Nach einem Restaurant-Besuch war einer Freundin von mir so übel, dass sie sich übergeben musste. Sie sagte, sie sei sich sicher dass es am Essen des Restaurants gelegen hätte, weil sie sonst nie Übelkeit in der Art hätte! Wie also sollte man sich verhalten? Gesundheitsamt? Rechtsanwalt? Ich denke man sollte auf jeden Fall was unternehmen bevor anderen Ähnlcihes passiert! Hat jeamand schon mal so einen Fall erlebt? Was meint Ihr, was sollte man tun?

Als Privatperson bist Du nicht Meldepflichtig gegenüber WKD und Gesundheitsamt. Gehst Du zum Arzt und er kann bestätigen, dass eine LM-Vergiftung vorliegt, so ist er meldepflichtig. Eine Vergiftung ist nicht mit einmal Erbrechen vorbei, sondern dauert über mehrere Stunden und dabei schießt es aus allen Löchern. Also ab ins Krankenhaus und die stellen alles sicher.
Solte es sich allerdings ein anderer Befund herausstellen (Unverträglichkeit, Fett, vorheriger Alkoholgenuß, nervöser Magen), so könnte sich natürlich der Spieß umdrehen. Ich kenne einen Fall von Verleugnungsklage wegen Geschäftsschädigung, dies kostete den "Erbrecher" richtig Geld.
Also erst das Corpus Delicti (Gegenstand des Verbrechens, dann Anklage
primär würde ich die kausalität klären, bevor ich weitere schritte unternehme. erbrechen kann unterschiedliche ursachen haben und tritt z.b. bezüglich nahrungsaufnahme oft erst später auf. wenn sich deine freundin jedoch sicher ist: selbiges dort gleich nochmalig bestellen (andere person), probe mitnehmen, gesundheitsamt, rechtsanwalt.
america am 4. Oktober 2007 02:43 bei der selbigen Bestellung muss die eventuelle gesundheitsgefährdende Zutat nicht oblegatorisch aus der selben Charche stammen. Da ein normales Retaurant nicht wie die Großküche zur 10 tägigen Rückstellprobe verpflichtet ist, (geht auch wohl kaum, bräuchte man 3 Frosträume extra, bei einem guten Angebot von Speisen), wird es schwer sein den Beweis zu erbringen. Beweisen muß es der Beschuldiger.
das ist korrekt (muss nicht sein) - die wahrscheinlichkeit ist aber durchaus vorhanden. und ein derartiges beweismittel wäre wohl ideal....

am besten sollte man dann zum arzt gehen und sich durchchecken lassen, ob es eine art lebensmittelvergiftung ist oder ob man eine allergie gegen eine zutat hat. trifft ersteres zu, sollte man dem restaurant bescheid geben und das gesundheitsamt informieren.
man sollte eine Probe des Erbrochenen zum Hausarzt bringen, nur so kann der Verdacht einer Lebensmittelvergiftung bestätigt werden. Laboruntersuchung, Kultur anlegen...
america am 4. Oktober 2007 02:47 glaube wohl kaum, dass die Freundin den "Uuulllrich" eingepackt hat, zudem wird sie sich auch noch unter Fieber im Krankenhaus öfter erbrechen.

Wenn soweit nur eine Person davon betroffen ist, dann ist eine Aktion wirklich überflüssig.
Die Ursache für Übelkeiten sind vielfältig und meistens kann der Wirt dafür nichts.
Vielleicht die Pille vergessen ?
Dezent eine dunkle Ecke suchen und ... abkotzen!
Wenn es am Essen lag: In derselben dunklen Ecke auf den Besitzer und/oder Koch des Restaurants warten und eins auf die Backe hauen.
Wenn es an dir lag: Nach Hause gehen, ausschlafen und beim nächsten Mal weniger essen und/oder beim Essen weniger Alkohol trinken.
Das war aber bestimmt eine Verleumdungsklage... ;-)
so ist es wenn man nacht zur Geisterstunde noch rumgeistern muß, Du siehst das richtig