wie strafbar ist es die bremskabel vom fahrrad durchzuschneiden?

17 Antworten

Kommt darauf an:

1) "Nur" das Rad beschädigt - dann handelt es sich um Sachbeschädigung - in der Regel so hoch wie der angerichtete Schaden (also neues Bremskabel + Montage) und einen kleinen Aufschlag der unterschiedlich ausfallen kann.

2) Wenn dir/jemand anderen dadurch ein weitere Schaden entstanden ist (z.B. durch einen Sturz etc.) kommt zu dem Punkt 1 noch Schmerzensgeld. Wenn ein besonders schwerer Unfall aufgrund dessen passiert ist können auch noch härtere Strafen folgen.

Allerdings muss man auch unterscheiden ob derjenige noch Minderjähre/Erwachsen oder überhaupt Strafmündig ist

Die Strafe für Sachbeschädigung ist nicht so hoch wie der angerichtete Schaden, Der Schadne muß sowieso bezahlt werden, die Strafe kommt oben drauf. Das Strafrecht fordert nicht die Wiedergutmachung des Schadens ein, das muß man selbst zivilrechtlich tun.

Das du dir denken kannst wer ist war wird dir nicht helfen solange du es nicht beweisen kannst. Prinzipiell handelt es sich um einen Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, und das wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft.

Mindestens Sachbeschädigung, möglicherweise versuchte Körperverletzung, selbst versuchter Totschlag wäre denkbar. Versuchter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr.

Dort mal unter den Gesetzesnormen nachschauen, mit was die Taten bedroht sind.

Aber die Beweisführung scheint mir unmöglich. Vermutungen reichen nicht aus.

Zivilrechtlich: Schadensersatz.

Da hier niemand verletzt wurde kann man weder von Körperverletzung, erst Recht nicht von Tötung sprechen. Da das Rad bei offensichtlichem Schaden auch nicht benutzt wurde, scheidet auch Gefährdung des Straßenverkehrs aus. Die Antworten in diese Richtung sind also Unfug. Es handelt sich um Sachbeschädigung, die ist natürlich strafbar. 3 303 StGB ist da einschlägig:

(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.

(3) Der Versuch ist strafbar.

Das Problem ist nur, nachzuweisen, wer es gewesen ist. "Ich kann mir denken" reicht da nicht, das ist lediglich ein Verdacht Deinerseits.

"da das Rad bei offensichtlichem Schaden auch nicht benutzt wurde" - woher weißt du das? Je nach Stelle sind durchgeschnittene Bremszüge nicht sofort sichtbar.

@rooler2

Wenn der Schaden nicht sichtbar ist, ist es wohl kein offensichtlicher Schaden. Wenn Frangalf das Rad benutzt hätte, wäre er wohl in brenzlige Situationen gekommen, was er sicherlich geschrieben hätte.

wie strafbar ist es?

Sehr! Es kommt mit darauf an, ob etwas passiert oder nicht. Kommt es zu keinem weiteren Sachschaden oder sogar Personenschaden, ist er dran wegen gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr. Das ist eine Straftat. Da ich nicht weiß, wie alt er ist, kann ich auch über das Strafmaß nichts sagen. Kommt es zu einem Sturz mit Personenschaden, oder gar zu einem tödlichen Unfall, geht er in den Knast. Da rettet ihn auch kein Jugendstrafrecht mehr. Allerdings ist es eine Frage der Beweisbarkeit.

Das Jugendstrafrecht richtet sich nur an Alter und Reife aus, nicht an der Tat. Auch schwerste Delikte mit dem Jugendstrafrecht vereinbar.