Renate1406 am 21.02.2009 um 10:46 Uhr
Meine Tochter lebt mit einem Mann zusammen in einer Wohnung. Er hat einen Untermietvertrag. Der Mann terroriesiert meine Tochter macht storking, schreibt obszöne Briefe usw. Nun wohnt meine Tochter bei mir, hat ihm geschrieben das er mit vier Wöchiger Kündigungfrist die Wohnung meiner Tochter verlassen soll.Er hat es schiftlich von ihr bekommen.Jedoch anstalten, die Wohnung zu verlassen macht er nicht.Muss man da einen Anwalt nehmen?Oder wie bekommt sie den Mann aus ihrer Wohnung raus?
Die Kündigungsfrist für Wohnraum beträgt 3 Monate und nicht 4 Wochen.
Wenn du mit storking stalking meinst, dann soll deine Tochter bei der Polizei Anzeige erstatten, denn Stalking ist mittlerweile kein Kavaliersdelikt mehr.
Und wenn die Polizei ein Platzverbot ausspricht, dann muss der Typ die Wohnung verlassen.
magura99 am 21. Februar 2009 10:51 Und wenn er dann die Wohnung verlassen hat, Schlösser austauschen.
wuschelgitti am 21. Februar 2009 10:56 Auch gut!
Questor am 21. Februar 2009 10:59 Ich würde den Typen und die Wohnung austauschen, sonst ist nie Ruhe.

Rausschmeißen! Zum echtsanwalt gehen auf Körperverletzung verklagen, Storking ist ein Tatbestand der rechtswidrig ist!
DieAerzte am 21. Februar 2009 10:49 Was heisst Storking ?
JoScho am 21. Februar 2009 10:50 Belästigen, Dirgend drohen ohne unterlass, Terror s.h. google
svanny am 21. Februar 2009 10:50 STALKING! Ist Rechtschreibschwäche jetzt schon ansteckend?
marieclaires am 21. Februar 2009 10:52 doppelt lol....wo stehtn storking?wikipedia?haha...das am frühen morgen :)
marieclaires am 21. Februar 2009 10:50 LOL.das heisst STALKING!

Hallo Renate1406,
einen Rechtsanwalt einschalten ist die Beste Lösung. Weil ein Räumkommando ja nicht legal ist.
Gruß aus Hagen

hö? erst mal heisst das stalking. so.zweitens...was sagt denn der untermietvertrag? was steht da drin? kann sie ihm kündigen? zur not...muss sie eben in eine andere wohnung ziehen....dann muss er ja auch weg. oder?
ahso....ps: POLIZEI? die hat doch brife und etc pp....da gibt es neue gesetze! viel glück.

Glaube auch, dass da nur ein Anwalt helfen kann. Viel Glück!
Als erstes um zu wissen wie es weitergeht würde ich einen Anwalt einschalten.
Wenn er nach Ablauf der Kündigung nicht raus ist: Sachen vor die Tür, neues Schloß und fertig. Briefe kann man wegwerfen, Telefonhörer auflegen und wenns zu bunt wird: Strafanzeige bei der Polizei. Unterlassungsklage?

Sorry für die schreibfehler... najaaaa manchmal ist man eben nicht perfekt. Dennoch denk ich, das jeder weiss was ich meine.

Ich habe soeben von meiner Tochter erfahren das Sie mit ihrem Ex keinen Untermietvertrag abgeschlossen hat.Jedoch hat sie von ihrem Vermieter die Erlaubnis, ihn ab 28.2 als Untermieter aufzunehmen.Also sie hat mit ihm nichts schriftliches abgemacht.Nun hat er ihr gedroht das er nicht kampflos die Wohnung verlässt.Er könne auch andes schreibt er. Meine Tchter sitzt in Wohnzimmer ist am Ende und weint. was kann ich nur tun?