
Als Halter Fahrzeug zur Haupt- oder Zwischenuntersuchung nicht angemeldet oder vorgeführt; bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins von mehr als zwei bis zu vier Monaten 15,- EUR vier bis acht Monaten 25,- EUR mehr als acht Monaten 40,- EUR, 2 Punkte
16 Monate kosten dann soviel wie die eigendlichen 24
GerdaG am 20. Dezember 2008 22:05 Wie meinst Du diese Antwort?

Du bezahlst den gleich Preis. Jedoch bekommst du den TÜV nur für die restl. Zeit.
Tobs2306 am 21. Dezember 2008 09:17 Da muss ich zustimmen. Bei uns bezahlt niemand mehr, aber der TÜV wird rückdatiert.

Wenn Du erwischt wirst 40,- € und einen Punkt. Der TÜV "bestraft" nicht...aber die HU gilt ab dem Datum an dem er abgelaufen ist.
DH !

Wenn dich keiner erwischt hat , kostet es gar nichts.
Glatteis am 20. Dezember 2008 22:00 Hihihihihihi, frag mal bei der Polizeit. Die müßte das ja wissen. ;-))
ich ruf gleich mal an, danke ;-)
GerdaG am 20. Dezember 2008 22:05 Dcoh, radijas, die überzogene Zeit wird beim Tüv wieder abgezogen.
radijas am 31. Dezember 2008 17:49 Wir reden hier von -KOSTEN - und nicht von Termine! Gerda!
mecanoqueen am 20. Dezember 2008 22:09 Super ... und die TÜV-Prüfer sind blind?
wow... judge dredd... ich bin sprachlos.