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Wie sollte man am besten vorgehen und wie viel schmerzensgeld steht zu?

gefragt von legendary92 am 01.11.2009 um 12:29 Uhr

letzten sonntag hatte meine tochter einen schweren autounfall. sie war beifahrerin und ihre freundin fuhr auf der autobahn, übersah das stauende u fuhr in zwei pkws und das auto überschlug sich dann. meine tochter war sonntag-dienstag im krankenhaus, hat eine gehirnerschütterung, starke prellungen am rechten arm (ober-,unterarm), blutergüsse an der brust, schulter und am ellenbogen. ausserdem hat sie schürfwunden und eine schnittwunde am unterarm/ellenbogen, die genäht werden musste. Außerdem klagt sich immer noch über starke kopfschmerzen, eine starke prellung der kniescheibe,Übelkeit, Schwindel und starken schmerzen in dem rechten Arm (arm kaum zu bewegen, da alles angeschwollen ist). Auch wacht sie fast jede nacht auf und hat albträume und ihr kommen immer wieder die bilder des unfalls in den kopf. bis jetzt ist sie zwei wochen schulunfähig. so nun meine frage: Wie gehe ich jetzt am besten vor, muss ich die versicherung der freundin selber anschreiben oder melden die sich? dann wie hoch könnte dass schmerzensgeld ausfallen?

danke im vorraus


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anonym
beantwortet von schorschi1947 am 2. November 2009 09:56
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Hilfreichste Antwort

Die Kraftfahrzeugversicherer bemessen das Schmerzensgeld nach der Rechtsprechung(Gerichtsurteile). Dabei wird die Schmerzensgeldliste des ADAC( Susanne Hacks) zugrunde gelegt. Es ist eine umfangreiche Sammlung aktueller Gerichtsentscheide . Diese beinhaltet den Umfang und die Dauer der Erkrankung und die Höhe der erstrittenen Beträge. Es sind also Forderungen gegen die Versicherung der Freundin zu richten. Für den Fall einer Klage muss diese gegen den Halter und die Versicherung erfolgen. Wer klagt schon gern gegen die Freundin!!! Zunächst Ansprüche gegen die Versicherung richten und Angebot rechtlich prüfen lassen. In der Regel durch einen Rechtsanwalt, der sich im Verkehrsrecht auskennt. Klage erst dann, wenn der Betrag unangemessen ist. Gegebenenfalls vergleichen. Bei Schmerzensgeldforderungen sind die Versicherer nicht besonders prozessfreudig. Ihre Tochter erhält einen Fragebogen für Anspruchsteller.Vollständig ergänzen und den Passus Entbindungserklärung von der ärztlichen Schweigepflicht bestätigen. Die Versicherung wird dann die behandelten Ärzte anschreiben und Berichte anfordern. Dann erfolgt das Angebot der Versicherung. Viel Erfolg.


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anonym
beantwortet von gnadenlos am 1. November 2009 12:32
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Interessant, das nicht nach dem Schmerzensgeld gefragt wird, sondern gleich nach der Höhe...

Vielleicht erst einmal mit der Freundin (schöne Freundschaft?) Kontakt aufnehmen und gemeinsam sich an die Versicherung wenden!


mask1
beantwortet von mask1 am 1. November 2009 12:30
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da empfiehlt sich der besuch beim anwalt


diemeggie
beantwortet von diemeggie am 1. November 2009 12:31
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gehe am bestem zum rechtsanwalt, meist müssen solche schadensersatzzahlungen eingeklagt werden.
der anwalt kann dich genau beraten.


anonym
beantwortet von judofrosch am 1. November 2009 12:31
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ähm, zahlen versicherungen von sich aus schmerzensgeld ohne dass es ein gerichtsurteil gab?... sie zahlt die entstehenden kosten oder? aber doch kein zusätzliches schmerzensgeld... aber ich weis es nicht genau, lasse mich gern berichtigen


Kommentar von 5350a8280bb338c4e7ee9fa0878d3ae3smallflirtheaven am 1. November 2009 12:38

doch, wenn die sache eindeutig ist. ich habe auch schon ohne verhandlung schmerzensgeld bekommen.


anonym
beantwortet von srettem am 1. November 2009 12:31
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meiner erfahrung nach musst du dich selber um alles kümmern (warum sollten die dich anschreiben ?? um dir geld zu geben?? nein! du musst die anschreiben)

ps gute besserung an deine tochter =)


anonym
beantwortet von srettem am 1. November 2009 12:31
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... 2mal angeklickt -.-


kiramarie
beantwortet von kiramarie am 1. November 2009 12:32
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Wendet euch an einen Rechtsanwalt.


flirtheaven
beantwortet von flirtheaven am 1. November 2009 12:37
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das würde ich an eurer stelle über einen rechtanwalt regeln. sonst speist euch die gegenseite mit almosen ab.


anonym
beantwortet von wissensgierig am 1. November 2009 18:59
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http://www.rechtstipps.net/pub/367/schmerzensgeld-anspruch-berechnung-schleudert...

hier ist ein Link, aber ich glaube Ihr werdet nicht umhin kommen einen Anwalt einzuschalten. Ggf. wird auch die Kosten dafür die Versicherung übernehmen. Alles Gute an die Tochter und Gute Besserung :)


anonym
beantwortet von Clausvon am 2. November 2009 12:24
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Nachdem kein Verschulden seitens der Tochter vorliegt, werden auch Kosten des Anwalts von der Haftpflichtversicherung getragen. Die Höhe richtet sich nach Vergleichsfällen. Ich würde 2.000 EUR schätzen. Bei www.schmerzensgeld.info kannst Du Dir Vergleichsfälle heraussuchen.


anonym
beantwortet von Moritz2222 am 3. November 2009 10:45
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Die Vorredner haben Recht. Deine Freundin verschuldete den Unfall,somit haftet ihre Kfz- Haftpflichtversicherung,sofern die Beiträge bezahlt sind. Die Einforderung von Schmerzensgeld unbedingt über Rechtsanwalt, damit Du nicht über den Tisch gezogen wirst. Deine Freundin wird in der Haftpflichtversicherung sowieso hochgestuft,da kommt es auf die Kosten für Rechtsanwalt und Schmerzensgeld auch nicht mehr an, Du fügst ja Deiner Freundin keinen finanziellen Schaden zu, dafür ist sie ja gesetzlich verpflichtet eine Kfz-Haftpflichtversícherung zu haben, die in so einem Fall eintritt. Im Gegenteil, die Versicherung Deiner Freundin entschädigt Dich für die erlittenen Schmerzen, die Dir durch Unachtsamkeit zugefügt wurden. Du solltest hier keine Schuldgefühle gegenüber Deiner Freundin entwickeln. Wenn Du oder Deine Eltern eine Rechtsschutzversichrung hast/haben und Du darüber abgesichert bist,mache es darüber. Aber da Du nicht schuld bist, zahlt auch die Versicherung Deiner Freundin den Anwalt. Noch etwas : wenn Du eine Unfallversicherung hast, vergiß bitte nicht den Unfall dort zu melden, damit Du Deine Ansprüche für jetzt und auch für später sichert, es könnte sich ja auch Jahre später noch ein Unfallschaden herausstellen.

Viele Grüße und viel Erfolg Moritz2222


anonym
beantwortet von legendary92 am 3. November 2009 18:23
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danke für die vielen antworten. der Unfallversicherung haben wir das schon gemeldet. beim Anwalt waren wir auch.

vielen dank


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