gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Wie soll Sie sich verhalten?

gefragt von Renate1406Renate1406 am 21.02.2009 um 10:46 Uhr

Meine Tochter lebt mit einem Mann zusammen in einer Wohnung. Er hat einen Untermietvertrag. Der Mann terroriesiert meine Tochter macht storking, schreibt obszöne Briefe usw. Nun wohnt meine Tochter bei mir, hat ihm geschrieben das er mit vier Wöchiger Kündigungfrist die Wohnung meiner Tochter verlassen soll.Er hat es schiftlich von ihr bekommen.Jedoch anstalten, die Wohnung zu verlassen macht er nicht.Muss man da einen Anwalt nehmen?Oder wie bekommt sie den Mann aus ihrer Wohnung raus?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Beziehung (8073)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


anonym
beantwortet von mKeyStaR am 21. Februar 2009 10:47
6x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

würd mich bei nem anwalt melden


anonym
beantwortet von Regenmacher am 21. Februar 2009 10:50
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die Kündigungsfrist für Wohnraum beträgt 3 Monate und nicht 4 Wochen.

Wenn du mit storking stalking meinst, dann soll deine Tochter bei der Polizei Anzeige erstatten, denn Stalking ist mittlerweile kein Kavaliersdelikt mehr.

Und wenn die Polizei ein Platzverbot ausspricht, dann muss der Typ die Wohnung verlassen.

Kommentar von Be24bc455b5320c12556d810e0f5e613smallmagura99 am 21. Februar 2009 10:51

Und wenn er dann die Wohnung verlassen hat, Schlösser austauschen.

Kommentar von 55319ea673f470afceb0abe29b6d4467smallwuschelgitti am 21. Februar 2009 10:56

Auch gut!

Kommentar von D283a4923cc6e520e7d9f5b9de51a275smallQuestor am 21. Februar 2009 10:59

Ich würde den Typen und die Wohnung austauschen, sonst ist nie Ruhe.


JoScho
beantwortet von JoScho am 21. Februar 2009 10:47
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Rausschmeißen! Zum echtsanwalt gehen auf Körperverletzung verklagen, Storking ist ein Tatbestand der rechtswidrig ist!

Kommentar von 64844c0f8ead98000c7f31de5ea1b329smallDieAerzte am 21. Februar 2009 10:49

Was heisst Storking ?

Kommentar von 5468d87f29603b3f2af0046a434be534smallJoScho am 21. Februar 2009 10:50

Belästigen, Dirgend drohen ohne unterlass, Terror s.h. google

Kommentar von 355f8640c1989803387073366fe48b6dsmallsvanny am 21. Februar 2009 10:50

STALKING! Ist Rechtschreibschwäche jetzt schon ansteckend?

Kommentar von Bc059946ee15d46bc11c56472f557fd4smallmarieclaires am 21. Februar 2009 10:52

doppelt lol....wo stehtn storking?wikipedia?haha...das am frühen morgen :)

Kommentar von Bc059946ee15d46bc11c56472f557fd4smallmarieclaires am 21. Februar 2009 10:50

LOL.das heisst STALKING!

Kommentar von Be24bc455b5320c12556d810e0f5e613smallmagura99 am 21. Februar 2009 10:50

Stalking

Kommentar von 5468d87f29603b3f2af0046a434be534smallJoScho am 21. Februar 2009 10:52

Ja,Ja o.K.


WOLF1961
beantwortet von WOLF1961 am 21. Februar 2009 10:48
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hallo Renate1406,
einen Rechtsanwalt einschalten ist die Beste Lösung. Weil ein Räumkommando ja nicht legal ist.
Gruß aus Hagen


marieclaires
beantwortet von marieclaires am 21. Februar 2009 10:49
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

hö? erst mal heisst das stalking. so.zweitens...was sagt denn der untermietvertrag? was steht da drin? kann sie ihm kündigen? zur not...muss sie eben in eine andere wohnung ziehen....dann muss er ja auch weg. oder?

ahso....ps: POLIZEI? die hat doch brife und etc pp....da gibt es neue gesetze! viel glück.


istie
beantwortet von istie am 21. Februar 2009 10:48
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Anwalt einschalten, wird wohl das Beste sein.


magura99
beantwortet von magura99 am 21. Februar 2009 10:48
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Rausklagen und anzeigen.


wuschelgitti
beantwortet von wuschelgitti am 21. Februar 2009 10:50
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Glaube auch, dass da nur ein Anwalt helfen kann. Viel Glück!


anonym
beantwortet von xXDaFreakXx am 21. Februar 2009 10:50
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Als erstes um zu wissen wie es weitergeht würde ich einen Anwalt einschalten.


anonym
beantwortet von bommmel am 21. Februar 2009 10:53
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn er nach Ablauf der Kündigung nicht raus ist: Sachen vor die Tür, neues Schloß und fertig. Briefe kann man wegwerfen, Telefonhörer auflegen und wenns zu bunt wird: Strafanzeige bei der Polizei. Unterlassungsklage?


Renate1406
beantwortet von Renate1406 am 21. Februar 2009 11:01
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Sorry für die schreibfehler... najaaaa manchmal ist man eben nicht perfekt. Dennoch denk ich, das jeder weiss was ich meine.


Renate1406
beantwortet von Renate1406 am 21. Februar 2009 11:34
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich habe soeben von meiner Tochter erfahren das Sie mit ihrem Ex keinen Untermietvertrag abgeschlossen hat.Jedoch hat sie von ihrem Vermieter die Erlaubnis, ihn ab 28.2 als Untermieter aufzunehmen.Also sie hat mit ihm nichts schriftliches abgemacht.Nun hat er ihr gedroht das er nicht kampflos die Wohnung verlässt.Er könne auch andes schreibt er. Meine Tchter sitzt in Wohnzimmer ist am Ende und weint. was kann ich nur tun?


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.