susiebond am 29.06.2007 um 11:32 Uhr
Normalerweise arbeite ich gegen Rechnung stundenweise als Kunst-Dozentin (befreit nach § 19 UstG). Nun bin ich eingesprungen als Bürohilfe für die Buchhaltung im Rahmen eines zeitl. begrenzten Projektes. Kann ich bei dieser Rechnung auch auf die Ust./MwSt. verzichten?
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Es gibt eine Gewisse Bagatellgrenze bei der Umsatzsteuerpflicht. Wenn Sie Ihr Honorar ohne Umsatzsteuer in Rechnung stellen, dann könnten Sie das auch mit diesem Extra-Job so verfahren. Wenn Sie jedoch ohnehin USt-Pflichtig sind, dann kommt die USt. drauf. Im Zweifel wenden Sie sich an das zuständige Finanzamt.
Ja, danke erstmal. Ich habe mich für eine Rechnung ohne USt. entschieden, werde aber den Tipp mit dem Finanzamt beherzigen :-)