Wie sollte man reagieren? (verletzung)

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Freakygirl,

nun, natürlich wird der Lehrer den Schüler erst einmal erstversorgen. Dazu hat er eine Erste-Hilfe-Tasche dabei (diese ist Pflichtbestandteil). Er versucht zu ergründen, wie schwerwiegend die Verletzung ist, wird vorsichtig prüfen, ob der Schüler den Fuß bewegen kann. Im Zweifelsfall wird er nichts unternehmen, was zusätzlich schaden könnte.

Viel mehr unternehmen ("herumdoktern") darf ein Lehrer auch gar nicht. Er darf noch nicht einmal eine Wunde desinfizieren (klingt heftig, ist aber wahr), da er keine medizinische Ausbildung hat. Dies ist Vorgabe des Dienstherren, um Lehrer vor etwaigen (berechtigten) Regressansprüchen zu schützen, falls sie etwas falsch machen.

In diesem, von dir beschriebenen Fall, wird der Lehrer dann wohl einen Rettungswagen mit Notarzt anfordern. Parallel wird er per Handy die Schulleitung/das Sekretariat informieren, welches versuchen wird, die Eltern zu erreichen. Wenn diese nicht unverzüglich kommen können, wird geschaut, wer die Aufsicht/Vertretung über die Klasse übernehmen kann, so dass der Lehrer (oder eine andere vertraute Person des Schulpersonals) den Schüler ins Krankenhaus begleiten kann.

Ich hoffe nicht, dass ein solcher Fall bei euch eingetreten ist; ist immer unschön, nicht nur für den verletzten Schüler.

LG von Miroir

Freakygirl99 
Fragesteller
 02.04.2012, 10:48

Doch ist bei uns eingetreten. Leider war ich betroffen. Aber es waren zwei lehrer anwesend, unser eigentlicher und eine referendarin. Sie haben aber komplett anders gehandelt wie du beschrieben hast. Komisch oder?

Miroir  02.04.2012, 10:50
@Freakygirl99

Nun, es ist schwierig, sich die Situation vorzustellen, ich war ja nicht dabei. Was ist denn genau passiert, wie haben sich die Lehrer verhalten?

Freakygirl99 
Fragesteller
 02.04.2012, 11:02
@Miroir

also: wir haben mit der referendarin basketball und mit dem lehrer fußball gespielt. so dumm wie ich bin bin ich beim basketball hochgesprungen und mit dem knöchel auf dem fuß des gegenspielers ungeknickt. =( lange rede kurzer sinn die referendarin hat mich aus dem spiel genommen und den lehrer gebeten den schiedsrichter zu machen. (ich finde gut dass sie die "herausforderung" angenommen hat und sich selbst um mich gekümmert hat, sie war erst drei monate an der schule...) Natürlich hat sie sich das erstmal angeguckt und kalte wickel geholt (war nichts anderes da). Ich ahbs dann erstmal ne viertelstunde gekühlt. Danach meinte sie sie würde lieber noch ne elastische binde drum wickeln, um das zu stabilisieren. die erste stunde von der doppelstunde war schon rum. Sie hielt es für besser mit mir zurück zur schule zu gehen/humpeln. Dort angekommen hab ich mich umgezogen und meine eltern angerufen um mich abholen zu lassen und ins kh zu fahren. sie hat so lange gewartet bis mein vater da war und mich holte. sie hat ihm sogar noch die ganze situation erklärt. =) solche nette, hilfsbereite lehrer hab ich selten gesehen, die meisten sportlehrer die ich kenn hätten bloß gesagt:"setzt dich auf die bank und gut ist!" der arzt meinte das auch und sagte noch:"da hat deine lehrerin aber sehr gute vorarbeit geleistet. kannst ihr von mir ne eins geben =)."

Miroir  02.04.2012, 11:10
@Freakygirl99

Ja, sie hat vollkommen richtig reagiert! In der Tat kann man auf dem Sportplatz (auch in der Halle) meist nicht anders kühlen, als mit feuchten Wickeln, da keine Kühlanlage für Kühlpads zur Verfügung stehen. Die Referendarin hat getestet, ob du leidlich laufen kannst, das ist ok! - Alles richtig gemacht! : )

Den RTW hätte sie holen müssen, wenn du vor Schmerzen nicht hättest humpeln können und/oder alles trotz Kühlung heftig anschwillt. Dies ist im Zweifelsfall immer besser, als "es darauf ankommen zu lassen"...

Dass sie sich persönlich um dich kümmern konnte, liegt nicht zuletzt daran, dass sie zu zweit im Unterricht waren (ist ja nicht die Regel). Dass sie sich zudem sehr nett und lieb um dich bemüht hat, spricht für ihren guten Charakter. Bestimmt wird sie eine tolle Lehrerin. : )

Dir geht's inzwischen hoffentlich wieder gut!?

LG Miroir

Freakygirl99 
Fragesteller
 02.04.2012, 11:16
@Miroir

Ja, ist letztes jahr im mai oder so passiert. ist schon fast ein jahr her. Oh man das war ein tag! bevor wir angefangen haben meinte ich schon zu einer freundin:"hoffentlich bleib ich heute verschont!" ich konnte es i-wie voraussehen!

Miroir  02.04.2012, 11:37
@Freakygirl99

Na, dafür hast du es ja jetzt hinter dir - und wird dir ganz bestimmt so schnell nicht nochmal passieren! : ) Alles Gute dir!

Freakygirl99 
Fragesteller
 02.04.2012, 11:59
@Miroir

Danke! =)

Miroir  03.04.2012, 11:22
@Freakygirl99

Danke dir für das Sternchen! : )

Miroir  02.04.2012, 10:51

Oh, danke für das nette Kompliment! : )

PECH-Regel: Pause, Eis, Stützverband, hochlagern

Ansonsten, wenn es nicht besser wird Eltern informieren oder den Rettungsdienst rufen.

Sorry ist das eine ernste Frage als Lehrer oder wie darf ich das verstehen,

Das ist doch ganz einfach im Grundgesetz geregelt !!!!!!!!!

Jeder ist zur Hilfe verpflichtet. Wer nicht hilft macht sich strafbar man nennt das unterlassene Hilfeleistung und wird min mindestens 6 Monaten bestraft

Also bitte Helfen, Wenn Du sorge hast, das dies nur eine Anmache ist, da sollte man ja vorsichtig sein, dann ruf die Rettung und bitte als Lehrer um Hilfe dann ist alles geritzt.

Ich hoffe ich konnte Dir helfen.

Freakygirl99 
Fragesteller
 02.04.2012, 10:34

ich meinte das jetzt nur als beispiel für erste hilfe. also was muss man machen wenn sich jetzt einr am knöchel verletzt?

Reservist  02.04.2012, 10:36
@Freakygirl99

Theoretisch muss man gar nichts machen außer den Notarzt anrufen.

Reservist  02.04.2012, 10:34

Wo steht das denn im Grundgesetz genau, welcher Artikel? Würde mich mal interssieren.

DahleRieger  02.04.2012, 10:39
@Reservist

ich suche euch den $$ gerne raus aber erst am Nachmittag, jeder ist zur Hilfe verpflichtet.

Selbst wer hört das beim Nachbarn jemand geschlagen wird macht sich strafbar wen er nicht die Polizei verständigt,

Oder habt ihr noch nie gehört das Kinder vom Vater erschlagen worden sind und die Nachbarn sagten der alte hat immer randaliert

DahleRieger  02.04.2012, 10:44
@DahleRieger

so einfach mal den Herrn Google fragen

es steht im

§ 323c Unterlassene Hilfeleistung

Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

war das jetzt Hilfreich !!!

dann bitte ich um eine netten Druck auf den Button

Kommt doch wohl drauf an, ob es jetzt ein offener Splitterbruch oder n blauer Fleck ist.

Freakygirl99 
Fragesteller
 02.04.2012, 10:30

sagen wir bänder angerissen.

Reservist  02.04.2012, 10:31
@Freakygirl99

Das kann der Lehrer gar nicht sehen. Entweder zur Schule zurückgehen, falls das nicht geht, Krankenwagen oder jemanden mit einer Trage rufen und dann ins KH

Freakygirl99 
Fragesteller
 02.04.2012, 10:32
@Reservist

und als erstversorgung?

Reservist  02.04.2012, 10:34
@Freakygirl99

Bänder angerissen? Da kann man nicht viel machen, evtl. ne Schiene wenn das Material vorhanden ist, aber mehr kann man da eh nicht machen.

Das betroffene Bein ruhigstellen.

Freakygirl99 
Fragesteller
 02.04.2012, 10:35
@Reservist

sollte man kühlen oder wärmen?

Reservist  02.04.2012, 10:35
@Freakygirl99

Was ist das für ein Frage/Antwort-Spiel? Entweder du fragst alles auf einmal oder du guckst direkt bei www.google.de

Freakygirl99 
Fragesteller
 02.04.2012, 10:37
@Reservist

Reg dich nicht gleich so auf. =)

user1245  02.04.2012, 10:53
@Freakygirl99

Erste Hilfe Maßnahme nach Sportverletzung...

PECH

P ause (den Pat. ruhen lassen)

E is (kühlen)

C ompression

H ochlegen (das Verletzte Bein, Arm...)