Gibt es Auflagen, wann die Versicherung nur zahlt?
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Dazu der Vertragstext bei der Hausratversicherung:
7110 - Fahrraddiebstahl
Der Versicherungsschutz für Fahrräder erstreckt sich auch auf Schäden durch Diebstahl, wenn nachweislich
a) zur Zeit des Diebstahls das Fahrrad in verkehrsüblicher Weise durch ein Schloss gesichert war und außerdem
b) der Diebstahl zwischen 6 Uhr und 22 Uhr verübt wurde oder sich das Fahrrad zur Zeit des Diebstahls in Gebrauch oder in einem gemeinschaftlichen Fahrradabstellraum befand. Für die mit dem Fahrrad lose verbundenen und regelmäßig seinem Gebrauch dienenden Sachen besteht Versicherungsschutz nur, wenn sie zusammen mit dem Fahrrad gemäss a) und b) weggenommen worden sind.
http://www.versicherung-vergleiche.de/hausratversicherung/sonstige.htm

Es zählt nur, dass es abgeschlossen war. Die Art des Schlosses spielt keine Rolle.

Wenn du dein Fahrrad trotz Fahrradkeller vor dem Haus stehen lässt oder aber es irgendwo unabgeschlossen abstellst, zahlt die Versicherung nicht.
LG
Wieselchen