenkt wurde. Meine Frage ist: Werden hierzulande bei Betrugsverdacht HartzIV-Empfängern im schlimmsten Fall die gesamten Bezüge gestrichen ? Mit den Konsequenzen Obdachlosigkeit und Betteln . ...
und wenn ihr mich jetzt steinigt.
wenn ich was zu sagen hätte, gäbe es bei sozialbetrug keinen einzigen cent mehr!
aber da gibt es ja noch den naturalunterhalt und selbst davon wird dann noch verkauft und kohle gemacht.

ich schließe mich der Meinung von XY 100%-ig an...

Tja, was man doch so für "Bekannte" hat ;-) Hier ist ein Forum, wo sich das evtl. klären lässt. http://www.hartz4-forum.de/ Auch ich schließe mich der Meinung von Xy an. Betrug auf Kosten der Allgemeinheit - da kann von mir aus das Schlafen unter der Brücke folgen.
knetartpunktde am 16. Januar 2008 23:04 Danke, das ist wenigstens so etwas wie eine Antwort.
Ohne Kenntniss der persönlichen Lebenssituation meiner Bekannten (es handelt sich tatsächlich um eine solche) in der erwähnten vergangenen Zeit kann ich auf eure Empörungsausbrüche gut verzichten, ihr Schnarchnasen !
HerrLich am 16. Januar 2008 23:21 Wenn es Dich nicht betrifft, bist Du doch auch nicht angesprochen. Gruß von der Schnarchnase ;-)
eh, knetarpunktde, deine frage war doch eindeutig:
Werden hierzulande bei Betrugsverdacht HartzIV-Empfängern im schlimmsten Fall die gesamten Bezüge gestrichen ? Mit den Konsequenzen Obdachlosigkeit und Betteln . ...
dazu wurde sich geäußert und nicht zur lebenssituation deiner "bekannten".
ganz allgemein also.
wie war das doch mit dem mantel, den man sich anzieht, wenn er einem passt.....
schnarch gut :o))
wim50 am 17. Januar 2008 00:08 Was glaubst du, welche Leute unter Brücken nächtigen würden, wenn Betrug auf Kosten der Allgemeinheit mit Schlafen unter der Brücke geahndet werden würde. Wäre sicher eine sehr illustre Gesellschaft unter der Brücke. Der kleinste Teil davon Arbeitslose oder Sozalhilfeempfänger.
@wim50: mag sein , dass man da den einen herrn oder manch andere dame unter der brücke treffen würde, aber das war hier nicht das thema.
und soll auch kein freibrief sein.
hier ging es um hartz 4-betrüger.

Wieso ist das Betrug, wenn man als HartzIV-Empfänger von der Mutter ab und zu Geld zum Leben geschenkt bekommt? Wisst Ihr eigentlich, was das bedeutet, wenn man unverschuldet von HartzIV leben muss. HartzIV bedeutet, sozialer Rückzug, Schamgefühl, Depressionen. Ich gebe meiner Freundin auch ab und zu etwas Geld und kaufe Lebensmittel. Und das tue ich gerne, und ich habe ein gutes Gewissen dabei.
Natürlich gibt es auch Sozialschmarotzer, aber nicht alle sind so.
koira1975 am 16. Januar 2008 23:12 Sehe das auch so. Glaube auch nicht, dass das raus kommt. Ich glaube, bei den jetzigen Aufdeckungsversuchen geht es auch eher um : ungerechtfertigte Rentenansprüche, grosse Schenkungen, Erbe etc.
das war aber nicht die frage, die lautete:
Werden hierzulande bei Betrugsverdacht HartzIV-Empfängern im schlimmsten Fall die gesamten Bezüge gestrichen ? Mit den Konsequenzen Obdachlosigkeit und Betteln . ...
Hallo knetarpunktde! Ich versuche nochmal etwas sachlicher zu beantworten:
1. Bei BetrugsVERDACHT darf noch keine Leistung gestrichen werden, aber es kann natürlich eine Überprüfung veranlasst werden, die den Verdacht bestätigen soll oder eben nicht.
2. Zum Thema Schenken: Ein ALG II-Empfänger darf durchaus Geld geschenkt bekommen, leider ist der Betrag winzig - nur 50 Euro im Jahr insgesamt. Alles andere muss er als Einkommen angeben. Und leider wird zu diesen Schenkungen tatsächlich auch gezählt, wenn man regelmäßig bei Muttern oder der Oma zu Mittag isst, es sind nicht nur Barbeträge gemeint.
Schwierige Situation, weiß ich.
Raimund1 am 17. Januar 2008 02:25 Danke für eine wenig emotional aufgeheizte Antwort. Ich wünsche niemandem, der hier grosse Töne spuckt, in die Situation eines Hartz4-Empfängers zu kommen. Macht eure Meinung doch bitte nicht an ein paar Ausnahmen fest.
Die laufende Leistungen wird wohl kaum gestrichen, wenn das Geld von der Mutter aufgebraucht ist! Allerdings ist mit einer rückwirkenden Aufhebung und Erstattung zu rechnen (Ratenzahlung mit Kasse vereinbaren). Die Aufklärungsrate ist heute bereits sehr hoch. Es werden mit anderen Ämtern und Behörden (auch Banken) Datenabgleiche gemacht. Auch zum Beispiel kann der Fall noch in 6 Jahren aufgedeckt werden. Er ist dann nicht verjährt. Weiter Konsequenzen neben der Rückforderung gehen von einem Ordnungswidrigkeitsverfahren, über Bußgelder bis hin zur Strafanzeige. Im schlimmsten Fall ist man vorbestraft! Also lieber selber melden um die Konsequenzen zu dämpfen. Wie heißt es doch so schön: Illegal ist unsouial!
Bei Betrugsnachweis werden die Leistungen Gekürtzt.Das ist ein Normaler Vorgang um die Rechtschaffenden zu schützen und die Betrüger zu Bestrafen.Die Leistungen werden Gekürzt aber nicht Eingestellt.Miete wird weiter Gewährt aber Leistungen zum Lebensunterhalt werden und Müßen Gekürzt werden.Bei Schweren Betrug wird auch Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft gemacht und es kann zu Freiheitsstrafen kommen.Das halte ich auch für Richtig,den Betrug ist nun mal kein Kavaliersdelikt.Jeder Deutsche hat Anspruch auf Leistungen von der Wiege bis zur Bahre,aber Betrüger Schaden der Gesellschaft.
Ihre Fragestellung ist schon ein Hohn an die Deutsche Sozialgemeinschaft.Etwas Googeln hätte Ihnen schon die Antwort gebracht,in den Gesetzlichen Bestimmungen über Hartz 4 steht auch alles über Betrug und Erschleichung von Leistungen mit Strafrahmen.Aber Sie machen sich mehr Sorgen über die Aufdeckung des Betruges Ihre Bekannten als dieses Unrecht auch solches zu Nennen was es ist,Betrug an die Sozialgemeinschaft.

ist es betrug, wenn jemand neben den 345 euro, die sowieso nicht zum leben reichen, ein geldgeschenk annimmt? ich kann mir nicht vorstellen dass die mutter ihr 1000 euro im monat geschenkt hat! warum hat die mutter ihr geld geschenkt? weil sie begriffen hat dass man mit 345 euro im monat, zu wenig zum leben, aber auch zu viel zum sterben hat. sollten vielleicht auch andere begreifen!
das wäre nämlich auch meine Frage, ob Geschenke dieser Art wirklich angegeben werden müssen, oder ob es nicht eine Freigrenze gibt. Ich kann mich entsinnen, dass derartige Diskussionen entbrannt sind, weshalb auch bei einigen auf Weihnachtsgeschenke etc. verzichtet wurde. Frage ist also eher, sind die Geldgeschenke wirklicher Betrug???
Ich bin in der glücklichen Lage, niemanden in Bekannten- und Verwandtenkreis zu haben, der von Hartz-IV leben muss (muss aber auch dazu sagen, dass man nun ja mehr bekommt, als die 345 EUR. Wohngeld, etc. kommen ja noch oben drauf). Dass es trotzdem sehr wenig ist, ist klar. Ich finde es auch ehrlich schade, dass man mittlerweile, obwohl man in die Arbeitslosenversicherung zahlt, so früh in die Sozialhilfe abrutscht (was anderes ist HartzIV ja nicht). Als Sozialhilfe halte ich das auch für gerechtfertigt. Man soll davon leben können, mehr nicht. Und man kann davon satt werden, ein Dach überm Kopf haben, Kleidung haben. Kein Traumleben, aber ein besseres, als in den meisten Ländern dieser Welt, wenn man auf dem Abstellgleis steht.
Was für ein Glück, dass du nichts zu sagen hast! Der nächste Schritt wäre dann sicher Exekution.
ach, der wim50, fühlt sich auch gleich betroffen. interessant....
wohlbemerkt, mein herr, hier geht es um betrugsversuch!
siehe weiter unten
@wim50: mag sein , dass man da den einen herrn oder andere dame unter der brücke treffen würde, aber das war hier nicht das thema.
hier ging es um hartz 4-betrüger.
Mit "wenn ich was zu sagen hätte, gäbe es bei sozialbetrug keinen einzigen cent mehr!" entfernst du dich doch schon meilenweit vom Inhalt der Frage. War danach gefragt? Das wollte doch nun wirklich niemand wissen.
@wim50: ich glaube hier eindeutig was von hartz 4gelesen zu haben.
Werden hierzulande bei Betrugsverdacht HartzIV-Empfängern...
du schweifst ab , in eine personengruppe nach der hier nicht gefragt wurde. und bei welcher der betrug auch nicht "sozialbetrug" ist, das ist ganz einfach ein anderer fall.
sollte ich deinen schlips getroffen haben, tut es mir nicht leid :o))
Ja, Hartz IV, das Stichwort für dich, dein kotzbrockenhaftes Stammtisch-Gewäsch abzusondern. Auf die Frage bist du mit keiner Silbe eingegangen. Also erspare mir bitte die Vorhaltung, ich käme vom Thema ab.
Und nun: ENDE DER DURCHSAGE