Hallo @ all, mein mitbewohner hat von unserer damals gemeinsamen, bereits gekündigter wohnung während meiner abwesenheit (urlaub) auch ein teil meiner möbel, handtücher, und gemeinsam angeschaffte waschmaschine, microwelle usw mit in seine neue wohnung mitgenommen. trotz aufforderung diese sachen rauszugeben nicht reagiert. ich habe eine anzeige wegen diebstahl erstattet und ein schriftstück vom staatsanwalt bekommen, dass ich es zivilrechtlich ein antrag stellen soll und wenn ich damit durchkomme, die es sich überlegen ob sie der sache wegen diebstahl nachgehen und es vorläufig stillgelegt ist. Bitte um Hilfe wie ich es als laie anstellen kann, gesamtwert ca 700€ aber es geht ums prinzip. Was kann ich tun ?!!
Sowas solltest du mit einem Anwalt machen oder zum Rechtspfleger beim Amtsgericht gehen. Der hilft dir weiter.

Zur Info kannst Du mal in Paragraph 253 Zivilprozessordnung schauen. Da steht drin, was eine Klageschrift enthalten muss. Ansonsten schließe ich mich an: geh zum Anwalt. Und: Den Querulanten erkennt man daran, dass es ums Prinzip geht. Wenn es wenigstens um Geld ginge!!