Meine Heizkostenabrechung für 2006 ist sehr hoch (900 Euro für 6 Monate, Jan-Jun, 64qm, alleinstehend, Dachgeschoss, Baujahr 1993). Es sind mir in der Abrechnung Ungereimtheiten aufgefallen. Hier die Verbräuche des geamten Hauses: Jahr,Gasverbrauch,Warmwasser,Heizkostenverteiler 2004,76000kWh,96m3,394 2006,79000kWh,62m3,272 Ich habe nach Extrapolation (nicht komplettes jahr bewohnt) der Heizkosten mit der VDI-Gradtagstabelle für 2004, 2005, 2006 nahezu den gleichen Verbrauch (Warmwasser 20m3, Heizung 70 HKV) +- 5%. Warum wird anscheinend mehr Gas verbraucht, wo die Ablesewerte um über 30% gesunken sind? Wie stark können die HKV schwanken bei gleichem Verbrauch (Umgebungstemperatur)?
Diese Frage solltest du in einem speziellen Forum für Mietrecht, oder direkt bei den Experten für Heizung und Energie stellen: http://www.verbraucherzentrale-energieberatung.de/web/

Es ist zu beachten, dass Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip keine physikalischen Messgeräte im eigentlichen Sinne sind. Die Geräte dienen "nur" zur Verteilung von entstandenen Kosten. Man kann aufgrund der Gemessenen Striche der Heizkostenverteiler KEINE Rückschlüsse auf die Verbrauchte menge an z. B. Erdgas ziehen. Die Strichanzeige (Gesamtverbrauch des Hauses) kann von Jahr zu Jahr (auch bei gleichem Brennstoffverbrauch) schwanken. Je nach Auslastung der Heizungsanlage und dem Nutzungsverhalten aller Mietparteien. Mann darf nicht vergessen, dass man in einer Gemeinschaft mit allen anderen Mietern lebt. Darum werden unter anderem auch so genannte Grundkosten abgerechnet (nach Quadratmetern). Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip sind für ihren Verwendungsbereich abgenommen und zugelassen. Eine Beanstandung der Messergebnisse nur aus der Tatsache heraus, dass es sich um Verdunstungsgeräte handelt, wurde bereits von mehreren Gerichten abgewiesen. Werden die Heizkosten nach dem Prinzip der Verdunstungsgeräte abgerechnet, dann kann sich der Mieter, weil er die ihm in Rechnung gestellten Heizkosten für zu hoch hält, nicht auf eine allgemeine Fehlerhaftigkeit dieses Systems berufen (OLG Schleswig, Urteil vom 16.9.1986, Az. 3 U 217/86). Eine genauere Messung ist nur mit sehr viel teureren Geräten (Wärmezähler - Messung in MWh bzw. kWh) möglich. Eine Umrüstung auf diesen Gerätetyp muss dann allerdings für alle Mieter erfolgen und vom Vermieter/Verwalter veranlasst werden. Dieses Thema ist sehr umfangreich und bei weitem nicht einfach. Abschließend sei noch erwähnt, dass eine 100 % gerechte Verbrauchsmessung niemals der Grundgedanke des Gesetzgeber bei Einführung der Heizkostenverordnung war. Es sollte lediglich dem Mieter ein Anreiz zum sparsamen Umgang mit Energie an die Hand gegeben werden. Die absolute Gerechtigkeit (leider unmöglich) wird heutzutage nur versucht zu erzwingen. Dies ist aber mit den gegebenen Mitteln unmöglich.